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Pressemitteilung vom 09.06.2005

Kann man Software patentieren?

Kann man Software patentieren?
Patentanwälte erläutern an der TU, wie computerimplementierte Erfindungen geschützt werden

"Computerimplementierte Erfindungen und Patente" ist am 07. Juli 2005 das Thema einer kostenfreien Informationsveranstaltung an der Technischen Universität Chemnitz. Sie beginnt um 16 Uhr im "Alten Heizhaus", Straße der Nationen 62 (Innenhof). Interessenten erfahren, was eine computerimplementierte Erfindung im Vergleich zur Software ist. Die EU-Richtlinie zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen und ihre Resonanz in Deutschland und Europa steht ebenfalls im Mittelpunkt der Veranstaltung. Zudem wird die Patenterteilungspraxis am Europäischen Patentamt anhand von Beispielen erläutert und die Rechtsprechung in Deutschland rund um derartige Patente beleuchtet. Abschließend unternehmen die Gäste einen fachlichen Exkurs in die USA.

Es referieren Patentanwältin Dr. Carmen Steiniger, Chemnitz, und Patentanwaltskandidat Michael Heise, München, von der Anwaltssozietät GRÜNECKER, KINKELDEY, STOCKMAIR & SCHWANHÄUSSER, Chemnitz - München - Berlin - Köln - Alicante. Die Veranstaltung wird organisiert in Kooperation mit der Regionalgruppe der Gesellschaft für Informatik e. V. (Sprecher: Prof. Dr. Wolfram Hardt).

Weitere Informationen erteilt Dr. Rainer Kittig, Leiter des Bereiches Wissenschaftliche Dienste der TU Chemnitz, Telefon (03 71) 5 31 - 17 06.


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