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Internationales Universitätszentrum
Krankenversicherung
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Krankenversicherung

Jeder Student, der sich an der TU Chemnitz einschreibt, muss über ausreichend Krankenversicherungsschutz verfügen. Studenten können zwischen privaten und gesetzlichen Versicherungen wählen.

Studenten aus der Europäischen Union können ihre European Health Insurance Card als ausreichenden Versicherungsschutz nutzen. Dazu müssen sie sich mit ihrer European Health Insurance Card an eine deutsche gesetzliche Krankenkasse wenden (siehe Kontaktangaben im Abschnitt "Gesetzliche Krankenversicherungen" unten). Die deutsche gesetzliche Krankenkasse sendet eine elektronische Bescheinigung an die TU Chemnitz, die für die Immatrikulation an der TU Chemnitz benötigt wird. Studierende müssen keine weitere Versicherung in Deutschland abschließen.

Studenten aus der Türkei können genauso vorgehen wie Studierenden aus der Europäischen Union, da eine Vereinbarung zwischen der Türkei und Deutschland besteht. Studierende aus der Türkei benötigen dafür das AT11.

Studenten aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union zählen, werden voraussichtlich eine Versicherung in Deutschland abschließen müssen, da Versicherungen aus den Heimatländern von den Krankenversicherungen in Deutschland nicht mehr akzeptiert werden. Studenten können zwischen privaten und gesetzlichen Versicherungen wählen.

Der Studierendenservice der TU Chemnitz stellt weiterführende Informationen bereit: Krankenversicherungspflicht für Immatrikulation

Ausführliche, allgemeine Informationen zu dem Thema Krankenversicherung in Deutschland sind auf der Webseite des DAAD hinterlegt: Krankenversicherung Webseite DAAD


Gesetzliche Krankenversicherungen

Bei allen gesetzlichen Krankenkassen ist derzeit ein monatlicher Beitrag von ca. 140 € zu zahlen. Die studentische  Krankenversicherungspflicht endet im Alter von 30 Jahren. Danach ist u.U. eine freiwillge gesetzliche Krankenversicherung möglich.

Eine Übersicht aller gesetzlicher Krankenkassen ist online unter folgendem Link zu finden: Liste gesetzlicher Krankenkassen

Für Gastwissenschaftler o.ä. ist eine Versicherung über die gesetzlichen Kassen nur möglich, wenn ein Arbeitsvertrag mit der TU Chemnitz vorliegt.

Als öffentliche Einrichtung ist es uns nicht möglich, eine Empfehlung bezüglich einer Krankenkasse auszusprechen. Die Techniker Krankenkasse und die AOK Plus sind jedoch Partner der TU Chemnitz.

Logo Techniker Krankenkasse
Logo AOK Plus

Private Krankenversicherungen

Private Krankenversicherungen erfüllen i.d.R. alle Bedingungen wie die gesetzlichen Kassen, dies muss jedoch sorgfältig geprüft werden.
Versicherungen über private Kassen werden (nur) dann benötigt, wenn die Studenten bereits eine Versicherung aus dem Heimatland mitbringen und diese an ihren Auslandsaufenthalt in Deutschland anpassen möchten.
Weiterhin greifen die privaten Krankenversicherungen, für z.B. Gastwissenschaftler ohne Arbeitsvertrag mit der TU Chemnitz.
Private Kassen erstatten meist die entstandenen Arztkosten auf Vorlage der jeweiligen Rechnung.

Krankenversicherung für ausländische Studierende:

  • Versicherung ist nur für einen Höchstzeitraum von 24 Monaten abschließbar.

benötigte Unterlagen zum Abschluss der Versicherung:

  • Immatrikulationsbescheinigung der TU Chemnitz
  • gültiger Pass

Aufgrund des Neutralitätsgebot kann die TU Chemnitz keine Empfehlung zu Krankenkassen aussprechen.

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