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Internationales Universitätszentrum
Behörden

Behörden

Wichtiger Hinweis bei Neuanreisen!!!


Bürgeramt/ Meldebehörde

Internationale Studierende aus EU-Staaten melden sich nur im Bürgeramt an.

Das Einwohnermeldeamt (Meldebehörde) ist zuständig für die polizeiliche Anmeldung in Chemnitz. Die Meldefrist beträgt 14 Tage nach Einreise. Jeder Wechsel des Wohnsitzes muss dem Einwohnermeldeamt innerhalb einer Woche mitgeteilt werden. Vor der Abreise ins Heimatland muss sich jeder internationale Studierende bei dieser Behörde wieder abmelden.

Benötigte Unterlagen:
  • gültiger Pass
  • Mietvertrag
Adresse:

Düsseldorfer Platz 1

09111 Chemnitz

Telefon: +49 (0)371 115
E-Mail: meldebehoerde@stadt-chemnitz.de
Internet: Wohnsitz anmelden

 

Öffnungszeiten:

Montag  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag   08.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag  08.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag  08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Samstag 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr


Ausländerbehörde

Adresse:
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
Telefon:
+49 (0)371/488-3371
E-Mail:

Aufenthaltserlaubnis (Antrag in der Ausländerbehörde)

Alle ausländischen Studierenden aus Non-EU-Ländern benötigen während des Aufenthaltes in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis. Diese muss direkt nach der Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt werden.

Für die Aufenthaltserlaubnis müssen 110 Euro bar bezahlt werden (bundeseinheitliche Verwaltungsgebühr). Sie wird in der Regel für ein Jahr erteilt und muss immer rechtzeitig verlängert werden (Verlängerungsgebühr: 80 Euro).

Termine nur nach Vereinbarung, Antragsabgabe per Post bzw. Einwurf in Briefkasten möglich (siehe Informationsblatt)
 

KONTAKT:
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
Tel.: +49 (0)371 488 3371
Email: auslaenderbehoerde@stadt-chemnitz.de

Notwendige Unterlagen für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis: