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Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.)
Prüfungsangelegenheiten

Prüfungsangelegenheiten


(Nachträgliche) Anmeldung zu einer Prüfung

  • Beachten Sie die Hinweise des ZPA zur Anmeldung für Prüfungen sowie die entsprechenden Formulare und Fristen.

  • Versäumen Sie die Anmeldefrist, besteht kein Anspruch auf eine nachträgliche Zulassung zur Prüfung.

  • Nur ausnahmsweise und in begründeten Ausnahmefällen ist auf Antrag eine nachträgliche Anmeldung zulässig, wenn Sie mit Hilfe von Nachweisen glaubhaft machen, dass Sie an der Fristversäumnis kein Verschulden trifft. Der Antrag ist an den Prüfungsausschussvorsitzenden zu richten.

Rücktritt von einer Prüfung

  • Beachten Sie die Hinweise des ZPA zum Rücktritt von Prüfungen sowie die entsprechenden Formulare und Fristen.

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