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Dezernat Personal
Jobticket
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Gebäude Carolastraße 8

Jobticket

Mit den Jobtickets der DB und der Verkehrsverbünde im Abo kommen Sie entspannt und kostengünstig an Ihren Arbeitsplatz. Neben attraktiven Rabatten der einzelnen Verkehrsverbünde werden einige der Jobtickets zusätzlich durch einen Arbeitgeberanteil bezuschusst.

Ansprechpartnerin:

Portrait: Janine Rogowski
Janine Rogowski

Mit Ihrer E-Mail vom 27.10.2025 informierte die Deutsche Bahn AG darüber, dass die Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern eine Preiserhöhung des Deutschlandtickets ab dem 01.01.2026 beschlossen hat. Es gilt dann ein monatlicher Preis von 63,00 € für das Deutschlandticket.

Als Nutzer/-in des Deutschlandtickets wird man in dieser E-Mail aufgefordert, bis zum 30.11.2025 eine Rückmeldung bzgl. der Zustimmung zur Preiserhöhung zu geben. Diese Rückmeldung kann über das Aboportal der Deutschen Bahn AG oder über die DB Navigator App erfolgen.

1. Im Aboportal

Loggen Sie sich mit Ihrem bahn.de-Account im Aboportal ein und rufen Sie Ihr Deutschlandticket-Jobticket auf. Dort finden Sie den Button "Vertragsänderung zustimmen".

2. Über die DB Navigator App

Öffnen Sie Ihr Deutschlandticket-Jobticket im Bereich "Reisen". Den Link zu "Vertragsänderungen zustimmen" finden Sie oberhalb des QR-Codes sowie im Menü unterhalb des Handy-Tickets. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die DB Navigator App in der aktuellsten Version nutzen.

Sofern Sie keine Fortführung des Abonnements wünschen, können Sie die neuen Tarifbedingungen ablehnen. Mit der Ablehnung wird Ihr Deutschlandticket-Jobticket mit Wirkung zum 31.12.2025 gekündigt. Sollten Sie bis zum 30.11.2025 keine Rückmeldung an die Deutsche Bahn AG übermitteln, wird Ihr Abonnement ebenfalls mit Wirkung zum 31.12.2025 gekündigt.
Ein automatischer Wechsel vom Deutschlandticket-Jobticket in das reguläre Deutschlandticket erfolgt nicht.

Bitte informieren Sie mich per E-Mail (janine.rogowski@verwaltung.tu-chemnitz.de) über die Kündigung Ihres Jobtickets, damit diese Information auch an die Bezügestelle hinsichtlich der korrekten Ausstellung der Bezügemitteilungen übermittelt werden kann.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Bitte beachten Sie, dass das Deutschlandticket als Jobticket im Rahmen von Dienstreisen nicht erstattungsfähig ist!