Willkommen im Dezernat Personal
Öffnungszeiten des Dezernates:
montags-donnerstags
8.00 bis 11.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
freitags
8.00 bis 11.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Leitung des Dezernates:
Aktuelle Informationen
Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026 – Neuregelung der Entgelte
Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes der Länder haben sich am 14. Februar 2026 auf die als Anlage 11 beigefügte Tarifeinigung verständigt. Die Gewerkschaften haben der Tarifeinigung innerhalb der bis zum 13. März 2026 vereinbarten Erklärungsfrist zugestimmt.
Von der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026 sind Beschäftigte nach dem TV-L, Auszubildende nach dem TVA-L BBiG, TVA-L Pflege und TVA-L Gesundheit, dual Studierende nach dem TVdS-L sowie Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV Prakt-L erfasst.
Das vollständige Rundschreiben finden Sie unter folgendem Link: Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder vom 14. Februar 2026 – Neuregelung der Entgelte (pdf).
Die Anlagen können Sie als ZIP-Archive hier herunterladen (gruppiert nach Kategorien):
- Entgelttabelle für Tarifbeschäftigte in den Entgeltgruppen 1 bis 15 (Anlage 2, 2a-d) (zip)
- Entgelttabelle für Pflegekräfte (Anlage 3, 3a-c) (zip)
- Entgelttabelle für Ärztinnen und Ärzte (Anlage 4, 4a-c) (zip)
- Entgelttabelle für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst (Anlage 5, 5a-c) (zip)
- Beträge der geregelten Zulagen (Anlage 6, 6a-c) (zip)
- Entgelttabelle für Auszubildende, dual Studierende, sowie Praktikantinnen und Praktikanten (Anlage 7, 7a-d) (zip)
- Entgelttabelle für Personenkraftwagenfahrer (Anlage 10, 10a-c) (zip)
- Stundenentgelttabellen und Tabellen der Zeitzuschläge (Anlage 11a-e, 12a-d, 13a-d) (zip)
Informationen zum Zeiterfassungsbogen ab 01.01.2026
Ab 01.01.2026 ist noch ein Libre Office (ods) Zeiterfassungsbogen für Beschäftigte unter den Formularen zur Verfügung gestellt worden.
Informationen zum Zeiterfassungsbogen ab 01.01.2024
Der Zeiterfassungsbogen im Sinne des § 10 Abs. 2 der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitordnung wurde in Abstimmung mit dem Personalrat überarbeitet, um auch vor dem Hintergrund der Mobilen Arbeit den aktuellen Bedürfnissen nach mehr Flexibilität bei der individuellen Arbeitszeitgestaltung Rechnung tragen zu können. Daher besteht ab 01.01.2024 die Möglichkeit, in Abstimmung mit dem jeweiligen Fachvorgesetzten zusätzlich zur Mittagspause eine weitere Unterbrechung der Arbeitszeit vorzunehmen und diese entsprechend im Zeiterfassungsbogen abzubilden. Sofern nur eine Unterbrechung der Arbeitszeit in Anspruch genommen wird, sind nur die 1. und 3. Zeitangabe auszufüllen.Eine Änderung der Dienstvereinbarung zur Arbeitszeitordnung ist damit nicht verbunden, d.h. deren Regelungen gelten unverändert fort. Daher wird in diesem Zusammenhang insbesondere auf § 2 Funktionszeit und § 4 Abs. 2 Gleitzeit hingewiesen.
Bitte beachten sie, dass im Rahmen der Umsetzung der Barrierefreiheit an der TU Chemnitz im Bereich des Dezernates Personal neue Formulare zum Download zur Verfügung stehen.
Aktualisierung von Druckschriften der VBL mit Schreiben des SMF vom 8. Februar 2022
Aktualisiertes Formular 'Buchungsbeleg - Umbuchung' im Bereich Finanzen und Beschaffung (pdf)
Anregungen und Hinweise zu Inhalt und Gestaltung dieser Seiten sind sehr willkommen.
Bitte richten Sie diese an dezernat2@verwaltung.tu-chemnitz.de