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Universitätsrechenzentrum
QES verwenden
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Verwendung einer QES

1. Dokumente signieren

Zum Erstellen einer EU-eIDAS-konformen QES an einem Dokument werden benötigt:

  • Ihre eingerichtete (initialisierte) Signaturkarte,
  • ein einfacher Chipkartenleser zum Auslesen von elektronischen IDs,
  • PDF-Signatursoftware Adobe Acrobat Reader mit OpenSC oder DATA Boreum (siehe QES einrichten).

2. Dokumente validieren

Für die Validierung eine EU-eIDAS-konformen QES steht an der TUC die Software Adobe Acrobat Reader und DATA Boreum (lizenzkostenfrei) zur Verfügung (siehe Menüpunkt QES einrichten).

Was passiert, wenn ein digital signiertes Dokument ausgedruckt wird (Medienbruch)?

Beim elektronischen Signieren eines Dokuments werden unter anderem Informationen und Referenzen, die zur Validierung der Signatur benötigt werden, in das Dokument eingebettet. Sobald das elektronische Dokument auf Papier ausgedruckt wird, gehen diese Signaturdaten verloren. Man spricht von einem Medienbruch, also einem Wechsel zwischen digitalen und analogen Formaten. Deshalb sind elektronisch signierte Dokumente unter Nutzung unserer Speicherdienste (insb. AFS, TUCcloud) dauerhaft elektronisch aufzubewahren. Bei einem Ausdruck auf Papier hat der/die ausdruckende Beschäftigte das Vorhandensein einer zugelassenen elektronischen Signatur handschriftlich auf dem ausgedruckten Dokument zu quittieren (Name der/des Inhaberin/Inhabers der QES, Datum der Prüfung, wer hat geprüft).