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E-Signaturen
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Elektronische Signatur

Die (qualifizierte) Elektronische Signatur und Verschlüsselung ist eine eGovernment-Basiskomponente des Freistaates Sachsen und ein Hilfsmittel für die rechtssichere und datenschutzgerechte Abbildung elektronischer Prozesse und Übermittlung von Daten. Aktuell wird von der TU Chemnitz die Teilkomponente Elektronische Signatur (E-Signatur) genutzt. Diese ermöglicht, Dokumente nach EU-VO eIDAS durch das Aufbringen einer qualifizierten E-Signatur elektronisch rechtsgültig zu unterschreiben.

E-Signaturen nach EU-VO eIDAS

Die europäische eIDAS-Verordnung (EU Nr. 910/2014) bildet die Grundlage für die rechtssichere Nutzung elektronischer Identifizierung und Vertrauensdienste. Sie sorgt europaweit für einheitliche Standards bei der Erstellung, Anerkennung und Nutzung von elektronischen Signaturen, Siegeln, Dokumenten und Zustelldiensten und schafft die Voraussetzung dafür, dass qualifiziert signierte Dokumente in allen EU-Mitgliedsstaaten rechtsgültig sind.

Nach eIDAS gibt es drei Klassifikationen elektronischer Signaturen:

  • Einfache E-Signatur: Sie wird für Dokumente verwendet, die keine besonderen Formvorschriften erfordern. Hierbei kann es sich um eine eingescannte handschriftliche Unterschrift handeln, die auf ein elektronisches Dokument angebracht wird. Sie bietet jedoch keinen Schutz vor Manipulationen und ihre Validierung ist problematisch.
  • Fortgeschrittene E-Signatur: Sie muss eindeutig der unterzeichnenden Person zugeordnet werden können und nachträgliche Änderungen am Dokument erkennen lassen. Durch die Verwendung eines persönlichen Zertifikats ist die Herkunft und Echtheit der Signatur nachvollziehbar. Daher bietet sie eine höhere Sicherheit als eine einfache E-Signatur. An der TUC können solche Signaturen unter E-Mail-Zertifikate für Angehörige der TU Chemnitz beantragt werden.
  • Qualifizierte E-Signatur (QES): Die QES hat das höchste Sicherheitsniveau der genannten E-Signaturen und ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Sie erfordert eine Identitätsprüfung sowie ein qualifiziertes Zertifikat, das ausschließlich von einem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wird.

Einsatzzweck QES

Die QES ist für alle elektronischen Dokumente gesetzlich vorgeschrieben, die der Schriftform bedürfen. Sie kommt für rechtsverbindliche Erklärungen zum Einsatz und ist an der TU Chemnitz insbesondere für Mitarbeitende relevant, die nach außen hin unterschriftsberechtigt sind. Die Beantragung einer QES steht allen Mitarbeitenden der TUC auf Basis der bestehenden Verwaltungsvereinbarung zwischen der Sächsischen Staatskanzlei und dem SMWK im Rahmen der eGovernment-Basiskomponente zur Verfügung. Unter dem Menüpunkt QES beantragen sind Informationen zum Beantragungsprozess aufgelistet.

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