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Vom Familien- bis zum Erbrecht

Jura-Professor der TU Chemnitz informiert am 2. Februar 2009 über aktuelle Probleme in diesen Rechtsbereichen

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Ihr Bürgerliches Gesetzbuch sollten die Interessenten mit in den Hörsaal bringen. Foto: Bildarchiv der Pressestelle/Mario Steinebach

Probleme des Ehe- und Familienrechts sowie des Erbrechts werden am 2. Februar 2009 an der TU Chemnitz auf zwei Sonderveranstaltungen der Professur Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht erörtert. Der Inhaber der Professur Prof. Dr. Claus Scholl widmet sich um 17.15 Uhr dem Familienrecht und um 19 Uhr dem Erbrecht. Beide Veranstaltungen finden im Hörsaalgebäude, Reichenhainer Straße 90, Raum N 012, statt. Alle Interessenten sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist frei. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kann zur näheren Veranschaulichung von den Zuhörern mitgebracht werden.

Weitere Informationen erteilt Prof. Dr. Claus Scholl, Inhaber der Professur Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht der TU Chemnitz, Telefon 0371 531-34200, E-Mail c.scholl@wirtschaft.tu-chemnitz.de

Mario Steinebach
20.01.2009

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