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Neues Mitglied im Hochschulrat

Prof. Dr. Stephan Odenwald von der Fakultät für Maschinenbau ist seit 19. Januar 2026 eines der beiden universitätsinternen Mitglieder im siebenköpfigen Hochschulrat – Er tritt die Nachfolge von Prof. Dr. Angelika Bullinger-Hoffmann an

Prof. Dr. Stephan Odenwald, Inhaber der Professur Sportgerätetechnik, ist seit 19. Januar 2026 neues Mitglied im siebenköpfigen Hochschulrat der Technischen Universität Chemnitz. Er war zuvor vom Senat der TU Chemnitz als Mitglied für den Hochschulrat der TU Chemnitz benannt worden. Odenwald hat damit die Nachfolge von Prof. Dr. Angelika Bullinger-Hoffmann, Inhaberin der Professur Arbeitswissenschaft und Innovationsmanagement der TU Chemnitz, angetreten, deren Amtszeit am 10. Januar 2026 endete. Mit seiner Mitgliedschaft im Hochschulrat übernimmt Odenwald ein weiteres wichtiges Amt an der TU Chemnitz: Er ist gleichzeitig Geschäftsführer der TUCed, dem An-Institut für Transfer und Weiterbildung der TU Chemnitz.

Geboren in Karlsruhe studierte Stephan Odenwald Maschinenbau in Karlsruhe und Chemnitz und promovierte auf dem Gebiet der Faserverbundwerkstoffe. Seit 2011 ist er Universitätsprofessor für Sportgerätetechnik an der TU Chemnitz. Seine Forschungsschwerpunkte sind die sensorbasierte Charakterisierung der Mensch-Maschine-Umwelt-Interaktion im Feldtest und die mechanische Simulation zur Prüfung von Sportgeräten und Medizinprodukten. Zur Förderung des Technologietransfers gründete und leitete Odenwald mehrere Transferunternehmen auf dem Gebiet „Human Centered Engineering“.

Stichwort: Hochschulrat

Dem Hochschulrat gehören insgesamt zwei universitätsinterne und fünf externe Mitglieder an. Aus der Universität ist neben Prof. Dr. Stephan Odenwald auch Prof. Dr. Bernadette Malinowski, Inhaberin der Professur Neuere Deutsche und Vergleichende Literaturwissenschaft, im Hochschulrat vertreten. Die weiteren fünf externen Mitglieder des Hochschulrates der TU Chemnitz sind Ralph Burghart, Bürgermeister und Kämmerer der Stadt Chemnitz, Dr. Nicole Lorenz, Geschäftsführerin der axilaris GmbH in Chemnitz, Prof. Dr. Ludwig Gramlich, von 1992 bis 2016 Universitätsprofessor für Öffentliches Recht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der TU Chemnitz, Prof. Dr. Elizabeth von Hauff, Direktorin des Fraunhofer-Instituts für Elektronenstrahl- und Plasmatechnik FEP in Dresden sowie Inhaberin der Professur für Beschichtungstechnologien für die Elektronik der TU Dresden, sowie Ronald Sieber, Vorstandsvorsitzender der SYS TEC electronic AG in Heinsdorfergrund/Vogtland.

Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz schreibt vor, dass sich an jeder Hochschule in Sachsen ein Hochschulrat konstituieren muss. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Hochschulrates sind im Paragraph 91 des Sächsischen Hochschulgesetzes sowie in der Grundordnung der Hochschule geregelt. Die Mitglieder des Hochschulrates werden einerseits von der Hochschule benannt und andererseits vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus. Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem auch, die Entwicklungsplanung und den Wirtschaftsplanentwurf der Hochschule zu genehmigen. Mindestens einmal im Semester berichtet das Rektorat dem Hochschulrat über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage. Der Hochschulrat nimmt zudem eine wichtige Rolle bei der Wahl der Rektorin bzw. des Rektors ein. Die Mitglieder des Hochschulrates sind laut Gesetz in ihrer Tätigkeit im Hochschulrat unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Der Hochschulrat tagt mindestens zweimal pro Semester.

Kontakt: Hochschulrat der TU Chemnitz, Telefon 0371 531-14000, E-Mail hochschulrat@tu-chemnitz.de, www.tu-chemnitz.de/hochschulrat

(Autorin: Antje Siegel)

Mario Steinebach
26.01.2026

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