Ausstellung von Sprachnachweisen
WICHTIGER HINWEIS VORAB
Alle am Zentrum für Fremdsprachen erbrachten Leistungen sind in Ihrer Notenübersicht (Transcript of Records) im SB-Service dokumentiert.
Dieses Dokument kann von Ihnen selbstständig abgerufen werden und wird in den meisten Fällen als offizieller Nachweis anerkannt.
Ein zusätzlicher Sprachnachweis ist daher für Studierende in der Regel nicht erforderlich.
Wann erfolgt die Ausstellung eines Sprachnachweises bzw. Zertifikates?
Die Ausstellung eines separaten Sprachnachweises für Sprachkurse am ZFS erfolgt nur für:
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Mitarbeitende und Promovierende,
da diese i. d. R. nicht im SB-Service geführt werden. -
Teilnehmende am TUC-Sprachzertifikatsprogramm,
d. h. Studierende, die ein TUC-Sprachzertifikat erworben haben. Das TUCsprachzertifikat wird nach der Teilnahme und dem erfolgreichen Abschluss von entsprechenden Kursen gemäß Zertifikatsordnung in deutscher und englischer Sprache ausgestellt. -
ERASMUS-Studierende
wenden sich für Sprachnachweise bitte direkt an die zuständigen Sprachkoordinator*innen. -
Studierende,
wenn keine Dokumentation im SB-Service vorliegt oder externe Institutionen ein gesondertes Dokument ausdrücklich verlangen. Eine entsprechende Begründung dafür ist bei der Beantragung eines Sprachnachweises vorzulegen.
Rechtlicher Hinweis für Studierende in englischsprachigen Studiengängen: Gemäß § 3 Abs. 5 der Immatrikulationsordnung der TU Chemnitz ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf Niveau A2 bis zum Ende des dritten Semesters erforderlich. Der Nachweis erfolgt automatisch über die Leistungsübersicht, die beim Studierendenservice zur Aufhebung der A2-Rückmeldesperre eingereicht wird. Ein separater Sprachnachweis ist nicht erforderlich.
Bei Bedarf wird die Leistungsübersicht auf Anfrage beim Zentralen Prüfungsamt erstellt.
Wie erfolgt die Beantragung und Abholung von Sprachnachweisen bzw. Zertifikaten?
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Sprachnachweise werden nur ausgestellt, wenn keine Dokumentation im SB-Service vorliegt bzw. ein separater Nachweis ausdrücklich gefordert wird.
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Sprachnachweise werden ausschließlich in Papierform mit Unterschrift ausgestellt.
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Eine persönliche Abholung ist erforderlich. Es werden keine gescannten Dokumente zur Verfügung gestellt.
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Die Beantragung erfolgt künftig über einen OPAL-Kurs mit Terminvergabe (Informationen folgen).
- Daten zur Ausstellung von Sprachnachweisen werden am Zentrum für Fremdsprachen für maximal 5 Jahre vorgehalten. Für Leistungen, die länger zurückliegen, wenden Sie sich bitte an das Universitätsarchiv.
ÖFFNUNGSZEITEN UND TERMINVERGABE
Weitere Termine nach Absprache möglich. Eventuelle Änderungen werden kurzfristig bekannt gegeben.
Bitte kontaktieren Sie unser Servicecenter für Sprachnachweise unter der u.g. E-Mail-Adresse.