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Qualifizierte eSignatur
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Dienste

Im Zusammenhang mit der Digitalisierung unterschiedlichster Prozesse an unserer Hochschule kann eine Vielzahl von Diensten genutzt werden, um diese zu unterstützen. Hier erhalten Sie Informationen zu ebensolchen Diensten, zu deren Beantragung sowie zu Ansprechpartnern im Falle offen gebliebener Fragen.

Qualifizierte eSignatur (QES)

Die (qualifizierte) eSignatur und Verschlüsselung ist eine eGovernment-Basiskomponente des Freistaates Sachsen und ein Hilfsmittel für die rechtssichere und datenschutzgerechte Abbildung elektronischer Prozesse und Übermittlung von Daten. Aktuell wird von der TU Chemnitz die Teilkomponente Elektronische Signatur (eSignatur) genutzt. Diese ermöglicht, Dokumente nach EU-VO eIDAS durch das Aufbringen einer qualifizierten eSignatur elektronisch rechtsgültig zu unterschreiben.

 

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Es gibt drei Klassifikationen von eSignaturen: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Die qualifizierte elektronische Signatur (QES) bildet dabei die höchste Vertrauensstufe. Sie ist gleichwertig der händischen Unterschrift, ist einer natürlichen Person zuordenbar und die Urheber werden durch ein qualifiziertes Zertifikat und einen zugelassenen Drittanbieter nachgewiesen.

Eine ausführliche Anleitung (PDF) zum Beantragen einer QES finden Sie unter diesem Link (TUCcloud).

Das nebenstehende Erklärvideo fasst alle wichtigen Schritte im Beantragungsprozess kompakt zusammen.

Zum Erstellen einer QES an einem Dokument werden benötigt:

  • die Signaturkarte (darauf befindet sich Ihr persönliches digitales Zertifikat).
  • ein einfacher Chipkartenleser zum Auslesen von elektronischen IDs. Dieser ist individuell über die jeweilige Strukturheinheit zu beschaffen. Im URZ und in der Stabsstelle DTS sind bereits Kartenleser mit der Bezeichnung "Gemalto IDBridge CT30" im Einsatz.
  • die PDF-Signatursoftware DATA Boreum. Diese ist auf allen ZUV-Desktop-Rechnern installiert. Nutzen Sie kein ZUV-Endgerät, so wenden Sie sich bitte an den URZ-Nutzerservice.

Die Stabsstelle Digitale Transformation und Steuerung empfiehlt eine qualifizierte eSignatur stets in einem PDF-Dokument zu erstellen. Dafür steht an der TUC die Software DATA Boreum (Linux, MacOS, Windows) lizenzkostenfrei zur Verfügung. Diese ist auf allen ZUV-Desktop-Rechnern installiert. Nutzen Sie kein ZUV-Endgerät, so wenden Sie sich bitte an den URZ-Nutzerservice.

Eine ausführliche Anleitung (PDF) zum Erstellen einer QES in einer PDF-Datei finden Sie unter diesem Link (TUCcloud).

Das nebenstehende Erklärvideo zeigt Schritt für Schritt, wie eine QES mit DATA Boreum in einem digitalen Dokument angebracht wird.

Für die Validierung eine EU-eIDAS-konformen QES steht an der TUC die Software DATA Boreum lizenzkostenfrei zur Verfügung. Diese lässt sich auf den Betriebssystemen Linux, MacOS und Windows installieren. Alternativ lassen sich Signaturen auch in Adobe Acrobat Reader validieren.

Eine ausführliche Anleitung (PDF) zum Validieren einer QES einer PDF-Datei mittels Adobe Acrobat Reader sowie DATA Boreum finden Sie unter diesem Link (TUCcloud).

Das nebenstehende Erklärvideo zeigt Schritt für Schritt, wie eine QES mit Adobe Acrobat Reader und DATA Boreum überprüft wird.

Beim elektronischen Signieren eines Dokuments werden unter anderem Informationen und Referenzen, die zur Validierung der Signatur benötigt werden, in das Dokument eingebettet. Sobald das elektronische Dokument auf Papier ausgedruckt wird, gehen diese Signaturdaten verloren. Man spricht von einem Medienbruch, also einem Wechsel zwischen digitalen und analogen Formaten. Deshalb sind elektronisch signierte Dokumente unter Nutzung von Speicherdiensten des URZ dauerhaft elektronisch aufzubewahren. Bei einem Ausdruck auf Papier hat die/der ausdruckende Beschäftigte das Vorhandensein einer zugelassenen elektronischen Signatur handschriftlich auf dem ausgedruckten Dokument zu quittieren.

Aktuell fungieren das URZ und die Stabsstelle DTS als TUC-interne Ansprechpartner für die Mitnutzung der eGovernment-Basiskomponenten. Kontaktieren Sie also gern den URZ-Nutzerservice oder die Stabsstelle DTS über das Kontaktformular.