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Promovierenden-Portal
Meilensteine der Promotion

Meilensteine der Promotion im Überblick

Hier finden Sie zu Ihrer Orientierung einen Überblick über den Ablauf von Promotionsverfahren an der Philosophischen Fakultät. Bitte informieren Sie sich darüber hinaus in der aktuellen Promotionsordnung der Fakultät über die institutionellen und prüfungsrechtlichen Rahmenbedingungen. 

Auf die Entscheidung für oder gegen eine Promotion haben mehrere Fragen einen Einfluss:

  • Aus welchen Gründen will ich promovieren? (Die Motive können unterschiedlich, z.B. Erkenntnisinteresse, Verbesserung der beruflichen Perspektive etc., sollten aber tragfähig sein.)
  • Kann ich den zeitlichen Rahmen überblicken? (Ein Dissertationsprojekt erstreckt sich in der Regel über drei oder mehr Jahre.)
  • Erfülle ich die formalen Zulassungsvoraussetzungen (v.a. überdurchschnittlicher Studienabschluss)?
  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten stehen mir offen?
  • Ist die Promotion mit meiner persönlichen Situation vereinbar – wenn ja: wie? (An der Philosophischen Fakultät besteht die Möglichkeit einer Teilzeitpromotion. Es bestehen zahlreiche Angebote der TU Chemnitz als familiengerechte Hochschule.)
Die Wahl des Betreuers/der Betreuerin ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Laufe der Promotion. Wenn der Kontakt zu einer potentiellen Betreuungsperson noch nicht aus dem Studium besteht, sollten Sie diesen nach fachlichen (thematische Nähe des Forschungsthemas) sowie persönlichen Gesichtspunkten (z.B. Vertrauen, Sympathie) herstellen. Außerdem ist die Art der Promotion (
konventionell oder strukturiert
 ) in Abstimmung mit der Betreuungsperson festzulegen.

 

Auf der Seite Promotionsfächer finden Sie alle Fächer, die Ihnen zur Promotion an der Philosophischen Fakultät zur Verfügung stehen.

Bei der Wahl des konkreten Promotionsthemas spielt eine Rolle, ob es in einem

Graduiertenkolleg
 angesiedelt ist oder nicht:

Bei einem Graduiertenkolleg ergibt sich das Thema durch das Forschungsprogramm, anderenfalls wird nach individueller Interessenslage entschieden. In jedem Falle sollten Sie sich mit Ihrer Betreuungsperson abstimmen. Folgende Fragen können bei der Entscheidung helfen:

 

  • Kann/will ich eine Studien- oder Abschlussarbeit zu einer Dissertation ausbauen?
  • Sind von der Fragestellung neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu erwarten?
  • Lässt sich das Thema in einem für die Promotion angemessenen Zeitrahmen bearbeiten?
  • Verfüge ich über die notwendige Methodenkompetenz?

Ihre Betreuerin/Ihr Betreuer muss in einem formlosen Schreiben dem Promotionsausschuss gegenüber ihre/seine Bereitschaft erklären, Ihre Promotion wissenschaftlich zu betreuen. Die Bereitschaftserklärung basiert vor allem auf der Feststellung Ihrer fachlichen Eignung nach den Kriterien der Promotionsordnung.

Es ist dringend zu empfehlen, den Antrag auf
Zulassung zum Promotionsverfahren
 zu Beginn der Promotionsphase an den Promotionsausschuss zu richten, damit Ihre Zugangsvoraussetzungen und gegebenenfalls noch zu erfüllende Auflagen geklärt sind, bevor Sie beginnen. Beachten Sie dabei bitte die Sitzungstermine des Promotionsausschusses im jeweiligen Semester und die daran ausgerichteten Einreichungsfristen für Ihre Unterlagen! Der Antrag auf Zulassung zur Promotion entspricht nicht der Eröffnung des Promotionsverfahrens. Vielmehr geht es hier lediglich um Ihre grundsätzliche formale Zulassung.

 

Darüber hinaus steht Ihnen der Weg in die
Immatrikulation
als Promotionsstudentin oder -student im zentralen Studierendensekretariat offen. Die Einschreibung ist in der Regel nach der Zulassung angezeigt. Die Einschreibedauer als Promotionsstudentin/Promotionsstudent beträgt in der Regel drei Jahre. Verlängerungen sind möglich, jedoch gesondert zu beantragen und vom zuständigen Promotionsausschuss zu bestätigen.

Das strukturierte unterscheidet sich vom konventionellen Promotionsmodell u.a. durch die Betreuungsvereinbarung zwischen dem/der Promovierenden und der Betreuerin/dem Betreuer. Diese Vereinbarung legt den Promotionsprozess in zeitlicher wie inhaltlicher Hinsicht fest, bestimmt das Betreuungsverhältnis einschließlich der Rechte und Pflichten auf beiden Seiten, nennt Möglichkeiten der Unterstützung und dokumentiert den Fortschritt Ihrer Qualifikationsarbeit. Das entsprechende Formular erhalten sie vom Dekanat der Philosophischen Fakultät.

Zur Betreuungsvereinbarung gehört ein Exposé, das Sie innerhalb eines Jahres in Abstimmung mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer parallel zur Einarbeitung in Ihr Promotionsthema erstellen. Es konkretisiert das gewählte Thema auf Basis Ihrer Recherchearbeiten und präsentiert eine fokussierte Fragestellung.

Die Forschungs- und Schreibphase kann ebenso von Fortschritt gekennzeichnet sein wie von gelegentlichen Rückschlägen, fortlaufender Recherche und prozessbegleitender Evaluation Ihrer Arbeit. Die TU Chemnitz eröffnet Ihnen parallel dazu zahlreiche fakultätsweite und -übergreifende Möglichkeiten, Ihre Methoden- und andere Schlüsselkompetenzen zu erweitern. Darüber hinaus werden Sie durch regelmäßigen Austausch in Kolloquien und gegebenenfalls Arbeitsgruppen oder Graduiertenklassen sowie in individuellen Gesprächen mit der betreuenden Person unterstützt.

Mit dem schriftlichen Antrag auf
Eröffnung des Verfahrens
beim Promotionsausschuss geht es in die „heiße Phase“ Ihrer Promotion. Neben vier Exemplaren der Dissertation sind dem Antrag diverse Anlagen beizufügen (s. Promotionsordnung). Über die Eröffnung entscheidet der Fakultätsrat auf Empfehlung des
Promotionsausschusses
Er benennt auch die Gutachter und setzt die
Promotionskommission
ein, die für die weiteren Verfahrensschritte verantwortlich ist. Nach dem Eingang der Arbeit und der Gutachten mit den Notenvorschlägen liegt die Dissertation zur Einsichtnahme in der Regel für zwei Wochen öffentlich aus (während der Semesterferien für vier Wochen).

 

Nachdem der Promotionsausschuss die Dissertation auf Grundlage der Gutachten angenommen hat, erfolgt durch die Promotionskommission die terminliche Planung des Promotionskolloquiums, in dem Sie Ihre Forschungsleistung vor Fachkollegen präsentieren und verteidigen. Unmittelbar nach Abschluss des Promotionskolloquiums und nach entsprechender Beratung gibt der/die Vorsitzende der Promotionskommission das Ergebnis bekannt.

Die Promotion gilt als bestanden, wenn die Dissertation angenommen und das Promotionskolloquium bestanden ist. Innerhalb eines Jahres muss die Dissertation in angemessener Weise veröffentlicht werden. Weitere Hinweise der Hochschulschriftenstelle der TU-Universitätsbibliothek zu Ansprechpersonen und Mustern für entsprechende Deckblätter finden Sie in diesem Dokument. Über eine Verlängerung dieser Frist entscheidet der Promotionsausschuss auf Antrag. Die Promotionsurkunde wird Ihnen nach Abgabe der Pflichtexemplare übergeben oder übersandt. Erst mit dieser Übergabe oder Übersendung erwerben Sie das Recht, den Doktorgrad zu führen. Das Promotionsverfahren ist damit abgeschlossen.