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Promotionsverfahren
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Das Promotionsverfahren

Jenseits der inhaltlich-wissenschaftlichen Arbeit gliedert sich das Promotionsverfahren in mehrere Schritte, die mit mindestens zwei Anträgen an den Promotionsausschuss verbunden sind, die die Promovierenden in Absprache mit ihrer Betreuerin oder ihrem Betreuer selbst stellen müssen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen legt dabei die aktuelle Promotionsordnung fest. Bei den zwei mindestens zu stellenden Anträgen handelt es sich um:

Darüberhinaus können oder müssen abhängig von der individuellen Situation weitere Anträge gestellt werden:

  • Antrag auf Änderung des Promotionsthemas
  • Antrag auf Wechsel des Promotionsfaches
  • Antrag auf vorzeitige Titelführung nach § 20, Abs. 4 PromO
  • Antrag auf Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 19, Abs. 4 PromO

Promovierende, die ihre Einschreibung als Promotionsstudierende nach dem Ablauf der ersten drei Jahre verlängern möchten, müssen hierzu ebenfalls einen Antrag (formlos) an den Vorsitzenden des Promotionsausschusses richten.

Antragstellung

Formloser Antrag

Unter einem formlosen Antrag versteht man einen Brief, in dem das eigene Anliegen geschildert wird. Sie können sich dabei bei Bedarf am Anschreiben zum Antrag auf Zulassung, das wir zum Download anbieten, orientieren.

Antragsformulare

Wenn ein Antragsformular Bestandteil des jeweiligen Antrags ist, finden Sie dieses ebenfalls zum Download auf der Seite zum jeweiligen Antrag. Eine Übersicht finden Sie links im Menü