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Promotionskolloquium
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Das Promotionskolloquium

Disputatio I oder Disputatio II

Hinsichtlich der Durchführung des Promotionskolloquiums haben Sie die Wahl zwischen Disputatio I (gemäß § 14 PromO) und Disputatio II (gemäß § 15 PromO). Ihre Wahl teilen Sie im Rahmen der Antragsstellung zur Eröffnung des Promotionsverfahrens dem Promotionsausschuss mit.

Hybride und virtuelle Promotionskolloquien

In begründeten Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, das Promotionskolloquium auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden in hybrider oder virtueller Form durchzuführen. Der entsprechende Antrag ist mittels des hier zum Download bereitgestellten Formulars (s. Downloads auf dieser Seite) zu stellen. Er kann mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens gestellt werden, spätestens muss er bis zur Einreichefrist zur letzten Sitzung des Promotionsausschusses vor dem geplanten Termin des Promotionskolloquiums im Sekretariat des Promotionsausschusses vorliegen.

Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn alle benötigten Unterschriften in rechtsgütiger Form vorliegen. Ein Scan einer handschriftlichen Unterschrift wird nicht akzeptiert.

  • Ein Mann und eine FRau stehen vor einer Tafel, an der farbige Puzzlesteine befestigt sind.

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    Für maßgeschneiderte Profile in Zeiten des Wandels: Ab dem Wintersemester 2026/27 können Studierende ein Hauptfach frei mit einem Nebenfach kombinieren – Neuer Kombinationsstudiengang soll insbesondere den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Chemnitz und die Region Südwestsachsen stärken …

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  • Eine Europa-Tischflagge steht vor einem Globus.

    Diskutieren über Europa

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