Antrag auf Eröffnung
Wann & wie?
Den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen Sie, sobald Sie mit der inhaltlichen Arbeit an Ihrem Dissertationsprojekt soweit vorangekommen sind, dass Sie Ihre Dissertationsschrift zur Begutachtung einreichen möchten. Der Antrag besteht aus mehreren Bestandteilen sowie Anlagen:
- Ausgefülltes und sowohl von Ihnen selbst auch Ihrer Betreuungsperson unterzeichnetes Formular (s. Downloads auf dieser Seite)
- Vier (bei zwei Gutachten) bzw. fünf (bei drei Gutachten) gedruckten und gebundenen Exemplaren Ihrer Dissertationsschrift
- Einem USB-Stick mit einer elektronischen Version Ihrer Dissertationsschrift im Format PDF, die Datei muss durchsuchbar sein
- Eine eigenhändig unterschriebene eidesstattliche Erklärung darüber, dass Sie Ihre Dissertationsschrift eigenständig verfasst haben (s. Downloads auf dieser Seite)
- Eine Einverständniserklärung mit einer etwaigen Überprüfung Ihrer Arbeit auf Plagiate
Auflagen
Sollten Ihnen bei Ihrer Zulassung durch den Promotionsausschuss Auflagen erteilt worden sein, müssen Sie den Nachweis über deren Erfüllung ebenfalls spätestens mit dem Antrag auf Eröffnung einreichen. Sie können diese Nachweise aber auch jederzeit während der Erarbeitungsphase Ihrer Dissertation beim Sekretariat des Promotionsausschusses einreichen. Ohne diese Nachweise kann Ihr Antrag auf Eröffnung jedoch nicht bearbeitet werden.
Einreichung
Ihren Antrag auf Eröffnung reichen Sie vollständig mit allen Unterlagen im Sekretariat des Dekanats der Philosophischen Fakultät ein. Eine Einreichung ist postailsch ebenso möglich wie persölich. Wenn Sie Ihre Dissertation persönlich einreichen möchten, melden Sie sich bitte vorab beim Sekretariat des Promotionsausschusses und vereinbaren einen Termin.
Postadresse:
Technische Universität Chemnitz
Philosophische Fakultät – Promotionsangelegenheiten
09107 Chemnitz