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Studierendenservice und Studienberatung
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Bewerbung für ein Promotionsstudium

Für die Immatrikulation ins Promotionsstudium bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal online bewerben. Studierende der TU Chemnitz die im Anschluss an ihr Studium eine Promotion aufnehmen und sich dafür als Promovend immatrikulieren möchten, bewerben sich über den SBservice unter dem Quicklink „Studienbewerbung".

Die Bewerbung zur Immatrikulation in das Promotionsstudium ist jederzeit möglich.

Voraussetzungen für die Immatrikulation

Promovenden sind Personen, die vom zuständigen Promotionsausschuss zur Promotion zugelassen wurden. Eine Immatrikulation ins Promotionsstudium ist möglich, wenn der schriftliche Bescheid über die Zulassung zur Promotion vorliegt. Die Immatrikulation muss erfolgen, wenn eine Zulassung zum Graduiertenstudium vorliegt oder der Bewerber Promovend an einem Graduiertenkolleg im Freistaat Sachsen ist.

Zur Aufnahme einer Promotion setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Promotionsausschuss in Verbindung.

Zusätzliche Hinweise für internationale Bewerber:
Zusätzlich ist eine schriftliche Bestätigung des Betreuers erforderlich, dass die für die Promotion notwendigen Sprachkenntnisse vorliegen.

Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen wird ein Bescheid zur Studienaufnahme mit weiteren Informationen zum Studium erteilt.

Dauer der Immatrikulation

Promovenden können in der Regel für die Dauer von bis zu drei Jahren immatrikuliert werden. Verlängerungen sind zu beantragen und vom Vorsitzenden des zuständigen Promotionsausschusses zu bestätigen.

Befristete Immatrikulation

Sollte der schriftliche Bescheid über die Zulassung zur Promotion zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch nicht vorliegen, kann eine befristete Immatrikulation für ein Semester beantragt werden. In diesem Fall müssen Sie den Antrag auf befristete Immatrikulation als Promovend, den regulären Immatrikulationsantrag sowie alle weiteren erforderlichen Unterlagen für die Immatrikulation im Studierendenservice der TU Chemnitz einreichen und den Semesterbeitrag überweisen. Der schriftliche Bescheid über die Zulassung zur Promotion muss spätestens bis zum Ende des ersten Semesters im Studierendenservice der TU Chemnitz nachgereicht werden. Eine Fortsetzung der Immatrikulation ist nur mit dem Nachweis der Zulassung zur Promotion möglich.

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