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Professur Sportgerätetechnik
FAQ


FAQ - Häufig gestellte Fragen


Fragen zum Bachelor Sports Engineering
Zulassung zum Studium
Einschreibung
Englischkurs
Praktikum
Prüfungen/ Studienleistungen
Übergang

Zulassung zum Studium

Nein.

Einschreibung

Bachelor of Sports Engineering ist zulassungsfrei. Genaue Termine erfragen sie bitte im Studentensekretariat.

Englischkurs

Der Placement-Test muss abgelegt werden, bevor Sie das erste Mal an einem Englischkurs des Fremdsprachenzentrums teilnehmen möchten. In der Regel findet der Test am Anfang des Semesters, einige Tage vor dem Einschreibebeginn für die Kurse, statt. Für den Placement-Test ist eine Online-Registrierung erforderlich, die in einem bestimmten Zeitraum erfolgt (mitunter vor Beginn des Semester).

Bitte beachten Sie, dass der Test nur für zwei Semester gültig ist. Aus diesem Grund ist es nicht sinnvoll, an dem Test teilzunehmen, wenn Sie nicht planen, im selben oder spätestens im darauffolgenden Semester das Fremdsprachenmodul Englisch zu belegen.

ACHTUNG: Nach Ablegen des Placement-Tests sind Sie nicht automatisch in einen bestimmten Englischkurs eingeschrieben. Die Einschreibungstermine für die Kurse erfahren Sie beim Fremdsprachenzentrum.

Der Placement-Test ist Voraussetzung für das Fremdsprachenmodul Englisch und dient dazu, die Studierenden entsprechend ihren Vorkenntnissen in Übungsgruppen zu unterteilen. Das Modul kann aus diesem Grund nicht ohne Placement-Test belegt werden.

Der Test wird zu Beginn eines jeden Semesters angeboten.

Die vom Fremdsprachenzentrum angebotenen Kurse, v.a. Englischkurse, sind erfahrungsgemäß; schnell ausgebucht - mitunter wenige Minuten nach Einschreibungsbeginn (0:00 Uhr am ersten Einschreibetag!).

Sollte ein Kurs bereits ausgebucht sein, besteht die Möglichkeit, sich in die Warteliste einzutragen und zur ersten Lehreinheit des Kurses zu erscheinen. Oftmals ergeben sich dort noch freie Plätze und man rutscht automatisch nach, wenn man auf der Warteliste steht. Andernfalls verwirkt man dieses Recht oder ist auf zusätzliche Restplätze angewiesen. Studenten, die Fremdsprachenkurse obligatorisch belegen müssen, haben bei der Vergabe von Plätzen im Übrigen Vorrang (siehe Kurseinschreibung). Wir empfehlen daher dringend, zur ersten Lehreinheit des Kurses zu erscheinen und dieses Recht geltend zu machen.

Sollte es Ihnen trotz allem nicht möglich sein, in den Kurs aufgenommen zu werden, versuchen Sie es im darauffolgenden Semester erneut. Das Fremdsprachenmodul/Englisch ist zwar laut Studienablaufplan (Studienordnung) im 4. Semester angesetzt, kann aber auch in jedem anderen Semester belegt werden. Im Sommersemester ist der Andrang auf die Sprachkurse im übrigen geringer als im Wintersemester.

Praktikum

Das Praktikum ist vor Beginn des Studiums zu absolvieren. Ist dies aus zeitlichen GrÜnden nicht möglich, ist es bis spätestens zu Beginn des 3. Semesters nachzuweisen. Es gilt als Zulassungsvoraussetzung für das Modul BM 1.12 Fertigungstechnik und Kunststoffverarbeitung.

Siehe auch Praktikumsordnung.

Ja, dies ist sogar zu empfehlen.

Das 6-wöchige Grundpraktikum dient dem Erwerb praktischer Erfahrungen in den Grundlagen der Be- und Verarbeitung von Werkstoffen in der industriellen Fertigung. Die Gestaltung der Fertigungsprozesse kann jedoch zwischen einzelnen Betrieben variieren. Eine Aufteilung des Grundpraktikums ermöglicht daher eine differenziertere Reflexion der Erfahrungen.

Die Tätigkeit innerhalb eines Betriebes sollte jedoch mindestens zwei zusammenhängende Wochen betragen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Praktikumsordnung.

Das richtet sich danach, ob das erfolgte Praktikum den in der Praktikumsordnung festgelegten Anforderungen entspricht.

Genauere Auskünfte zur Anerkennung von Praktika erhalten Sie beim Praktikumsamt.

Für das Grundpraktikum sind Betriebe geeignet, in denen Sie die in der Praktikumsordnung (Punkt 4.1) geforderten Fertigungsprozesse absolvieren können. Der Betrieb muss demnach nicht zwingend der Sportartikelbranche angehören.

Für den Unfallversicherungsschutz kommt der Praktikumsbetrieb auf, der den/die PraktikantIn an die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft meldet.

Prüfungen / Studienleistungen

Nein. Der Student ist bis zur Genehmigung des Antrages auf 2. Wiederholungsprüfung für andere Prüfungen gesperrt.

Unter Umständen, ja. Dazu ist ein Antrag beim Prüfungsausschussvorsitzenden zu stellen. Dem Antrag sind die Notenbescheinigung sowie eine Beschreibung über Umfang und Inhalt der Lehrveranstaltung(en), auf die sich die Studienleistung bezieht, beizulegen.

Übergang

1. Doppelimmatrikulation in den BA Maschinenbau

1.1. studienbegleitend Ablegen folgender zusätzlicher Prüfungsleistungen:

  • MM 5.2 Qualitäts- und Umweltmanagement (4. oder 6. Semester)
  • BMI 2.1 Technische Mechanik III (3. oder 5. Semester)
  • BMI 2.2 Technische Thermodynamik (3. oder 5. Semester)
  • BMI 2.4 Grundlagen der Informatik (3. oder 5. Semester)
  • VMI 3.2 Strömungslehre (3. oder 5. Semester)

1.2. Regulärer Übergang in den Master zum Wintersemester

2. Bedingte Immatrikulation in den Master zum Wintersemester

Ablauf Variante 1:

  • WS: Abschluss der BA-Arbeit und Ablegen der Zusatzprüfungen
  • SS: Ingenieurpraktikum
  • WS/SS: reguläres Masterstudium
  • WS: Masterarbeit

Ablauf Variante 2:

  • WS: Abschluss der BA-Arbeit und Ablegen der Zusatzprüfungen
  • SS/WS: reguläres Masterstudium
  • ab SS: Ingenieurpraktikum und Masterarbeit