Wichtig: Für eine rechtzeitige Zulassung zur Prüfungsleistung Konstruktionslehre/Maschinenelemente I (Studienordnungen vor WS 22/23) ist der Grundpraktikumsbericht spätestens zehn Wochen vor Beginn der zentralen Prüfungsperiode (Wintersemester) einzureichen.
SO ab WS 22/23: Für eine rechtzeitige Zulassung zu den betreffenden Prüfungsleistungen in den ab dem WS 22/23 gültigen Studienordnungen ist der Grundpraktikumsbericht spätestens sechs Wochen vor Anmeldung der jeweiligen Prüfungsleistung einzureichen.
Praktikumsordnung
Praktikumsordnung - gültig ab 27.09.2022 für alle aktuellen Diplom- und Bachelorstudiengänge der Fakultät für Maschinenbau (für Studienordnungen mit Gültigkeit vor WS22/23 gilt: Nachweis des GP spätestens zum Beginn des 3. Fachsemesters, da Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung zu Konstruktionslehre/Maschinenelemente I)
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