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Psychosoziale Beratungsstelle
Ablauf der Beratung
Psychosoziale Beratungsstelle 

Ablauf der Beratung

Eine Beratung beginnt mit der Klärung des Anlasses und Besprechung des Ablaufs.
Die Beraterinnen klären zunächst die Zuständigkeit ab, d.h. ob der Beratungsanlass auf eventuelle psychische Störungen oder andere Beeinträchtigungen der Gesundheit zurückzuführen ist und verweisen ggfs. an spezialisierte Psychotherapeuten.

Es schließen sich Maßnahmen an, die zur fachlichen Analyse und Bewertung der Ausgangslage („Ist-Zustand“) sowie zur Zielbestimmung („Soll-Zustand“) und zur weiteren Planung der Vorgehensweise (Indikation) erforderlich sind. Je nach Problem- und Ausgangslage sowie den Bedürfnissen des Klienten wird dann Umfang, Inhalt und Ablauf der eigentlichen Beratung bestimmt.

Die Beraterinnen geben dabei ggfs. Hilfestellungen und fördern die Ressourcen des Ratsuchenden, so dass er schwierige Lebenslagen mit eigenen Kräften besser meistern lernt.

Die Beratung erfolgt je nach Beratungsanlass im Einzelkontakt oder in Gruppen. Die Beraterin entscheidet in Abstimmung mit dem Ratsuchenden und in fachlicher Verantwortung über das erforderliche Vorgehen. Zur Gewährleistung der Qualitätssicherung und zur Einschätzung des Erfolgs der Beratung (Evaluation) werden die Klienten gebeten, sich an unserer Dokumentationen (Fragebögen) zu beteiligen.
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