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FAQ

Prüfungen

Wie melde ich mich zu Prüfungen an?

Zu Prüfungen kannst du dich mittels Formular beim ZPA oder online über den SB-Service (noch nicht für all Studiengänge verfügbar) anmelden. Beachte dabei aber die Zeiträume für die Prüfungsanmeldung.

Wie melde ich mich von einer Prüfung ab?

Von einer Prüfung kann man sich in der Regel bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abmelden. Das dafür notwendige Formular findest du hier. Dieses füllst du einfach aus und gibst es im ZPA ab.

Ich bin durch eine Prüfung gefallen, kann ich diese wiederholen und was muss ich dabei beachten?

Prinzipiell kannst du eine nicht bestandene Prüfung binnen eines Jahres wiederholen. Dazu meldest du dich dann einfach wieder ganz normal zu der Prüfung an. Fällst du ein zweites Mal durch, kommt es zum sog. Drittversuch. Dieser muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt wahrgenommen werden, also sobald die Prüfung wieder angeboten wird. Weitere Informationen dazu findest du auch in der Prüfungsordnung deines Studiengangs.

Kompensationsregelung

Es gibt aber auch Prüfungen, die du nicht wiederholen kannst, selbst wenn du durchgefallen bist. Wenn eine Prüfungsleistungn innerhalb eines Moduls nicht mit “Bestehen erforderlich” gekennzeichnet ist, greift die sogenannte Kompensationsregelung. Dadurch werden die einzelnen Prüfungsleistungen miteinander verrechnet und du musst nur das Modul bestehen. Das bedeutet, dass du die Prüfung nur wiederholen kannst, wenn deine Modulnote schlechter als 4,0 ist.

Muss ich für einen Drittversuch einen gesonderten Antrag stellen?

In den aktuellen Prüfungsordnungen findest du folgenden Satz: “Die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich.” Allerdings ist, zumindest im Falle des BA WiWi, dafür kein gesonderter Antrag notwendig, da es dort folgende Regelung des Prüfungsausschusses gibt: “Als Antrag gilt die Anmeldung zur Prüfung im Zentralen Prüfungsamt, dieser gilt mit der Anmeldung als genehmigt. Anträge an den Prüfungsausschuss sind nicht erforderlich”.

Ich möchte mich über die Prüfungensbedingungen beschweren, Wie geht das?

Eine Beschwerde über Prüfungsbedingungen solltest du immer direkt im Anschluss an die Prüfung schriftlich beim ZPA einreichen. Dieser leitet deine Beschwerde dann an den Prüfungsausschuss weiter, der deine Beschwerde dann prüft. Beachte bitte, dass eine E-Mail an den Prüfungssausschuss oder an das ZPA aus rechtlichen Gründen nicht reicht, da ein Widerspruchsverfahren der Schriftform bedarf und diese ist bei einer E-Mail in der Regel nicht gegeben.

Wann sind Gruppenprüfung zulässig?

Gruppenbewertungen sind generell nur statthaft, wenn jedes Gruppenmitglied seine Leistung isoliert bewertbar erbringt und somit individuelle Einzelnoten vergeben werden. Als unstatthaft gilt die reine Bewertung der Gruppenleistung in Form einer Gruppennote, es sei denn der Prüfling stimmt dieser Bewertungsform ausdrücklich zu.