Navigation

Inhalt Hotkeys
Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften

Ich bin durch eine Prüfung gefallen, kann ich diese wiederholen und was muss ich dabei beachten?

Prinzipiell kannst du eine nicht bestandene Prüfung binnen eines Jahres wiederholen. Dazu meldest du dich dann einfach wieder ganz normal zu der Prüfung an. Fällst du ein zweites Mal durch, kommt es zum sog. Drittversuch. Dieser muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt wahrgenommen werden, also sobald die Prüfung wieder angeboten wird. Weitere Informationen dazu findest du auch in der Prüfungsordnung deines Studiengangs.

Kompensationsregelung

Es gibt aber auch Prüfungen, die du nicht wiederholen kannst, selbst wenn du durchgefallen bist. Wenn eine Prüfungsleistungn innerhalb eines Moduls nicht mit “Bestehen erforderlich” gekennzeichnet ist, greift die sogenannte Kompensationsregelung. Dadurch werden die einzelnen Prüfungsleistungen miteinander verrechnet und du musst nur das Modul bestehen. Das bedeutet, dass du die Prüfung nur wiederholen kannst, wenn deine Modulnote schlechter als 4,0 ist.

Posted in: Prüfungen