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Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften

FAQ

Sonstiges (2)

Was ist das Studium Generale?

An unserer Universität gibt es, wie in vielen anderen Uni’s auch, das Studium Generale. Darunter versteht man Vorlesungen, die nicht zum eigenen Abschluss bzw. der eigenen Fachrichtung gehören. Sie dienen dazu deine Allgemeinbildung zu erhöhen. Dabei bieten die verschiedenen Fakultäten der Universität in Kooperation Vorlesungen an, die du hier nachlesen kannst. Generell gibt es keine Zulassungsbeschränkungen, leider auch keine Scheine oder Noten, d.h. also die Teilnahme ist freiwillig für dich, dient also nur deinen Interessen. In einzelnen Fällen ist es aber möglich diese Veranstaltungen als Ersatzleistungen für andere Veranstaltungen anerkennen zulassen. Dies ist aber nur mit vorheriger Absprache mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden möglich.

Was ist Akkreditierung?

Akkreditierung ist ein Verfahren zur Qualitätssicherung, bei dem in einem fachlich-inhaltlichen Prüfverfahren, meist peer-review, die Einhaltung qualitativer Standards festgestellt und im Anschluß eine ja/nein-Entscheidung über die Zulassung gefällt wird. Bei der Akkreditierung im Hochschul- und Wissenschaftsbereich kommt als Entscheidungsvariante eine dritte, die Akkreditierung mit Auflagen, hinzu, bei welcher Antragstellern die Möglichkeit gegeben wird, kurzfristig unerhebliche Mängel zu beheben. Die Akkreditierung ist immer zeitlich befristet und muß durch Reakkreditierung regelmäßig erneuert werden. Verfahrenstechnisch getrennt von der Akkreditierung ist die staatliche Genehmigung des Studiengangs. (Quelle: Website TU Chemnitz).

Es gibt 3 Arten von Akkreditierung:

  • Programmakkrediterung – Akkreditierung eines einzelnen Studiengangs
  • Clusterakkreditierung – Akkreditierung mehrerer inhaltlich verwandter Studiengänge innerhalb eines Verfahrens
  • Systemakkreditierung – Akkreditierung des Qualitätsmanagementssystems der Hochschule

Momentan läuft an der TU Chemnitz der Prozess der Systemakkreditierung. Über neue Entwicklungen halten wir euch hier natürlich auf dem Laufenden.

Prüfungen (6)

Wie melde ich mich zu Prüfungen an?

Zu Prüfungen kannst du dich mittels Formular beim ZPA oder online über den SB-Service (noch nicht für all Studiengänge verfügbar) anmelden. Beachte dabei aber die Zeiträume für die Prüfungsanmeldung.

Wie melde ich mich von einer Prüfung ab?

Von einer Prüfung kann man sich in der Regel bis eine Woche vor dem Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen abmelden. Das dafür notwendige Formular findest du hier. Dieses füllst du einfach aus und gibst es im ZPA ab.

Ich bin durch eine Prüfung gefallen, kann ich diese wiederholen und was muss ich dabei beachten?

Prinzipiell kannst du eine nicht bestandene Prüfung binnen eines Jahres wiederholen. Dazu meldest du dich dann einfach wieder ganz normal zu der Prüfung an. Fällst du ein zweites Mal durch, kommt es zum sog. Drittversuch. Dieser muss zum nächstmöglichen Zeitpunkt wahrgenommen werden, also sobald die Prüfung wieder angeboten wird. Weitere Informationen dazu findest du auch in der Prüfungsordnung deines Studiengangs.

Kompensationsregelung

Es gibt aber auch Prüfungen, die du nicht wiederholen kannst, selbst wenn du durchgefallen bist. Wenn eine Prüfungsleistungn innerhalb eines Moduls nicht mit “Bestehen erforderlich” gekennzeichnet ist, greift die sogenannte Kompensationsregelung. Dadurch werden die einzelnen Prüfungsleistungen miteinander verrechnet und du musst nur das Modul bestehen. Das bedeutet, dass du die Prüfung nur wiederholen kannst, wenn deine Modulnote schlechter als 4,0 ist.

Muss ich für einen Drittversuch einen gesonderten Antrag stellen?

In den aktuellen Prüfungsordnungen findest du folgenden Satz: “Die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich.” Allerdings ist, zumindest im Falle des BA WiWi, dafür kein gesonderter Antrag notwendig, da es dort folgende Regelung des Prüfungsausschusses gibt: “Als Antrag gilt die Anmeldung zur Prüfung im Zentralen Prüfungsamt, dieser gilt mit der Anmeldung als genehmigt. Anträge an den Prüfungsausschuss sind nicht erforderlich”.

Ich möchte mich über die Prüfungensbedingungen beschweren, Wie geht das?

Eine Beschwerde über Prüfungsbedingungen solltest du immer direkt im Anschluss an die Prüfung schriftlich beim ZPA einreichen. Dieser leitet deine Beschwerde dann an den Prüfungsausschuss weiter, der deine Beschwerde dann prüft. Beachte bitte, dass eine E-Mail an den Prüfungssausschuss oder an das ZPA aus rechtlichen Gründen nicht reicht, da ein Widerspruchsverfahren der Schriftform bedarf und diese ist bei einer E-Mail in der Regel nicht gegeben.

Wann sind Gruppenprüfung zulässig?

Gruppenbewertungen sind generell nur statthaft, wenn jedes Gruppenmitglied seine Leistung isoliert bewertbar erbringt und somit individuelle Einzelnoten vergeben werden. Als unstatthaft gilt die reine Bewertung der Gruppenleistung in Form einer Gruppennote, es sei denn der Prüfling stimmt dieser Bewertungsform ausdrücklich zu.

Englisch (1)

Was ist ein Placementtest und was muss ich beachten?

In eurer Studienordnung steht, dass du je nach Studiengang ein bis vier Semester Englisch zu besuchen hast. Da die Vorkenntnisse der einzelnen Studenten oft verschieden sind, ist es schwer einzuschätzen, wie der Stand jedes Einzelnen in Englisch ist. Um diese Unterschiede herauszufinden werden deine Englischkenntnisse vor Beginn der Sprachausbildung in einem sogenannten Placementtest ermittelt.
Zu diesem Placementtest musst du dich vorher beim Zentrum für Fremdsprachen einschreiben. Studierenden der Wirtschaftswissenschaften und der Wirtschaftsinformatik wird eine Teilnahme am Placementtest empfohlen, sie ist aber nicht verpflichtend.

Bei dem Test ist es möglich in drei verschiedene Stufen eingeteilt zu werden:

  • nicht bestanden: Deine Kenntnisse sind nicht ausreichend und du kannst leider in diesem Semester keinen Englischkurs belegen. Aber keine Panik, wiederhole den Test einfach ein Semester darauf. Das ist kein Problem.
  • Stufe 1: Du hast Stufe 1 bestanden, d.h. du kannst dich in einen Englischkurs (EW1) einschreiben.
  • Stufe 2: Du hast Stufe 2 bestanden, d.h. du hast überdurchschnittlich gut abgeschnitten. Du musst den Kurs EW1 nicht besuchen und kannst gleich mit EW2 anfangen, musst aber trotzdem die Prüfung für EW1 ablegen.

Weitere Fragen & Antworten findest du auf den Seiten des Zentrums für Frendsprachen.

Allgemein (2)

Muss ich mich an den Studienablaufplan halten, oder kann ich ggf. davon abweichen?

Nein, du musst dich nicht zwingend an den Studienablaufplan halten. Er ist nur eine Empfehlung. Wenn du Veranstaltungen schieben willst, kannst du das tun. Allerdings solltest du dabei immer einen Blick auf die Studienordnung haben, denn einige Fächer setzen andere bei der Prüfungszulassung voraus.

Ich möchte ein Urlaubssemester machen. Was muss ich beachten?

Ein Urlaubssemester musst du innerhalb der Rückmeldefrist beim Studentensekretariat beantragen. Während des Urlaubssemester kannst übrigens auch Prüfungsleistungen ablegen.