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Fachschaftsrat Wirtschaftswissenschaften

Muss ich für einen Drittversuch einen gesonderten Antrag stellen?

In den aktuellen Prüfungsordnungen findest du folgenden Satz: “Die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich.” Allerdings ist, zumindest im Falle des BA WiWi, dafür kein gesonderter Antrag notwendig, da es dort folgende Regelung des Prüfungsausschusses gibt: “Als Antrag gilt die Anmeldung zur Prüfung im Zentralen Prüfungsamt, dieser gilt mit der Anmeldung als genehmigt. Anträge an den Prüfungsausschuss sind nicht erforderlich”.

Posted in: Prüfungen