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Pressemitteilung vom 18.10.2005

Als Risikopatient ins Flugzeug oder hinters Steuer?

Als Risikopatient ins Flugzeug oder hinters Steuer?
Medizin-Vortragsreihe startet ins Wintersemester - Erstes Thema: "Verkehrs- und Flugtauglichkeit bei Herzkreislauferkrankungen"

Ab wann sollten Patienten mit Beschwerden am Herzen auf Flugreisen oder das Führen eines Fahrzeugs verzichten? Nach neueren Erkenntnissen sind mehr Herzpatienten flugtauglich als allgemein angenommen. Herzpatienten dürfen trotzdem beim Fliegen den Abfall des Luftdrucks in der Kabine und den damit verbundenen Sauerstoffmangel nicht unterschätzen.

Nach einem unkomplizierten Herzinfarkt können Patienten nach etwa drei Wochen wieder eine Flugreise antreten. Wer jedoch mit schwerwiegenden Herzrhythmusstörungen, schwerem Bluthochdruck oder Herzklappenerkrankungen zu kämpfen hat, sollte nicht in ein Flugzeug steigen. Auch Herzpatienten, die ein Fahrzeug führen, stehen vor einigen Ausschlusskriterien. So ist es nicht erlaubt, wenn der Fahrer eine "Angina pectoris"-Symptomatik (Herzschmerzen aufgrund einer Verengung eines Koronargefäßes) aufweist oder an ursächlich nicht behandelbaren Ohnmachtsanfällen leidet. Wer berufsmäßig Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bzw. Fahrzeuge für den Personentransport führt, unterliegt dabei strengen Richtlinien.

Unter dem Titel "Verkehrs- und Flugtauglichkeit bei Herzkreislauferkrankungen" werden diese Aspekte am 26. Oktober 2005 an der TU Chemnitz diskutiert. Dr. med. Uwe Beyreuther, Oberarzt für Innere Medizin I des Klinikums Chemnitz, spricht dazu um 17.30 Uhr im Hörsaal 204 der Chemnitzer Uni, Straße der Nationen 62. Der Vortrag ist Teil der erfolgreichen Reihe "Medizin im Spannungsfeld zwischen Wissenschaft und Gesellschaft", die die Chemnitzer Universität seit dem Wintersemester 1997/98 gemeinsam mit dem Klinikum Chemnitz anbietet.


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