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Pressemitteilung vom 14.10.2004

Das Rathaus macht erneut ein verlockendes Angebot

Das Rathaus macht erneut ein verlockendes Angebot
Studenten mit Hauptwohnsitz in Chemnitz sparen weiterhin den Semesterbeitrag - Rückerstattung allerdings nicht mehr in voller Höhe

Wer sich an der TU Chemnitz für einen Studiengang einschreibt und darüber hinaus auch in der Stadt Chemnitz sesshaft ist oder wird, kann bares Geld sparen: Diejenigen, die ihren Hauptwohnsitz in Chemnitz haben oder sich mit dem Gedanken tragen, nach Chemnitz umzuziehen, bekommen 41 Euro ihres Semesterbeitrages für das kommende Semester von der Stadt Chemnitz erstattet. Mit diesem Angebot möchte die Stadtverwaltung möglichst viele Neu- Chemnitzer gewinnen und den Universitätsstandort noch attraktiver machen.

Seit dem Wintersemester 2000/01 werden die Semesterbeiträge von den Studierenden übernommen, die ihren Hauptwohnsitz in Chemnitz haben - bisher in voller Höhe. Im Sommersemester 2004 erhöhte das Studentenwerk aufgrund reduzierter Zuschüsse durch den Freistaat Sachsen den Beitrag um fünf Euro auf 42 Euro, von denen die Stadt jedoch weiterhin 41 Euro übernimmt. Die angespannte Situation im Kommunalhaushalt ist Grund dafür, dass der Betrag nicht wie bisher komplett erstattet wird. Die mit einer Erhöhung verbundenen Kosten würden in der gegenwärtigen Situation zu nicht gedeckten Ausgaben im städtischen Etat führen.

Alle Informationen sowie den Antrag auf Rückerstattung des Semesterbeitrages für das Sommersemester 2004 sowie für das Wintersemester 2004/2005 können aus dem Internet unter http://www.chemnitz.de heruntergeladen oder direkt am Computer ausgefüllt werden. Das Formular ist aber auch in der Chemnitzer Meldebehörde, Elsasser Straße 8, im Studentensekretariat der TU, Straße der Nationen 62, Raum 042 (Briefkasten: Raum 041), und im Studentenwerk Chemnitz-Zwickau, Abteilung Wohnraumverwaltung, Thüringer Weg 3, erhältlich und wird dort auch ausgefüllt entgegengenommen. Jeder Antragsteller muss den Studiennachweis durch Abgabe einer Immatrikulationsbescheinigung für die beantragten Semester erbringen. Einsendeschluss der Anträge ist der 31. Dezember 2004. Die Rückerstattung erfolgt ab Januar 2005.

Für Fragen und Hinweise steht die Auskunftsstelle der Chemnitzer Meldebehörde unter der Telefonnummer (03 71) 4 88 - 83 45 bzw. per E-Mail meldebehoerde@stadt-chemnitz.de zur Verfügung.


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