EFRE - Validierungsförderung 2021-2027
Unterstützung für die Einführung und Verbreitung moderner Technologien
Für die Förderung auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen stehen zwei Varianten zur Verfügung:
- Projekte zur Etablierung, Umsetzung und Verbesserung von Prozessen zur systematischen Auswahl der für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechendsten Forschungsergebnisse und deren Validierung im Rahmen eines von der antragstellenden Wissenschaftseinrichtung eigenverantwortlich zu verwaltenden Budgets.
- Projekte zur Validierung von für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechenden Forschungsergebnissen.
- Gegebenenfalls ergänzende Vorschaltung eines Orientierungsvorhabens, welches der Erkundung eines konkreten Anwendungsfeldes oder der Identifizierung von Anwendungsoptionen dient.
- Keine Förderung von Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden.
Vorhaben
Die Technische Universität Chemnitz stärkt mit dem neuen Validierungsprogramm TUCfonds gezielt den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die Praxis. Forschende der TU Chemnitz erhalten mit diesem Programm die Möglichkeit, ihre vielversprechenden Forschungsergebnisse auf wirtschaftliche Verwertbarkeit hin zu prüfen und weiterzuentwickeln. Das Programm ist mit 1,8 Millionen Euro ausgestattet und wird durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (SMWA) gefördert. Die Laufzeit erstreckt sich vom 01.01.2025 bis 31.10.2028.
Kernpunkte des Validierungsprogramms
- Laufzeit: 01.01.2025 – 31.10.2028
- Maximales Projektvolumen: bis zu 100.000 € (inkl. 10 % Eigenmittel)
- Förderfähige Kosten: Personal- und Sachkosten sowie Fremdleistungen
- Zielgruppe: Forschende aller Professuren (branchen- und technologieoffen)
- TRL-Anforderung: Förderung ab Technologie-Reifegrad 4 (Funktionsnachweis erbracht, Anwendungsbezug klar erkennbar) bis zu Technologie-Reifegrad 6
Das Projekt wird gefördert durch:

Aktueller Aufruf
Download (nur für Angehörige der TU Chemnitz möglich): Formular zur Beschreibung der Vorhabensidee [PDF, ca. 250 KB]
14.04.2025
- Aufruf an alle Forschenden der TUC
- Stufe 1: Bearbeitungszeit 5 Wochen
19.05.2025
- Einreichung der Kurzbewerbung inkl. Self-Assessment
26.05.2025
- Erhalt Bestätigungsmail mit Terminbuchungstool
02.06. - 13.06.2025
- Beratungsgespräche
- Stufe 2: Bearbeitungszeit mind. 2 Wochen
04.07.2025
- Abgabe finaler Bewerbung
- August: Pitch bei Projekten zur erweiterten Validierung & Entscheidung durch Erweiterten Vorstand des ZWT
01.08.2025
- möglicher Projektbeginn für Projekte der Teilvalidierung
Ihre Ansprechpartnerin

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Telefon:+49 371 531-31646
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E-Mail:
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Adresse:Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz
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Raum:A10.267
Gemäß dem am 13.09.2023 vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) veröffentlichten Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren zur Förderrichtlinie Validierungsförderung (Einzelprojekt-Modul) findet vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel durch den Freistaat Sachsen, Anfang Dezember 2025 die nächste Bewerbungsrunde zur Förderung der Validierung von Forschungsvorhaben statt.
Die Validierung von Forschungsergebnissen nach der Richtlinie Validierungsförderung (abrufbar unter https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18814) hat laut Förderbekanntmachung zum Ziel, das Innovationspotenzial vielversprechender Forschungsergebnisse zu prüfen, nachzuweisen und zu bewerten sowie mögliche Anwendungen zu erschließen. Eine erfolgreiche Validierung von Forschungsergebnissen erbringt den Nachweis über die Funktionsfähigkeit und die technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit dieser Ergebnisse. Förderfähig sind daher u. a. Aktivitäten zur technischen Validierung (u. a. Überprüfung der technischen Erreichbarkeit von Anforderungen, Bau von Prototypen, Erprobung der Technologie im geplanten Einsatzfeld), Marktanalysen, die Klärung rechtlicher Fragen sowie die Geschäftsmodellentwicklung.
Der Freistaat Sachsen fördert zum einen Projekte zur Validierung von für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechenden Forschungsergebnissen mit einem Vorhabenzeitraum von bis zu 18 Monaten und förderfähigen Ausgaben von bis zu 250.000 Euro („Validierungsprojekte“). Zum anderen werden in der frühen Orientierungsphase Projekte zur Erkundung eines konkreten Anwendungsfeldes oder zur Identifizierung von Anwendungsoptionen gefördert („Orientierungsvorhaben“), die auf einen Vorhabenzeitraum von sechs Monaten und eine Zuschusssumme von 15.000 Euro begrenzt sind. Die Förderung beträgt jeweils 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Vorbehaltlich der Bereitstellung der Fördermittel durch den Freistaat Sachsen können bis zum 01.12.2025 entsprechende Projektskizzen bei der SAB eingereicht werden (vgl. Förderbekanntmachung). Bei den bisherigen Förderaufrufen hat das SMWA jedoch die Anzahl zulässiger Anträge pro Forschungseinrichtung eingeschränkt (beim letzten Aufruf konnten von den Universitäten insgesamt maximal drei Projektskizzen eingereicht werden (wenn mindestens ein Orientierungsvorhaben dabei ist, erhöhte sich die Anzahl auf vier)). Derzeit ist die konkrete Maximalanzahl für den bevorstehenden Aufruf noch nicht bekannt. Es dürfte aber ein hochschulinternes Ranking vorzunehmen sein, für welches die nachfolgenden Kriterien und Schritte gelten würde:
Kriterien zur Bewertung und Auswahl der einzureichenden Projektskizzen
Für die Bewertung und Auswahl der einzureichenden Projektskizzen gelten in Anlehnung an die Förderbekanntmachung folgende Kriterien:
- Innovationsgrad (max. 10 Wertungspunkte)
- Erfolgsaussichten für Verwertung, Verwertungspotenzial, Wertschöpfungspotenzial (max. 24 Wertungspunkte; davon:
- max. 8 Wertungspunkte für Aussagen zum Stand der Forschung,
- max. 8 Wertungspunkte für Aussagen zu weitergehenden Planungen für den Fall, dass mit dem Validierungsvorhaben die angestrebten Ergebnisse erreicht wurden,
- max. 4 Wertungspunkte für Aussagen zu potenziellem Marktvolumen und bestehenden wirtschaftlichen Risiken sowie
- max. 4 Wertungspunkte für Aussagen, ob eine Verwertung zu neuer Wertschöpfung (neuen Märkten), zur Schließung einer Lücke oder zum Ausbau bestehender Wertschöpfungsketten führen kann)
- Alleinstellung der Lösung (max. 5 Wertungspunkte)
- Beitrag des Projekts zur Verbesserung von ökologischer Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Klimaanpassung, Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft (max. 8 Wertungspunkte)
- Einbindung betriebswirtschaftlicher Expertise (max. 8 Wertungspunkte)
- Kompetenzen der Mitglieder des Projektteams (max. 5 Wertungspunkte)
- Passfähigkeit zu den Kernkompetenzen der TU Chemnitz bzw. zu den Forschungsschwerpunkten der Fakultät (max. 10 Wertungspunkte)
Einreichung von Skizzen und Ranking/Auswahl
Zur Einreichung von Projektskizzen berechtigt sind alle Professuren der TU Chemnitz. Die Bewertung und die Auswahl erfolgen anhand der einzureichenden Projektskizzen. Einzureichen sind daher:
- die vollständige Vorhabenbeschreibung im Umfang von maximal acht DIN A4-Seiten bzw. maximal zehn DIN-A4-Seiten mit Anhang (zwingend unter Beachtung der in der Förderbekanntmachung vorgegebenen Gliederung),
- Angaben zu den geplanten Ausgaben,
- der Nachweis eines Beratungsgesprächs mit dem ZWT als Technologietransferstelle und
- eine Unterstützungserklärung des ZWT mit einem individuellen Betreuungsfahrplan gemäß Punkt VI 3a der Förderrichtlinie.
Ansprechpartnerin für das Beratungsgespräch und die Unterstützungserklärung ist jeweils Anja Krumbiegel. Es wird empfohlen, sich für das Gespräch frühzeitig – spätestens bis 12.09.2025 – zu melden.
Im Rahmen der Antragstellung ist zu prüfen, dass das jeweilige Forschungsergebnis nicht mit Rechten Dritter belastet ist, die der Validierung und anschließenden Verwertung entgegenstehen (z. B. Verträge mit Dritten, entgegenstehende Förderbedingungen, Rechte von Mitinhabern). Sollen Forschungsergebnisse validiert werden, die im Rahmen eines von der TU Chemnitz angemeldeten Patents/Gebrauchsmusters ganz oder teilweise geschützt sind, so ist dies parallel zur Antragstellung der Abteilung 3.3 (patente@verwaltung.tu-chemnitz.de) anzuzeigen; zudem sind Erfindungen (als Vorstufe zum Patent) entsprechend zu erfassen.
Das Ranking und damit die Auswahl der einzureichenden Projektskizzen erfolgen durch den Erweiterten Vorstand des ZWT (unter Einbeziehung von Stellungnahmen durch Sachverständige) und abschließend durch das Rektorat. Danach ist in Abstimmung mit der Abteilung 3.2 der Zentralen Universitätsverwaltung eine Projektskizze bei der SAB bis zum 01.12.2025 eigenständig einzureichen.
Projektskizzen für die Validierungsförderung EFRE 2021-2027 (Einzelprojekt-Modul) mit den oben genannten Unterlagen sind bis zum 26.09.2025 per E-Mail an technologietransfer@tu-chemnitz.de zu senden.
Antragsteller bzw. Antragstellerinnen werden gebeten, vor Einreichung der Skizze zu prüfen, ob das jeweils geplante Projekt die Fördervoraussetzungen der Richtlinie Validierungsförderung sowie der Förderbekanntmachung erfüllt.