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Bürgerservicestelle

Bürgerservicestelle

Im zweiten Obergeschoss des „Bürgerhaus am Wall“ findest du die Bürgerservicestelle, landläufig auch als Einwohnermeldeamt bekannt. Wie der Name schon sagt, musst du dich hier als Einwohner_in der Stadt Chemnitz melden.

Das Bürgerhaus findest du am Düsseldorfer Platz 1, zu Fuß in ca. fünf Minuten von der Zentralhaltestelle aus zu erreichen (einfach links an der Galerie Roter Turm vorbei).

Melden heißt, binnen zwei Wochen nach Einzug deinen Wohnsitz anmelden. Das kannst du als Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz tun. Als zusätzlichen Anreiz, seinen Hauptwohnsitz in Chemnitz anzumelden, lockt die Stadt Chemnitz mit einem einmaligen Begrüßungsgeld von 100 €. Dieses musst du allerdings selbst beantragen, die Antragsformulare sollten von der Stadt spätestens ab Oktober im Internet zur Verfügung gestellt werden. Bevor du losstürmst und dich als neuer Chemnitzer meldest, beachte allerdings: Möglicherweise fällst du beim Auszug aus der Haftpflichtversicherung deiner Eltern heraus. Überprüfe also vorher, ob sich das Ummelden wirklich lohnt.

Zweitwohnungssteuer

Seit dem 01.01.2006 erhebt die Stadt Chemnitz von allen, die einen Zweit- oder Neben- wohnsitz in Chemnitz angemeldet haben, eine sogenannte Zweitwohnungssteuer. Diese betrifft auch Studierende der TU Chemnitz, welche ihre Unterkunft als Zweitwohnung anmelden.

Aber wie immer gibt es Ausnahmen: Wenn du deinen Erst- bzw. Hauptwohnsitz noch in deiner Heimatstadt und nur ein Zimmer (also keine eigene Wohnung) bei deinen Eltern hast, kannst du dich von der Zweitwohnungssteuer befreien lassen. Grund dafür ist, dass du über die Wohnung deiner Eltern nicht frei verfügen kannst und somit keine Erstwohnung besitzt. Nach deiner Anmeldung in Chemnitz musst du die von der Stadt erhaltenen Unterlagen innerhalb von zwei Wochen ausfüllen und zurücksenden, da dir sonst ein Bußgeld droht. Als Nachweis für deinen Hauptwohnsitz genügt in der Regel ein formloses Schreiben mit Unterschrift deiner Eltern, dass du dort nur ein Zimmer bewohnst. Bei Fragen kannst du dich auch an die Bürgerservicestelle oder an die Behördenrufnummer 115 wenden. Sollte es Probleme geben, hilft dir auch der StuRa gern weiter.