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Zentrum für Fremdsprachen
Prüfungen

Prüfungen am Zentrum für Fremdsprachen

1. Allgemeines

Prüfungen werden zum Abschluss der Sprachkurse abgelegt. Die daraus resultierenden Leistungspunkte werden der Notenübersicht im SB-Service hinzugefügt. Zusätzlich zum Nachweis können Sie einem Sprachnachweis beantragen.

Die Prüfungsbestimmungen sind in den Prüfungsordnungen der jeweiligen Studiengänge festgelegt.

Für Prüfungen im Rahmen des Studium generale bzw. im Rahmen einer freiwilligen Kursteilnahme gilt die Rahmenprüfungsordnung der TU Chemnitz sowie die entsprechenden Modulbeschreibungen.

Die ZFS-Kommission ist für die Organisation der Prüfungen und deren ordnungsgemäße Durchführung verantwortlich.

2. Organisatorische Regelungen zum Prüfungsablauf

Prüfungen werden in jedem Semester innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgehalten, in der Regel in der letzten und/oder vorletzten Vorlesungswoche. Im Bereich Business Englisch auch während der Prüfungsperiode.

Die Prüfungsanmeldung erfolgt über das Zentrale Prüfungsamt (ZPA). Erasmus-, Teilstudierende oder Mitarbeitende, die an einer Prüfung teilnehmen möchten, müssen sich an die Lehrkraft ihres Sprachkurses bzw. an die Koordinator*innen der Fremdsprache wenden.

Schriftliche Prüfungen (Klausuren)

Klausuren werden unter Aufsicht angefertigt. Die Dauer entspricht den Festlegungen in den jeweiligen Modulbeschreibungen. Zulässige Hilfsmittel werden rechtzeitig vor dem Klausurtermin bekanntgegeben.

Für die Teilnahme an den Klausuren wird ein Prüfungsprotokoll verwendet.

Mündliche Prüfungen

Mündliche Prüfungen finden als Einzel- oder Gruppenprüfung statt. Die Prüfungsdauer entspricht den Festlegungen in den jeweiligen Modulbeschreibungen. Die mündliche Prüfung wird in der Regel von einem Prüfer in Gegenwart eines Beisitzers abgenommen. Über die mündliche Prüfung ist ein Prüfungsprotokoll anzufertigen.

Das Protokoll ist vom Prüfer und vom Beisitzer zu unterschreiben. Es ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren.

Die Bewertung der Prüfungsleistung wird vom jeweiligen Prüfer festgelegt und dem Kandidaten unmittelbar nach Abschluss der Prüfung oder mindestens innerhalb von vier Wochen nach erfolgter Prüfung mitgeteilt.

3. Zulassungsvoraussetzungen

Icon zu Zulassungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zu einer Prüfung sind in den jeweiligen Modulbeschreibungen der Pflichtsprachenausbildung festgelegt.

Die ZFS-Kommission entscheidet über die Anerkennung von Leistungsnachweisen anderer Hochschulen oder Bildungseinrichtungen (Äquivalenzbescheinigung), sofern nicht die Prüfungsordnungen bedienter Studiengänge anderes bestimmen.

4. Nachteilsausgleich

Icon zum Nachteilsausgleich

Mit einem Nachteilsausgleich soll gewährleistet werden, dass Studierende mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit gleichberechtigt Studien- und Prüfungsleistungen erbringen können. Die Beantragung eines Nachteilsausgleichs für Prüfungsleistungen erfolgt so früh wie möglich, spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung durch Verwendung des entsprechenden Antragsformulars. Eine späte Antragstellung kann dazu führen, dass Prüfungen noch ohne Maßnahmen des Nachteilsausgleichs absolviert werden müssen, weil der Prüfungsausschuss den Antrag nicht mehr bearbeiten konnte.

Weitere Informationen zum Nachteilsausgleich und zur Antragstellung finden Sie unter diesem Link.

5. Einsichtnahme in Klausuren bzw. schriftliche Prüfungen

Sie haben die Möglichkeit, Ihre schriftliche Prüfung / Klausur für das abgelaufene Semester nach der Korrektur und Bewertung einzusehen.  Dazu stellen Sie bitte einen formlosen Antrag an die ZFS-Kommission unter der E-Mail-Adresse bis zum Beginn der Vorlesungszeit des neuen Semesters mit Angabe folgender Daten:

  • Ihr Name
  • Matrikelnummer
  • Name des Kurses
  • Nummer des Kurses laut OPAL
  • Name der Lehrkraft
  • Kurszeiten

Anträge mit unvollständigen Angaben können nicht berücksichtigt werden. Von den Koordinator*innen der betreffenden Sprache erhalten Sie innerhalb von ca. fünf Wochen nach Beginn des Semesters einen zentralen Termin für die Einsichtnahme.

Es gelten die allgemeinen Regeln der Klausureinsichtnahme, die Ihnen die Aufsichtsperson erläutert.