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Fachschaftsrat der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
Euer Fachschaftsrat

Aufgaben des FSR

Der Fachschaftsrat besteht im Idealfall aus 15 Studierenden und ist die studentische Vertretung der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften gegenüber dem Studentenrat, den Dozent_innen und der Uni. Er wird für jeweils ein Jahr direkt von der Studierendenschaft gewählt.

Der FSR hat folgende Aufgaben:

  • Beratung für Studierende der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften in Fragen
  • der Prüfungs- und Studienordnung
  • der Zwischenprüfung
  • der Erstsemester-Beratung
  • von Referaten und Hausarbeiten
  • Wahl der Vertreter_innen für die universitären Gremien
  • Koordination der studentischen Mitwirkung in der Fakultät und an der Uni (Fakultätsrat, Senat, Konzil)
  • Mitarbeit in Prüfungs- und Studienkommissionen
  • kleine Auswahl an Klausuren und Prüfungsfragen der Fachbereiche zum Abholen
  • finanzielle Unterstützung kultureller, (hochschul)politischer und sportlicher Projekte

Die gesetzliche Grundlage ist das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG): Teil 2, Abschnitt 1, §22, §24-§30, Teil 5, Abschnitt 2, §49-$53, Teil 6, Abschnitt 1, §60, §81-82, §86, Abschnitt 2, §87, §91, Teil 10, §111.