Information zur Anwesenheitspflicht
Nach dem Sächsischem Hochschulgesetz ist eine Anwesenheitspflicht in Seminaren oder Vorlesungen nicht rechtsgültig. Siehe dazu das Schreiben von dem Prorektor für Lehre und Studium, Prof. Eibl: Zum Dokument
- Dies gilt nicht für den Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie, da hier das Psychotherapeutengesetz (PsychThG) und Approbationsordung (PsychThApprO) eine gewisse Anwesenheit gesetzlich festlegen, um die Qualifikation für die Approbation zu gewährleisten.
- Zusätzlich müssen Studierende des Bachelors Präsentations-, Rehabilitations- und Fitnesssport bei einigen ausgewählten Vorlesungen anwesend sein, um die DVGS Lizenz erwerben können.
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