Aufgaben des FSR
Der Fachschaftsrat besteht im Idealfall aus 15 Studierenden und ist die studentische Vertretung der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften gegenüber dem Student_innenrat, den Dozierenden und der Uni. Er wird für jeweils ein Jahr direkt von der Studierendenschaft gewählt.
Der FSR hat folgende Aufgaben:
Beratung für Studierende der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften in Fragen
- der Prüfungs- und Studienordnung
- der Zwischenprüfung
- der Erstsemester-Beratung
- von Referaten und Hausarbeiten
Zu den Aufgaben gehören außerdem...
- Wahl der Vertreter_innen für die universitären Gremien (z.B. Studien- und Prüfungskommissionen)
- Koordination der studentischen Mitwirkung in der Fakultät und an der Uni (Fakultätsrat und Senat)
- finanzielle Unterstützung kultureller, (hochschul)politischer und sportlicher Projekte
Die gesetzliche Grundlage ist das Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG).