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Fachschaftsrat der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
Euer Fachschaftsrat
Fachschaftsrat der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften 

Aufgaben des FSR

Der Fachschaftsrat besteht im Idealfall aus 15 Studierenden und ist die studentische Vertretung der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften gegenüber dem Student_innenrat, den Dozierenden und der Uni. Er wird für jeweils ein Jahr direkt von der Studierendenschaft gewählt.

Der FSR hat folgende Aufgaben:

Beratung für Studierende der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften in Fragen

  • der Prüfungs- und Studienordnung
  • der Zwischenprüfung
  • der Erstsemester-Beratung
  • von Referaten und Hausarbeiten

Zu den Aufgaben gehören außerdem...

  • Wahl der Vertreter_innen für die universitären Gremien (z.B. Studien- und Prüfungskommissionen)
  • Koordination der studentischen Mitwirkung in der Fakultät und an der Uni (Fakultätsrat und Senat)
  • finanzielle Unterstützung kultureller, (hochschul)politischer und sportlicher Projekte

Die gesetzliche Grundlage ist das Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG).