Aufgaben des FSR
Der Fachschaftsrat besteht im Idealfall aus 15 Studierenden und ist die studentische Vertretung der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften gegenüber dem Studentenrat, den Dozent_innen und der Uni. Er wird für jeweils ein Jahr direkt von der Studierendenschaft gewählt.
Der FSR hat folgende Aufgaben:
- Beratung für Studierende der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften in Fragen
- der Prüfungs- und Studienordnung
- der Zwischenprüfung
- der Erstsemester-Beratung
- von Referaten und Hausarbeiten
- Wahl der Vertreter_innen für die universitären Gremien
- Koordination der studentischen Mitwirkung in der Fakultät und an der Uni (Fakultätsrat, Senat, Konzil)
- Mitarbeit in Prüfungs- und Studienkommissionen
- kleine Auswahl an Klausuren und Prüfungsfragen der Fachbereiche zum Abholen
- finanzielle Unterstützung kultureller, (hochschul)politischer und sportlicher Projekte
Die gesetzliche Grundlage ist das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG): Teil 2, Abschnitt 1, §22, §24-§30, Teil 5, Abschnitt 2, §49-$53, Teil 6, Abschnitt 1, §60, §81-82, §86, Abschnitt 2, §87, §91, Teil 10, §111.
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