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Fakultät für Mathematik
Promotion/Habilitation
Fakultät für Mathematik 

Promotion und Habilitation

Promotionsverfahren

Ein Promotionsverfahren an der Fakultät für Mathematik gliedert sich gemäß § 3 Promotionsordnung der Fakultät für Mathematik in folgende Bestandteile: Zulassung zur Promotion, die Eröffnung des Promotionsverfahrens, die Beurteilung der Dissertation, die öffentliche Prüfung (Disputation) der Dissertation und die Verleihung des Doktorgrades Dr. rer. nat.

Auf dieser Website finden Sie die Dokumente, die Sie für die Zulassung zur Promotion sowie zur Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen. Bitte reichen Sie die ausgefüllten Unterlagen inkl. der erforderlichen Anlagen im Dekanat ein. Das Dekanat unterstützt Sie gern auch bei Fragen.
Zu Beginn Ihres Promotionsprojekts beantragen Sie die Zulassung zur Promotion. Der Promotionsausschuss prüft, ob Sie die Voraussetzungen für eine Promotion erfüllen und erteilt die Zulassung. Zusammen mit dem Antrag auf Zulassung reichen Sie bitte auch das Formular zur Erfassung der Promovierendendaten ein. Die Erfassung dieser Daten basiert auf § 5 Hochschulstatistikgesetz. Hinweis: Doktorandinnen und Doktoranden, die sich bereits seit 2021 im Promotionsprozess befinden, können auf das Formular zur Meldung der Promovierendendaten verzichten. Die Daten wurden von ihnen bereits erfasst.
Wenn Ihre Dissertation fertiggestellt ist, reichen Sie diese bitte mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens beim Dekan der Fakultät ein (§ 6 Promotionsordnung). Der Fakultätsrat entscheidet anschließend über die Eröffnung des Verfahrens, bestimmt die Gutachter und setzt die Promotionskommission ein (§ 7 Abs. 1 – 3 Promotionsordnung). Bitte beachten Sie, dass der Fakultätsrat im März, August und September nicht tagt.
Gemäß § 5 Hochschulstatistikgesetz erfasst die TU Chemnitz jährlich den Status der Promovierenden. Bitte melden Sie den aktuellen Status Ihrer Promotion bis spätestens 1. Oktober des aktuellen Jahres an das Dekanat.

Weitere Informationen

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