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Postdoc

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Die erfolgreiche Promotion stellt eine zwingende Voraussetzung für eine wissenschaftliche Karriere an einer Universität in Deutschland dar. Durch sein hohes gesellschaftliches Ansehen ist ein Doktorgrad aber auch eine nicht zu unterschätzende Komponente für eine erfolgreiche berufliche Entwicklung im nicht-wissenschaftlichen Bereich. Da diese Entscheidung den weiteren Lebensweg grundlegend beeinflusst, sollte sie sorgsam überlegt sein.

Karrierewege

Im Unterschied zum nicht-wissenschaftlichen Bereich ist die Promotion bei einer wissenschaftlichen Karriere in der Regel "nur" ein Zwischenschritt in der weiteren wissenschaftlichen Qualifikation. So ist etwa im sogenannten "Wissenschaftszeitvertragsgesetz" u.a. geregelt, dass eine befristete Beschäftigung an einer Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung der weiteren wissenschaftlichen Qualifizierung dienen soll. Im nicht-wissenschaftlichen Bereich wird die Promotion eher als (zusätzliche) Qualifikation für bestimmte Beschäftigungs- und Stellenprofile betrachtet.

Grundsätzlich ist eine Durchlässigkeit zwischen beiden Karrierewegen gegeben. Für viele Postdoc-Stellen im wissenschaftlichen Bereich sind Praxiserfahrungen ausdrücklich erwünscht oder sogar gefordert. Zudem kann ein "Hineinschnuppern" in beide Bereiche der eigenen Entscheidungsfindung für den einen oder anderen Karriereweg entsprechend den persönlichen Kompetenzen oder Neigungen durchaus förderlich sein.

Grundlegend ist, dass Ihre Entscheidung für den einen oder anderen Karriereweg (oder auch einen Wechsel zwischen beiden) Ihren persönlichen Fertigkeiten und Fähigkeiten, Neigungen und Wünschen entspricht, damit sie sich bei Ihrer beruflichen Tätigkeit wohl fühlen und erfolgreich sind.

Im Hinblick auf eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule ist zu beachten, dass diese befristet auf maximal 12 Jahre erfolgen kann. Dabei werden Beschäftigungszeiten vor und nach der Promotion zusammengerechnet. Nach Ablauf dieser Frist muss entweder eine unbefristete Stelle im wissenschaftlichen Bereich angetreten oder in den nicht-wissenschaftlichen Bereich gewechselt werden. Eine Ausnahme bilden drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte, welche jederzeit angenommen werden können.

Entscheidet sich ein Promovierter für eine Fortsetzung seines beruflichen Weges in der Wissenschaft, so stehen ihm im Wesentlichen zwei Qualifikationswege offen: die Habilitation oder die Juniorprofessur. Beide haben das gemeinsame Ziel der Berufung auf eine Professur, welche in der Regel unbefristet ist. Die Habilitation ist dabei die "klassische" Variante, während die Juniorprofessur als alternativer Qualifikationsweg in Deutschland erst im Jahr 2002 eingeführt wurde.

Habilitation

Wie bei der Promotion, so ist auch das Habilitationsverfahren durch die einzelnen Fakultäten in ihren Habilitationsordnungen geregelt. Über Ihren Antrag auf Zulassung entscheiden die Habilitationsausschüsse an den Fakultäten.

Grundlegende formale Voraussetzung für die Zulassung zur Habilitation ist eine erfolgreich abgeschlossene Promotion. Zudem sollte die Habilitation in der Regel nicht direkt auf die Promotion folgen, sondern durch eine gewisse „Praxisphase“ in Forschung und Lehre getrennt sein. Gefordert wird häufig auch der Nachweis bereits veröffentlichter wissenschaftlicher Arbeiten. Die genauen Voraussetzungen können den Habilitationsordnungen der Fakultäten entnommen werden.

Wie bei der Promotion, ist die Anfertigung und Annahme einer schriftlichen wissenschaftlichen Arbeit, der Habilitationsschrift, unabdingbare Voraussetzung für die Eröffnung des Habilitationsverfahrens. Allerdings werden hier noch erheblich höhere formale und inhaltliche Anforderungen gestellt. Nach Annahme der Habilitationsschrift werden zudem wissenschaftliche Vorträge, Probevorlesungen oder Kolloquia durchgeführt. Genaueres dazu findet sich in den jeweiligen Habilitationsordnungen der Fakultäten.

Werden alle erbrachten Teilleistungen vom Habilitationsausschuss der Fakultät anerkannt, wird die Habilitation vollzogen. Mit der Habilitation wird Ihnen die Lehrbefugnis zuerkannt. Ihr Doktorgrad kann, der jeweiligen Habilitationsordnung entsprechend, um den Zusatz „PD“ oder den Zusatz „habil.“ ergänzt werden. Sie haben damit den Nachweis der besonderen Befähigung für Forschung und eigenständige Lehre auf einem der von der Fakultät vertretenen Wissenschaftsgebiete erbracht. Damit erfüllen Sie die grundlegenden Voraussetzungen, um sich auf die Berufung auf eine ordentliche Professur an einer deutschen Hochschule zu bewerben.

Juniorprofessur

Es gibt mehrere Merkmale, welche die Juniorprofessur von der Habilitation unterscheidet:

  • Ein Unterschied liegt in der Historie: Während die Habilitation die "klassische" Qualifikation für die Bewerbung auf eine ordentliche Professur ist, gibt es die Juniorprofessur als alternativen Weg in Deutschland erst seit 2002.
  • Ein weiterer Unterschied liegt in der Schwerpunktsetzung: Dieser liegt bei der Habilitation auf der wissenschaftlichen schriftlichen Arbeit, während die Juniorprofessur durch Anwendung praxisorientiert auf die spätere Tätigkeit als Professor in Forschung und Lehre vorbereiten soll.
  • Schließlich gibt es bei der Juniorprofessur noch die Möglichkeit des "Tenure Track", d.h. die Übernahme in eine ordentliche Professur nach positiver Evaluation der während der Juniorprofessur-Phase erbrachten Leistungen.

Die Einstellungs- und Ernennungsvoraussetzungen für Juniorprofessoren sind für die Hochschulen in Sachsen in § 63 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes geregelt. Dieser schreibt vor, dass Bewerber über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, entsprechende pädagogische Eignung sowie über eine besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, welche in der Regel durch die herausragende Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, verfügen müssen.

Zunächst schauen Sie in den Stellenausschreibungen, ob an der TU Chemnitz eine Ihrem Fachgebiet und Qualifikationen entsprechende Juniorprofessur-Stelle ausgeschrieben ist. Weitere Details (u.a. spezielle Voraussetzungen, geforderte Nachweise und Qualifikationen, Bewerbungsfristen und Kontaktdaten für die Einreichung von Bewerbungsunterlagen) finden Sie in den jeweiligen Ausschreibungen, wenn Sie auf den entsprechenden Hyperlink klicken. Bitte beachten Sie, dass die Ausschreibungen nur in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Bei Verständnisschwierigkeiten nutzen Sie ein Übersetzungstool, z.B. Google-Translate.

Auch dies ist im Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (§§ 64,70) geregelt: Nach einer erfolgreichen Bewerbung werden Sie durch den Rektor der TU Chemnitz zunächst für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren als Juniorprofessor eingestellt und ernannt. Eine Verlängerung des Dienstverhältnisses auf insgesamt sechs Jahre ist abhängig von dem Ergebnis einer Evaluation Ihrer während dieser Zeit erbrachten Leistungen in Forschung und Lehre: Verläuft diese positiv, so ist Ihre Qualifikation der eines Habilitierten gleichgestellt und Sie können sich ebenfalls auf eine ordentliche Professur bewerben.

Professur

Die Professur ist keine Qualifikationsstelle mehr, das heißt, sie ist in der Regel unbefristet. Zudem kann nur eine durch Habilitation oder Juniorprofessur qualifizierte Person Inhaber einer Professur mit den damit verbundenen vollumfänglichen Rechten werden. Eine Ausnahme bilden hierbei die Außerplanmäßigen Professuren, welche auch an Personen mit anderen Qualifikationen vergeben werden können.

Freiwerdende oder zusätzlich eingerichtete Professorenstellen werden in den Stellenausschreibungen der TU Chemnitz veröffentlicht. Aus den eingegangenen Bewerbungen wird von einer für das jeweilige Berufungsverfahren an der betreffenden Fakultät zu bildenden Berufungskommission ein Berufungsvorschlag erstellt und vom Fakultätsrat beschlossen. Über die Ruferteilung entscheidet der Rektor im Benehmen mit der Fakultät. Verlaufen die Berufungsverhandlungen mit dem ausgewählten Kandidaten erfolgreich, so erfolgt abschließend die Berufung zum Professor durch den Rektor.

Das gesamte Verfahren ist in der Berufungsordnung der TU Chemnitz geregelt, welche wiederum auf den entsprechenden Vorgaben des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (§ 60) basiert.

Unterstützungsangebote

Im Hinblick auf fachliche Fragen während Ihrer Qualifizierungsphase ist Ihr wissenschaftlicher Betreuer an der Fakultät Ihre erste Ansprechperson und für die fachliche Betreuung Ihres Forschungsvorhabens (z.B. Habilitation) zuständig.

Bei organisatorischen Fragen steht Ihnen auch als internationaler Postdoc das Internationale Universitätszentrum der TU Chemnitz zur Verfügung. Dieses verfügt mit seinen Betreuungsassistenten über einen speziellen Service für internationale Promovierende und Postdocs an der TU Chemnitz: Über deren Kontaktadresse können diese z.B. zur Begleitung bei Behördengängen "gebucht" werden. Darüber hinaus bieten sie eine Reihe von Vernetzungsveranstaltungen für internationale Promovierende und Postdocs an. Regelmäßige Informationen hierzu (und auch zu weiteren Angeboten) erhalten Sie, wenn Sie sich für den Mailverteiler der Betreuungsassistenten anmelden.

Die gängigste Möglichkeit der Finanzierung der wissenschaftlichen Qualifikationsphase ist die über eine Stelle als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Hierzu bewerben Sie sich auf eine Stellenausschreibung der TU Chemnitz in Ihrem Fachgebiet. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung beachten Sie bitte die Hinweise zur Einstellung von Wissenschaftlern aus dem Ausland. Juniorprofessoren und Professoren erhalten mit der Stelle eine Besoldung.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Organisationen und Stiftungen, welche in einer Vielzahl von Programmen Aufenthalte von internationalen Promovierenden und Postdocs an deutschen Hochschulen fördern. Eine Übersicht finden Sie in der Rubrik "Fördermöglichkeiten".

Das Internationale Universitätszentrum bietet in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Fremdsprachen regelmäßig Deutschkurse für internationale Promovierende und Postdocs an. Aktuelle Informationen (inkl. Unterlagen für die Registrierung) erhalten Sie nach Anmeldung über den Mailverteiler der Betreuungsassistenten. Darüber hinaus können am Zentrum für Fremdsprachen Kurse in weiteren Sprachen belegt werden.

Das Zentrum für wissenschaftlichen Nachwuchs der TU Chemnitz bietet regelmäßig eine Vielzahl von Workshops zu überfachlichen Qualifikationen an, u.a. zum Erwerb von Schreib- und Präsentationskompetenzen, zur effektiven Zusammenarbeit im Team oder zum zielgerichteten Verfassen von Drittmittelanträgen. Darüber hinaus werden auch einige Workshops, vorwiegend zu interkulturellen Themen, durch das Internationale Universitätszentrum angeboten. Regelmäßige Informationen hierzu (und auch zu weiteren Angeboten) erhalten Sie, wenn Sie sich für den Mailverteiler der Betreuungsassistenten anmelden.

Bei allgemeinen Fragen oder Angelegenheiten sowie Anregungen, welche die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses an der TU Chemnitz insgesamt betreffen, steht Ihnen gerne der Rektoratsbeauftragte für den wissenschaftlichen Nachwuchs der TU Chemnitz zur Verfügung.