Beratungsgespräch zum Zweck der Teilnahme an der wissenschaftlichen Ausbildung von Lehrkräften an der TU Chemnitz
Pflichtberatung für beruflich Qualifizierte nach § 18 des Sächsischen Hochschulgesetzes
| Bewerberinnen und Bewerber, die eine mindestens zweijährige staatlich anerkannte Berufsausbildung abgeschlossen haben (beruflich Qualifizierte) und kein Abitur (allgemeine Hochschulreife) nachweisen können, sind berechtigt, an der Technischen Universität Chemnitz an einer wissenschaftlichen Ausbildung für Lehrkräfte teilzunehmen, wenn sie nachweisen, dass sie eine berufliche Aufstiegsfortbildung gemäß § 18 Abs. 3 Nr. 4 Sächsisches Hochschulgesetz abgeschlossen haben und an einem Beratungsgespräch am Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung der Technischen Universität Chemnitz teilgenommen haben. |
Kontakt:
Silvana Wallussek
Telefon:
0371 - 53136047
E-Mail:
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