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Master Management & Organisation Studies
Ordnungen und Ausschüsse

Ordnungen und Ausschüsse

Sowohl die Prüfungs- als auch die Studienordnungen können hier auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes gefunden werden.

Fachstudienberatung

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Hanna Sauer, M. Sc.
Büro Reichenhainerstraße 39, Zimmer 514
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Zentrale Studienberatung

 
Büro Straße der Nationen 62, Zimmer 046
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  • Bis wann muss ich mich für den Master bewerben?
    • Die Bewerbungsfrist geht bis zum 15.07. des laufenden Jahres für eine Immatrikulation zum Wintersemester.
  • Ist auch ein Beginn zum Sommersemester möglich?
    • Regulär beginnt das Masterstudium zum Wintersemester. Eine Zulassung zum Sommersemester ist nur bei Verfügbarkeit von Studienplätzen und Einstufung in das entsprechende Fachsemester möglich. Anträge zur Einstufung in ein höheres Fachsemester müssen an das Studentensekretariat gerichtet werden.
  • Ist mit meinem Abschluss eine Zulassung zum Master möglich?
    • Wichtig für den Master ist ein vorheriges Studium mit sozial- und verhaltenswissenschaftlichen sowie wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten, in welchem die für den Master notwendigen Vorkenntnisse erworben wurden. Über die Zulassungswürdigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss NACH Eingang der Bewerbung. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass im Vorfeld leider keine Aussage darüber gemacht werden kann, da die Anzahl solcher Anfragen groß ist.
  • Wie hoch ist der N.C.?
    • Der N.C. richtet sich nach der Qualität und Quantität der Bewerber und wird im Verlauf des Verfahrens zum Wintersemester ermittelt.
  • Wie viele Studierende werden zum Wintersemester aufgenommen?
    • Nach aktuellem Stand werden max. 60 Studierende im Wintersemester aufgenommen.
  • Welche Kriterien werden beim Auswahlprozess genutzt?
    • Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht gesagt werden, welche Kriterien - neben der Benotung - angesetzt werden, da es hierzu noch keine Erfahrungswerte gibt. Im April/Mai werden hierzu genauere Informationen auf der Seite des Masters veröffentlicht.
  • Was muss ich beachten, wenn ich mich mit einem ausländischen Studienabschluss für den Master bewerbe?
    • Bei ausländischen Studienbewerberinnen und -bewerbern ist eine Bewerbung über Uni-Assist notwendig.
  • Sind Englischkenntnisse notwendig?
    • Für den Master sind Englischkenntnisse im Rahmen von B2 oder mindestens 15 ECTS nötig, da das dritte Semester komplett in Englisch unterrichtet wird bzw. ein Auslandssemester möglich ist. Ein Nachweis der Englischkenntnisse muss im Rahmen der Bewerbung erbracht werden.
  • Kann ich mich auch ohne Abschlusszeugnis bereits im Master immatrikulieren?
    • Für die endgültige Immatrikulation ist der Abschluss des (Bachelor)Studiums notwendig. Sollte bis zur Immatrikulationsnachfrist vom 15.10. der Abschluss noch nicht vorliegen, kann eine „bedingte Immatrikulation“ erfolgen. Dafür müssen jedoch alle Prüfungen - außer die Abschlussarbeit - abgeschlossen sein. Auch muss der Prüfungsausschuss zuvor der Bewerberin bzw. dem Bewerber im Rahmen des N.C.-Verfahrens zugestimmt haben. Mehr Informationen zur bedingten Immatrikulation erhalten Sie auch vom Studentensekretariat bzw. auf folgender Seite: Übergang Bachelor-Master.

Prüfungsausschuss

Vorsitz Mitglieder Studierendenvertretung Beraterin
Prof. Dr. Stefan Hüsig

Prof. Dr. Nina Hansen

Prof. Dr. Michael Mayer

Dr. Martin Albert

Edgaras Markulis

M.Sc. Hanna Sauer

 

 

 

 

   
In Prüfungsangelegenheiten kann per E-Mail eine Auskunft erteilt werden. Bitte richten Sie Ihren Antrag schriftlich an den Prüfungsausschuss: Hanna Sauer (M. Sc.)

Beschlüsse des Prüfungsausschusses

Beschluss vom 06.02.2024

„Sensory Marketing“ wird in Zukunft grundsätzlich im Bereich Modul 3 /Funktionales Management anerkannt.

 

Beschluss vom 28.10.2020

Betreuungsregeln für Masterarbeiten: Masterarbeit an einem Lehrstuhl einer anderen Fakultät: auf Antrag; Erstbetreuung durch Lehrstuhl einer anderen Fakultät, Zweitbetreuerin bzw. Zweitbetreuer durch MOS-Vertreterin bzw. MOS-Vertreter.

Sprachregelungen der Module: Die Prüfungssprache ist Deutsch oder Englisch. In den Modulbeschreibungen ist geregelt, welche Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen in englischer Sprache zu erbringen sind oder erbracht werden können. Auf Antrag des Prüflings können Prüfungsleistungen in englischer Sprache erbracht werden. Der Antrag begründet keinen Rechtsanspruch.



Beschluss vom 23.04.2020

Für das Sommersemester 2020 wird die Umwandlung schriftlicher Prüfungen in alternative Prüfungsleistungen, wie z.B. mündliche Prüfungen oder Belegarbeiten genehmigt.

 

Beschluss vom 21.04.2020

Das Rektorat hat einheitlich für die Universität Regelungen für die Abgabefristen von Haus- und Abschlussarbeiten getroffen, damit den Studierenden kein Nachteil entsteht, weil Bibliothek, Computerpools und Labore aufgrund der Corona-Krise geschlossen sind und die Kommunikation mit Betreuerinnen und Betreuern eingeschränkt ist.

Der Prüfungsausschuss des Master Management und Organisation Studies bestätigt daher insbesondere folgende Regelungen des Rektorats:

Die Fristen für die Abgabe von Haus- und Abschlussarbeiten werden automatisch verlängert: Die Zeitspanne von inklusive dem 11. März 2020 bis eine Woche nach Wiederaufnahme des regulären Präsenzbetriebs, also der Öffnung von Bibliothek, Computerräumen und Laboren für die Studierenden, wird aus der Zählung der Fristen für Haus- und Abschlussarbeiten ausgenommen.

Das bedeutet am Beispiel für den Fall, dass der reguläre Präsenzbetrieb am 4. Mai beginnt: Die Fristen aller Arbeiten, die vor dem 11. März angemeldet wurden, werden automatisch um 61 Tage (21 im März, 30 im April, 10 im Mai) verlängert. Die Fristen aller Arbeiten, die ab dem 11. März und vor Ende des Stand-By-Betriebs angemeldet werden, werden erst ab dem 11. Mai gezählt.
Daneben wurde die einwöchige Rücktrittsfrist bis zur Wiederaufnahme des regulären Lehrbetriebs ausgesetzt. Studierende können nun vor Antritt der Prüfung jederzeit und ohne Angabe von Gründen zurücktreten.

 

Beschluss vom 07.12.2018 & 18.12.2018:

Der Prüfungsausschuss hat einen allgemeinen Beschluss gefasst, dass die Prüfungsleistung „Social Entrepreneurship“ und "Entrepreneurship II" (Jun.-Prof. Dr. Mario Geißler) in Modul 3, Funktionales Management, im Allgemeinen anerkannt werden kann, ohne dass es hierfür einen Antrages seitens der Studierenden bedarf. Voraussetzung ist jedoch, dass die Veranstaltung mit einer Note und 3 Credits erfolgreich abgeschlossen wird.

 

Beschluss vom 08.05.2017: 

Änderung/Präzisierung des Beschlusses vom 05.11.2013 im dritten Absatz:

„Die Benotung und Abgabe der Hausarbeiten in den Seminaren der Module 2, 4, 5 und 8 ist wie folgt geregelt:

  • Wenn der Vortrag gehalten, aber die schriftliche Arbeit nicht (fristgerecht) abgegeben wurde, ist die gesamte Leistung im Seminar nicht erbracht. Das Seminar muss im folgenden Wintersemester wiederholt werden.
  • Wenn sowohl die mündliche als auch schriftliche Leistung erbracht sind, jedoch eine Leistung mit 5,0 bewertet wird, wird eine Gesamtnote ausgerechnet. Sofern diese 4,0 und weniger beträgt, gilt das Seminar als bestanden.
  • Da die Leistung im Seminar eine anrechenbare Studienleistung (ASL) ist, dürfen die Studierenden es beliebig oft wiederholen, bis sie eine Note erreichen, mit der sie zufrieden sind. Bei einer mit 5,0 bewerteten schriftlichen Arbeit bieten wir die Möglichkeit an, nur die schriftliche Arbeit zu einem neuen Thema im Rahmen des Nachfolgeseminars zu schreiben; die Vortragsnote bleibt die alte.
  • Die Gewichtung der Teilleistungen: 1/3 Vortrag und 2/3 die schriftliche Arbeit.“

 

Beschluss vom 08.11.2016: 

Der Prüfungsausschluss beschließt, dass ab sofort die Veranstaltung „Nachhaltigkeitsmanagement von Innovationen“ (VL) im Rahmen des Moduls 3 (Bereich Funktionales Management) als Ersatzprüfungsleistung anerkannt wird.

 

Beschluss vom 05.07.2016: 

Der Prüfungsausschuss beschließt, dass ab sofort die Option zur Abfassung der Masterarbeit in englischer Sprache vom betreuenden Lehrstuhl entschieden werden kann.

 

Beschluss vom 22.10.2015: 

  1. Masterarbeit an einem Lehrstuhl unserer Fakultät: mit Antrag; Erstbetreuung durch andere Professorin bzw. anderen Professor möglich; Zweitbetreuung durch MOS-Vertreterin bzw. MOS-Vertreter
  2. Masterarbeit an einem Lehrstuhl einer anderen Fakultät: auf Antrag; Erstbetreuung durch MOS-Vertreterin bzw. MOS-Vertreter in Kooperation mit der Zweitbetreuerin bzw. dem Zweitbetreuer des anderen LS
  3. Masterarbeit an anderen Universitäten: siehe 2.

 

 

Beschluss vom 14.05.2015: 

Regelung von Plagiaten

Ein Plagiat wird anhand des Schweregrades der Täuschungsabsicht und des gestörten Vertrauensverhältnisses wie folgt definiert:

  • Fahrlässigkeit:

    • "gewöhnliche" handwerkliche Mängel beim wissenschaftlichen Arbeiten (bspw. durch vergessene Fußnoten, Zitationszeichen)
    • Fahrlässigkeit stellt in diesem Sinne kein Plagiat dar
    • Praktische Handhabung
    • jeder Lehrstuhl entscheidet aufgrund seiner Erfahrung hinsichtlich der Anzahl "gewöhnlicher" Mängel
  •  

    Vorsatz:

    • wörtliche Übernahmen einer oder mehrerer Textstellen (auch aus einem fremdsprachigen Werk) ohne Angabe von Quellen oder mit Kennzeichnung als indirektes Zitat
    • Übernahme oder Paraphrasierung von Textstellen, wobei der Satzbau so verändert wird, dass der Ursprung des Textes kaschiert wird (ohne Angabe von Quellen)
    • Kopieren von Textstellen und dazugehörigen Quellen anderer Autoren
    • Kopieren von eigenen Texten (bspw. aus anderen schriftlichen Arbeiten) ohne Quellenangabe

Ein Plagiat zieht folgende Konsequenzen nach sich:

  • Fahrlässigkeit:

    • Abwertung um 0,3
  •  

    Vorsatz:

    • Bewertung mit 5,0
    • Zweitversuch in Abhängigkeit des Vertrauensverhältnisses am gleichen oder an einem anderen Lehrstuhl zu einem abgeänderten Thema
  •  

 

Beschluss vom 05.11.2013: 

Zur Information betreffend die Module 2, 4, 5 und 8
Am 05.11.2013 hat der Prüfungsausschuss MOS eine einheitliche Regelung für die Benotung im Rahmen der Prüfungsordnung folgenden Beschluss gefasst.
Die Benotung und Abgabe der Hausarbeiten in den Seminaren der Module 2, 4, 5 und 8 ist wie folgt geregelt:

 

  • Wenn der Vortrag gehalten, aber die schriftliche Arbeit nicht (fristgerecht) abgegeben wurde, ist die gesamte Leistung im Seminar nicht erbracht. Das Seminar muss im folgenden Wintersemester wiederholt werden.

  • Wenn sowohl die mündliche als auch schriftliche Leistung erbracht sind, jedoch eine Leistung mit 5,0 bewertet wird, wird eine Gesamtnote ausgerechnet. Sofern diese 4,0 und weniger beträgt, gilt das Seminar als bestanden.

  • Da die Leistung im Seminar eine anrechenbare Studienleistung (ASL) ist, dürfen die Studenten es beliebig oft wiederholen, bis sie eine Note erreichen, mit der sie zufrieden sind. Bei einer mit 5,0 bewerteten schriftlichen Arbeit bieten wir die Möglichkeit an, nur die schriftliche Arbeit zu einem neuen Thema zu schreiben; die Vortragsnote bleibt die alte.

  • Die Gewichtung der Teilleistungen: 1/3 Vortrag und 2/3 die schriftliche Arbeit.

 

Studienkommission

Vorsitz Mitglieder Studierendenvertretung Beratende Mitglieder
Prof. Dr. Stefan Hüsig Prof. Dr. Michael Mayer Yiyang Zhao Dr. Martin Albert
  Prof. Dr. Nina Hansen Anika Fundament Christian Huber
  M. Sc. Hanna Sauer Edgaras Markulis Sarah Josephine Seyller
    Stefan Schmitz   
Beschluss vom 26.02.2018: 

Die Studienkommission für den Studiengang Management & Organisation Studies beschließt einstimmig die Annahme der Studienordnung (SO), Studienablaufplan (SAP), Modulbeschreibungen (MB) und Prüfungsordnung (PO) nach neuer Rahmenrichtlinie.