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Bachelor Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.)
FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften


Allgemeine Fragen

Voraussetzungen für die Teilnahme sind Empfehlungen und werden vom Prüfungsamt nicht geprüft.
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten bedeutet, dass die Veranstaltungen des Moduls zwar besucht werden können, die Zulassung zur Prüfung erfolgt jedoch erst bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen.
Beachten Sie dazu die Hinweise auf den Seiten des Studentenservice.
Bei Neuimmatrikulationen zählt die letzte Änderung vor der Immatrikulation. Alles was da nicht geregelt ist, ist in der nächst älteren Versionen nachlesen.
Für bereits immatrikulierte Studierende gilt grundsätzlich auch die letzte Änderung. Allerdings können nicht alle Änderungen rückwirkend gelten, daher sind die Übergangsregelungen der jeweiligen Änderungssatzung zu beachten.

Fragen zu Wirtschaftswissenschaftlicher Vertiefung (Modul 15) und den Berufsfeldern (Module 16-29)

Mit der Prüfungseinschreibung in die erste Prüfung des Berufsfeldes. Zu beachten sind die gesonderten Formulare für Schwerpunktmodul (Berufsfeld) und Vertiefungsmodul (Modul 15).
Schwerpunktmodule betreffen das so genannte Berufsfeld, also die Spezialisierung. Das Vertiefungsmodul (Wirtschaftswissenschaftliche Vertiefung) soll das Wissen breiter fächern. Fächer die in diesem Modul belegt werden, sollen nicht im Berufsfeld liegen.

Fragen zu Seminaren und Projekten

Wirtschaftswissenschaftliche Seminare sowie Berufsfeldseminare und -projekte sind anrechenbare Studienleistungen. Daher ist eine Anmeldung im ZPA nicht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt zweistufig:
  • 1. Stufe: Zunächst wird über die Homepage des BA Wirtschaftswissenschaften der Bedarf erfasst.
  • 2. Stufe: einige Wochen später erfolgt die Einschreibung in die konkreten Seminare. Eine Übersicht über die angebotenen Seminare wird kurz vor der Einschreibung online gestellt. Die Einschreibungen werden zu bestimmten Terminen durch geführt, die Sie auf der Homepage finden. Die Einschreibung erfolgt zentral über die Homepage des BA Wiwi.

Im Modul 15 dürfen alle als Wirtschaftswissenschaftliche Seminare ausgeschriebenen Seminare belegt werden, allerdings sollen diese nicht im gewählten Berufsfeld liegen. Berufsfeldseminare dürfen an allen Lehrstühlen des Berufsfeldes belegt werden. Beim Berufsfeld "General Management" sind alle Seminare möglich.

Zu beachten ist, dass das Wirtschaftswissenschaftliche Seminar und das Berufsfeldseminar nicht am selben Lehrstuhl belegt werden dürfen. Das Wirtschaftswissenschaftliche Seminar soll auch nicht an einem anderen Lehrstuhl des Berufsfeldes absolviert werden.

Man kann das Berufsfeldprojekt am selben Lehrstuhl wie das Wirtschaftswissenschaftliche Seminar belegen, wenn das Berufsfeldseminar an einem anderem Lehrstuhl geschrieben wird. Eine Übersicht zu den Berufsfeldern und den dazugehörigen Lehrstühlen finden Sie hier .

Sobald die Einschreibung in ein konkretes Seminar erfolgt ist (2. Stufe), ist bei Nichtteilnahme zwingend eine Abmeldung am jeweiligen Lehrstuhl erforderlich!

Fragen zum Praktikum


Das Praktikum kann in einem zusammenhängenden Zeitabschnitt absolviert oder in höchstens drei Teile gesplittet werden. Die Mindestdauer eines Teiles beträgt 4 Wochen.

Der Zeitumfang des gesamten Praktikums beträgt 12 Wochen mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden (insgesamt 480 Arbeitsstunden).

Das Praktikum ist Bestandteil des Moduls Bachelor-Arbeit und kann somit während des hierfür vorgesehenen Semesters absolviert werden. Die exakten Termine werden mit dem Unternehmen persönlich vereinbart. Das Praktikum kann bereits vor dem 6. Semester absolviert werden, auch in der vorlesungsfreien Zeit. Es sollte aber sichergestellt sein, dass der Studierende fachlich bereits in der Lage ist, berufsfeldnahe Tätigkeiten auszuführen.

Wichtig: Die Praktikanten sollen den Unternehmen grundsätzlich für den Zeitraum des jeweiligen Praktikums uneingeschränkt, d. h. ohne Unterbrechung und mit voller wöchentlicher Arbeitszeit zur Verfügung stehen!


Das Praktikum soll zum überwiegenden Teil im jeweils gewählten Berufsfeld erfolgen, d.h. die Tätigkeiten sollten bei entsprechenden Unternehmen oder anderen Organisationen oder in Funktionsbereichen von diesen erfolgen, die mit dem gewählten Berufsfeld übereinstimmen.

Wenn die Anerkennungsfähigkeit des Praktikums für das gewählte Berufsfeld unklar erscheint, sollte vor Beginn des Praktikums Rücksprache mit einem Berufsfeld-Professor gehalten werden.

Übersicht der zu einem Berufsfeld gehörenden Professuren  (Stand: 07.12.2016)


Als Nachweis über das absolvierte Pflichtpraktikum oder Teile davon ist für jeden Praktikumsteil ein Arbeitszeugnis beim Berufsfeldverantwortlichen oder bei einem anderen, am entsprechenden Berufsfeld mitwirkenden Professor vorzulegen und von diesem zu bestätigen.

Folgende Angaben muss das Zeugnis mindestens enthalten:

  • Arbeitgeber
  • eingesetzter Unternehmensbereich und Tätigkeit
  • Gesamtdauer


Die Arbeitstätigkeit innerhalb einer abgeschlossenen Berufsausbildung, ein vorhergehendes Praktikum oder eine vorherige Berufstätigkeit können teilweise als Äquivalent für das Praktikum anerkannt werden, wenn und soweit sie überwiegend im Bereich des Berufsfeldes erfolgten.

Eine Anerkennung muss beim Berufsfeldverantwortlichen oder bei einem anderen, am entsprechenden Berufsfeld mitwirkenden Professor beantragt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Bewilligung erfolgt durch Einzelfallentscheidungen.

Anerkennungsregeln:

  • Jegliche Anerkennung setzt voraus, dass es sich um qualifizierte, berufsfeldnahe Tätigkeiten handelt. Dies ist durch die Tätigkeitsbeschreibung auf dem Arbeitszeugnis nachzuweisen.
    • Nicht anerkennungsfähig wären daher z.B. die Tätigkeit als Kassierer im Kaufmarkt oder als Hilfskraft mit überwiegender Kopiertätigkeit.
    • Nicht als Praktikum anerkennungsfähig sind ehrenamtliche Tätigkeiten in studentischen Initiativen.
  • Voraussetzung für die Anerkennung von Teilzeittätigkeiten (z.B. Werkstudententätigkeit, Tätigkeit als studentische Hilfskraft im Bereich Lehre und Forschung) ist, dass die Wochenarbeitszeit mindestens 15 Stunden umfasst. Die tatsächlich absolvierten Arbeitsstunden werden auf eine Vollzeittätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden umgerechnet (Beschluss des Prüfungsausschusses 13-01 vom 08. Juni 2009).
    • Beispiel: Ein Student arbeitet berufsfeldnah als Werkstudent in einem Unternehmen mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden.
      • Da das Praktikum 480 Arbeitsstunden vorsieht, ist eine Tätigkeit von 24 Wochen erforderlich, um als 12-wöchiges Praktikum anerkannt werden zu können.
      • Ist der Student tatsächlich nur 12 Wochen tätig, ergibt sich in der Umrechnung eine Anerkennungsmöglichkeit von 6 Wochen.
      • Eine Tätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden wäre überhaupt nicht anerkennungsfähig.
  • Von Praktika und berufspraktischen Tätigkeiten (einschließlich einer Arbeitszeit während der Berufsausbildung), die vor Studienbeginn absolviert wurden, können insgesamt maximal 6 Wochen als Pflichtpraktikum anerkannt werden.
  • Praktika, die während eines Urlaubssemesters absolviert wurden, sind ganz oder teilweise anerkennungsfähig (ยง 20 Abs. 3 SächsHSFG), jedoch nur, wenn und soweit sie überwiegend im Berufsfeld absolviert wurden.

Fragen zum BAföG


Für ein ordnungsgemäßes Studium im Sinne der BAföG-Regelungen müssen etwa 60 % der PL und PVL bestanden sein. Das entspricht:

  • zum Ende des 3. Semesters ca. bestandenen 10 Prüfungsleistungen und/oder Prüfungsvorleistungen und
  • zum Ende des 4. Semesters ca. 16 bestandenen Prüfungsleistungen und/oder Prüfungsvorleistungen.