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Bachelor Wirtschaftswissenschaften (B.Sc.)
FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Bachelorstudiengang Wirtschaftswissenschaften

 

Allgemeine Fragen

Ein Modul ist eine in sich abgeschlossene Lerneinheit, die spezifische Inhalte und Qualifikationsziele vermittelt. Jedes Modul ist mit einer festgelegten Anzahl von Leistungspunkten (in der Regel 5 LP) verknüpft. Ein Modul kann eine oder mehrere Lehrveranstaltungen umfassen und schließt Prüfungsvorleistungen, Prüfungen und/oder Anrechenbare Studienleistungen ein.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind Empfehlungen und werden vom Prüfungsamt nicht geprüft.

Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten bedeutet, dass die Veranstaltungen des Moduls zwar besucht werden können, die Zulassung zur Prüfung erfolgt jedoch erst bei Vorliegen der genannten Voraussetzungen.

Beachten Sie dazu die Hinweise auf den Seiten des Zentralen Prüfungsamtes.

Bei Neuimmatrikulationen zählt die letzte Änderung vor der Immatrikulation. Alles was da nicht geregelt ist, ist in der nächst älteren Versionen nachlesen.

Für bereits immatrikulierte Studierende gilt grundsätzlich auch die letzte Änderung. Allerdings können nicht alle Änderungen rückwirkend gelten, daher sind die Übergangsregelungen der jeweiligen Änderungssatzung zu beachten.

Fragen zu den Berufsfeldern

Es ist entweder ein Major-Berufsfeld (50 LP) oder es sind zwei Minor-Berufsfelder (je 25 LP) zu wählen.

Eine Übersicht und weitere Hinweise zu den Berufsfeldern der Studienordnung 2022 finden Sie hier.

Eine "offizielle" Anmeldung ist nicht notwendig.

Die Anmeldung erfolgt mit der Prüfungseinschreibung in die erste Prüfung des Berufsfeldes.

Sollten absolvierte Prüfungen dem falschen Berufsfeld zugeordnet sein, so wenden Sie sich bitte an das Zentrale Prüfungsamt.

Fragen zu Seminaren und Projekten

Im Rahmen der Berufsfelder muss mindestens ein Seminar oder Projekt erbracht werden. Sollte im Pflichtbereich des gewählten Major-Berufsfeldes oder der beiden gewählten Minor-Berufsfelder kein Modul enthalten sein, welches die Bezeichnung “Seminar” oder “Projekt” im Modulnamen trägt, ist im Wahlpflichtbereich insgesamt mindestens ein solches Modul zu absolvieren.

Die Themen der Seminare und Projekte werden bereits im Vorsemester bekannt gegeben. Für das Wintersemester i.d.R. im Juni, für das Sommersemester i.d.R. im Januar.

Die Einschreibung erfolgt in einem vorher bekannt gegebenen Zeitraum über OPAL.

Informieren Sie sich hierzu bitte auf der Webseite des Bachelor WiWi und abonnieren Sie den Newsletter.

Seminare und Projekte der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften sind Anrechenbare Studienleistungen. Eine Anmeldung im ZPA ist daher nicht erforderlich.

Sobald die Einschreibung in ein konkretes Seminar erfolgt ist, ist bei Nichtteilnahme zwingend eine Abmeldung beim jeweiligen Seminar-/Projekt-Verantwortlichen erforderlich.
Im Anschluss an die Einschreibephase wird eine Liste mit Restplätzen für Seminare und Projekte auf der Startseite des Bachelor WiWi veröffentlicht. Bitte melden Sie sich selbstständig bei den angegebenen Ansprechpersonen.

Fragen zum Praktikum

 

Beim Praktikum handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum, welches nicht verpflichtend absolviert werden muss.

 

Um Ihr Praktikum für das Modul 260000-400: Praktikum anerkennen zu können, müssen mindestens 300 Arbeitsstunden (bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden entspricht das etwa 8 Wochen) geleistet worden sein.

Das Praktikum kann in einem zusammenhängenden Zeitabschnitt absolviert oder in höchstens zwei Teile gesplittet werden. Die Mindestdauer eines Teiles beträgt 4 Wochen.

 

Das Praktikum soll zum überwiegenden Teil im jeweils gewählten Berufsfeld erfolgen, d.h. die Tätigkeiten sollten bei entsprechenden Unternehmen oder anderen Organisationen oder in Funktionsbereichen von diesen erfolgen, die mit dem gewählten Berufsfeld übereinstimmen.

Wenn die Anerkennungsfähigkeit des Praktikums für das gewählte Berufsfeld unklar erscheint, sollte vor Beginn des Praktikums Rücksprache mit der/dem für das Berufsfeld verantwortlichen Professor:in gehalten werden.

Übersicht der zu einem Berufsfeld gehörenden Professuren  (Stand: 12.08.2024)

 

Das Modul Praktikum dürfen Sie nur einmal in Ihrem Studium einbringen. Dabei sollte es zu einem der beiden gewählten Minor-Berufsfelder passen.

Beispiel: Eine Studentin wählt die Minor-Berufsfelder Personalmanagement und Nachhaltigkeit. Im Minor-Berufsfeld Personalmanagement hat sie bereits alle 25 LP erbracht, möchte ihr Praktikum aber in einer Personalabteilung absolvieren. Es ist möglich, das Praktikum in der Personalabteilung im Minor-Berufsfeld Nachhaltigkeit anrechnen zu lassen.

 

Als Nachweis über das absolvierte Paktikum oder Teile davon ist für jeden Praktikumsteil ein Arbeitszeugnis bei der/dem für das Berufsfeld verantwortlichen Professor:in vorzulegen und von dieser/diesem zu bestätigen.

Folgende Angaben muss das Zeugnis mindestens enthalten:

  • Arbeitgeber
  • eingesetzter Unternehmensbereich und Tätigkeit
  • Gesamtdauer

Diese Bestätigung reichen Sie gemeinsam mit Ihrem Praktikumsbericht beim Zentralen Prüfungsamt ein. 

 

Der Praktikumsbericht ist eine schriftliche Dokumentation Ihrer Aufgaben, Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Praktikum. Der Bericht kann bspw. eine Beschreibung der durchgeführten Tätigkeiten, eine Reflexion über die gewonnenen praktischen Erfahrungen und/oder eine Bewertung, wie Sie diese Erfahrungen mit Ihrem theoretischen Wissen aus dem Studium verknüpfen konnten, enthalten.

Der Praktikumsbericht soll etwa eine A4 Seite umfassen und bis zu vier Wochen ab Abschluss des Praktikums der/dem Studiendekan:in vorgelegt werden. Der Praktikumsbericht wird bewertet und mit “0” gewichtet.

Den bewerteten Praktikumsbericht reichen Sie gemeinsam mit der Bestätigung Ihres Praktikums durch die/den berufsfeldverantwortliche/n Professor:in beim Zentralen Prüfungsamt ein. 

 

Die Arbeitstätigkeit innerhalb einer abgeschlossenen Berufsausbildung, ein vorhergehendes Praktikum oder eine vorherige Berufstätigkeit können teilweise als Äquivalent für das Praktikum anerkannt werden, wenn und soweit sie überwiegend im Bereich des Berufsfeldes erfolgten.

Eine Anerkennung muss bei der/dem für das Berufsfeld verantwortlichen Professor:in beantragt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Bewilligung erfolgt durch Einzelfallentscheidungen.

Jegliche Anerkennung setzt voraus, dass es sich um qualifizierte, berufsfeldnahe Tätigkeiten handelt. Dies ist durch die Tätigkeitsbeschreibung auf dem Arbeitszeugnis nachzuweisen.

Von Praktika und berufspraktischen Tätigkeiten (einschließlich einer Arbeitszeit während der Berufsausbildung), die vor Studienbeginn absolviert wurden, können insgesamt maximal 4 Wochen als Pflichtpraktikum anerkannt werden.

 

Eine Anerkennung muss bei der/dem für das Berufsfeld verantwortlichen Professor:in beantragt und vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Die Bewilligung erfolgt durch Einzelfallentscheidungen.

Jegliche Anerkennung setzt voraus, dass es sich um qualifizierte, berufsfeldnahe Tätigkeiten handelt. Dies ist durch die Tätigkeitsbeschreibung auf dem Arbeitszeugnis nachzuweisen.

Voraussetzung für die Anerkennung von Teilzeittätigkeiten (z.B. Werkstudententätigkeit, Tätigkeit als studentische Hilfskraft im Bereich Lehre und Forschung) ist, dass die Wochenarbeitszeit mindestens 15 Stunden umfasst. Die tatsächlich absolvierten Arbeitsstunden werden auf eine Vollzeittätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden umgerechnet.

Beispiel: Eine Studentin arbeitet berufsfeldnah als Werkstudentin in einem Unternehmen mit einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden.

  • Da das Praktikum 300 Arbeitsstunden vorsieht, ist eine Tätigkeit von 15 Wochen erforderlich, um als Praktikum anerkannt werden zu können.
  • Ist der Student tatsächlich nur 8 Wochen tätig, ergibt sich in der Umrechnung eine Anerkennungsmöglichkeit von 4 Wochen.
  • Eine Tätigkeit mit einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden wäre überhaupt nicht anerkennungsfähig.

 

 

Praktika, die während eines Urlaubssemesters absolviert wurden, sind ganz oder teilweise anerkennungsfähig (§ 21 Abs. 3 SächsHSG), jedoch nur, wenn und soweit sie überwiegend im Berufsfeld absolviert wurden.

 

Ehrenamtliche Tätigkeiten in studentischen Initiativen sind nicht als Praktikum anerkennungsfähig.

Fragen zum BAföG

 

Für ein ordnungsgemäßes Studium im Sinne der BAföG-Regelungen müssen etwa 60 % der PL und PVL bestanden sein. Das entspricht:

  • zum Ende des 3. Semesters ca. bestandenen 10 Prüfungsleistungen und/oder Prüfungsvorleistungen und
  • zum Ende des 4. Semesters ca. 16 bestandenen Prüfungsleistungen und/oder Prüfungsvorleistungen.