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Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.)
Beschlüsse

Beschlüsse

Beschluss vom 17.10.2023
  • Ab dem Wintersemester 2023/2024 wird die Veranstaltung "Einführung in das Wirtschaftsrecht" (SO 2020 und ältere Studienordnungen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen) nicht mehr angeboten. Im Wintersemester 2023/24 kann ersatzweise "Öffentliches Wirtschaftsrecht" (60-minütige Klausur, Prüfungsnummer: 64111) oder "Wirtschaftsprivatrecht I (Schuldverhältnisse)" (60-minütige Klausur, Prüfungsnummer: 64203) belegt werden. Für diese Prüfung erfolgt die Anmeldung im ZPA per Papierformular. "Wirtschaftsprivatrecht I (Schuldverhältnisse) kann nur einmal im Modul 7 belegt werden, als Ersatz für "Einführung in das Wirtschaftsrecht" oder als Wahlpflichtveranstaltung.
Beschluss vom 17.10.2023
  • Für Studierende im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Studien- und Prüfungsordnungs-versionen 2020, 2016, 2014) ist ab dem Wintersemester 2023/24 Makroökonomie I (V2/Ü1) das Ersatzlehrangebot für Makroökonomie (V4/Ü2). Als Prüfung wird die 60-minütige Klausur zu Makroökonomie I (Prüfungsnr. 63308) als Ersatz für die 90-minütige Klausur zu Makroökonomie (Prüfungsnr. 63205) anerkannt, welche im Wintersemester 2023/24 in der regulären Prüfungsperiode stattfindet. Für diese Prüfung erfolgt die Anmeldung im ZPA per Papierformular. Basis dieser Prüfung ist die Lehrveranstaltung Makroökonomie I, die ab dem Wintersemester 2023/24 angeboten wird.

    Alternativ kann im Wintersemester 2023/24 auch nochmals an der 90-minütigen Klausur zu Makroökonomie (Prüfungsnr. 63205) teilgenommen werden, die im vorgezogenen Prüfungszeitraum angeboten wird. Für diese Prüfung erfolgt die Anmeldung im SB-Service im Anmeldezeitraum für die Prüfungen der vorgezogenen Prüfungsperiode. Basis dieser Prüfung sind die Lehrmaterialien der Veranstaltung Makroökonomie aus dem Wintersemester 2022/23, die in OPAL verfügbar sind (Link zu OPAL).
Beschluss vom 25.04.2023
  • Für Studierende im Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (Studien- und Prüfungsordnungsversionen 2020, 2016, 2014) ist ab dem Sommersemester 2023 Mikroökonomie I (V2/Ü1) das Ersatzlehrangebot für Mikroökonomie (V4/Ü2). Als Prüfung wird die 60-minütige Klausur zu Mikroökonomie I (Prüfungsnr. 63317) als Ersatz für die 90-minütige Klausur zu Mikroökonomie (Prüfungsnr. 63301) anerkannt, welche im Sommersemester 2023 in der regulären Prüfungsperiode stattfindet. Für diese Prüfung erfolgt die Anmeldung im ZPA per Papierformular. Basis dieser Prüfung ist die Lehrveranstaltung Mikroökonomie I, die ab dem Sommersemester 2023 angeboten wird.

    Alternativ kann im Sommersemester 2023 auch nochmals an der 90-minütigen Klausur zu Mikroökonomie (Prüfungsnr. 63301) teilgenommen werden, die im vorgezogenen Prüfungszeitraum angeboten wird. Für diese Prüfung erfolgt die Anmeldung im SB-Service im Anmeldezeitraum für die Prüfungen der vorgezogenen Prüfungsperiode. Basis dieser Prüfung sind die Lehrmaterialien und Videos der Veranstaltung Mikroökonomie aus dem Sommersemester 2022, die in OPAL verfügbar sind (Link zu OPAL).
Beschluss vom 24.11.2020
  • Die Veranstaltung "Wirtschaft meets Wissenschaft" (3 LP, Prüfungsleistung: 60 min. Klausur) der Professur Öffentliches Recht und Öffentliches Wirtschaftsrecht kann im Wintersemester 2020/21 im Modul 7 des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen als Wahlpflichtveranstaltung eingebracht werden, sofern sie nicht bereits angerechnet wurde, z.B. als Berufsfeldseminar.

 

Die folgenden Beschlüsse sind bei der Erstellung der Studiendokumente 2020 berücksichtigt worden.

 

Beschluss vom 12.12.2017
  • Im Rahmen von Berufsausbildungen an Berufsschulen sowie im Rahmen von Meisterprüfungen erbrachte Leistungen sind keine Studienleistungen und werden daher nicht als alternative Prüfungsleistung anerkannt.
Beschluss vom 20.04.2017
  • "Beschaffungsmanagement" (Modul 10.2) wird ab dem Wintersemester 2017/18 nicht mehr angeboten. Anstelle von "Beschaffungsmanagement" kann "Operations Research" (V2/Ü1, 3 LP) gewählt werden. Dies ist nicht möglich, sofern "Operations Research" bereits in Modul 7 gewählt wurde.
Beschluss vom 13.02.2017
  • Die Prüfung zu "Qualitäts- und Umweltmanagement", Modul 8 und Modul 9, Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen, erfolgt ab dem Sommersemester 2017 in schriftlicher Form. Die Klausurdauer beträgt 90 Minuten.
Beschluss vom 26.01.2017
  • Die Veranstaltung "Recht und Technik" (V2, 3 LP, Prüfungsleistung: 60 min. Klausur) der Professur Privatrecht und Recht des geistigen Eigentums wird im Modul 7 des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen als Wahlpflichtveranstaltung anerkannt.
Beschluss vom 19.01.2017
  • In den Vertiefungsmodulen 7 (Vertiefung Wirtschaftswissenschaften/Recht), 8 (Vertiefung des Maschinenbaus) und 9 (Vertiefung der Elektrotechnik) werden auf Antrag grundsätzlich nur Studien- und Prüfungsleistungen der jeweiligen Fachdisziplin bzw. für das Vertiefungsmodul zuständigen Fakultät (Wirtschaftswissenschaften (inkl. Recht), Maschinenbau bzw. Elektrotechnik) angerechnet.
Beschluss vom 07.12.2016
  • Die Veranstaltung "Betriebliche Umweltökonomie und Nachhaltigkeitsmanagement“ (V2/Ü1, 3 LP, Prüfungsleistung: 60 min. Klausur) der Professur Betriebliche Umweltökonomie wird in den Modulen 11.1 und 11.2 des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen anerkannt.
Beschluss vom 15.11.2016
  • Werkstudententätigkeiten können als Fachpraktikum anerkannt werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Wochenarbeitszeit mindestens 15 Stunden beträgt. Insgesamt muss die Arbeitszeit eines 9-wöchigen Praktikums mit 40 Stunden Wochenarbeitszeit erreicht werden. Tätigkeiten als studentische Hilfskraft werden nicht als Fachpraktikum anerkannt. Werkstudententätigkeiten und Tätigkeiten als studentische Hilfskraft können nicht als Technisches Grundpraktikum anerkannt werden.
Beschluss vom 17.10.2016
  • Die Veranstaltung "Nachhaltigkeitsmanagement von Innovationen" (V2/Ü1, 3 LP, Prüfungsleistung: 60 min. Klausur) der Professur Betriebliche Umweltökonomie wird im Modul 7 des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen als Wahlpflichtveranstaltung anerkannt.
Beschluss vom 13.10.2016
  • Ab dem Wintersemester 2016/17 gelten die für die Veranstaltung Konstruktionslehre/Maschinenelemente (I) (Modul 3) mit der Änderungssatzung vom 01.03.2016 beschlossenen Änderungen hinsichtlich des LVS-Angebotes (2. Semester V2/Ü1, 3. Semester V2/Ü2), der Klausurdauer (150 min.) und der Prüfungsvorleistung (2 Belege ohne Note im Umfang von 40 AS, mehrfach wiederholbar) analog für alle Studierenden der Studien- und Prüfungsordnungsversionen 2006, 2008, 2010, 2012 und 2014.
Beschluss vom 27.09.2016
  • Die Veranstaltung "Social Entrepreneurship: Soziale Probleme nachhaltig lösen" (V2, 3 LP) der Juniorprofessur Entrepreneurship in Gründung und Nachfolge wird im Modul 7 des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen anerkannt.
Beschluss vom 12.04.2016
  • Ab dem Sommersemester 2016 wird die Prüfungsdauer der Klausur "Grundlagen der Wirtschaftsinformatik" für alle Studierenden der Studien- und Prüfungsordnungsversionen 2006, 2010 und 2012 auf 60 Minuten reduziert.
Beschluss vom 06.02.2014
  • Die Bachelorarbeit ist in der Regel von mindestens zwei Prüfern zu bewerten. Darunter soll der Betreuer der Bachelorarbeit sein. Ein Prüfer gehört der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften an. Der weitere Prüfer gehört, entsprechend dem Thema der Bachelorarbeit, der Fakultät für Maschinenbau oder der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik an. Die Bewertung erfolgt nach § 10 Abs. 1 und 3 dieser Prüfungsordnung. Das Bewertungsverfahren soll acht Wochen nicht überschreiten.

    Für Studierende, die nach der Studien- sowie Prüfungsordnung vom 14.08.2006 oder vom 15.07.2010 oder nach der Änderungssatzung vom 24.07.2012 studieren, gilt dieser Beschluss analog.
Beschlüsse vom 24.06.2013
  • Ist in der Studienordnung eine schriftliche Prüfung vorgesehen, kann diese grundsätzlich nicht durch eine mündliche Prüfungsleistung ersetzt werden. Über Ab­weichungen davon entscheidet in Ausnahmefällen auf Antrag der Prüfungs­aus­schuss.

  • Im Rahmen von Berufsausbildungen in Berufsschulen erbrachte Leistungen sind keine Studienleistungen und werden daher nicht als alternative Prüfungsleistung anerkannt.

  • Die Prüfung zu "Schaltkreisentwurf 1", Modul 11.2, Ba­chelor­studiengang Wirtschaftsingenieurwesen, erfolgt in schriftlicher Form. Die Klausurdauer beträgt 120 Minuten.