Prüfungsausschuss Wirtschaftswissenschaften für Juristen (M.Sc.)
Aufgaben
Der Prüfungsausschuss ist für die mit der Durchführung von Prüfungen im Zusammenhang stehenden Entscheidungen zuständig, u.a. für:
- die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- die Anrechnung von Studienzeiten (Fachsemestereinstufung) sowie von Studien- und Prüfungsleistungen
- Fristverlängerungen
- (nachträglicher) Rücktritt von Prüfungen sowie nachträgliche Anmeldung für Prüfungen
- Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen
- die Entscheidung über angemessene Prüfungsbedingungen für behinderte Studierende und chronisch Kranke sowie für Studierende während der Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubes und der Elternzeit
Der Prüfungsausschuss ist in Angelegenheiten, welche die Prüfungsordnung betreffen, Ausgangs- und Widerspruchsbehörde. Grundlage seiner Tätigkeit ist die Prüfungsordnung.
Mitglieder & Beschlüsse
Mehr Informationen zu den Mitgliedern und Beschlüssen erhalten Sie auf der Seite der Fakultät.
Kontakt
Anträge an den Prüfungsausschuss können im Sekretariat (Briefkasten) abgegeben oder an folgende E-Mail-Adresse übersandt werden:
Kontakt
Beachten Sie, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden. Achten Sie daher auf die Einreichung des entsprechenden Antragsformulars nebst den erforderlichen Nachweisen/Anlagen (insb. Notenbescheinigung bzw. Leistungsübersicht und inhaltliche Beschreibung der Lehrveranstaltung). Soweit erforderlich, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung unsererseits.
Wird Ihrem Antrag entsprochen, wird dieser unmittelbar an das ZPA, Studentensekretariat oder IUZ weitergeleitet; eine Mitteilung an Sie erfolgt in diesem Falle nicht. Wird Ihrem Antrag nicht entsprochen, werden Sie von uns entsprechend in Kenntnis gesetzt.