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Hochschulrat
Aktuelles

Pressemitteilungen

Ausblick und Wünsche des Hochschulrates zum Jahresende 2023

Chemnitz, 19.12.2023

Schwibbogen Motiv Böttcherbau

   "Die Zukunft soll man nicht voraussehen wollen,  
   sondern möglich machen."

      -  Antoine de Saint-Exupéry -

   Ein sehr ereignisreiches Jahr 2023 für die TU Chemnitz neigt sich dem Ende
   entgegen, es war ein forderndes Jahr  mit Licht und Schatten gleichermaßen.

   In seiner konstituierenden Sitzung am 8. Dezember 2023 stellte sich der Hoch-
schulrat der TU Chemnitz neu auf und wählte Herrn Burghart zum neuen Vorsitzenden des Gremiums sowie Frau Dr. Lorenz
zu seiner Stellvertreterin.

Der Hochschulrat weiß um die anstehenden Herausforderungen des Jahres 2024. Das Gremium sieht daher einer konstruktiven und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Rektorat entgegen, denn gemeinsam lassen sich anstehende Aufgaben und Probleme bekanntlich besser lösen.

Das Gremium wird zukünftig auch darum bemüht sein, die Bande zwischen der Universität und der Stadt Chemnitz sowie der angrenzenden Region enger zu knüpfen, damit alle Akteure möglichst weitreichend voneinander profitieren können. 

Die Mitglieder des Hochschulrates wünschen allen Angehörigen und Mitgliedern der TU Chemnitz ein schönes, gesegnetes und friedliches Weihnachtsfest, Zeit zum Atemholen und Innehalten über die Feiertage sowie einen gesunden und guten Start ins neue Jahr 2024.


Hochschulrat der TU Chemnitz konstituiert sich

Chemnitz, 11.12.2023
die Mitglieder des Hochschulrates zum 01.11.2023

An der Technischen Universität Chemnitz trat am 8. Dezember 2023 der neue Hochschulrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Die Mitglieder wählten Ralph Burghart, Bürgermeister für Personal, Finanzen und Bildung der Stadt Chemnitz, zu ihrem Vorsitzenden. Seine Stellvertreterin ist Dr. Nicole Lorenz, Geschäftsführerin der axilaris GmbH in Chemnitz.

Die weiteren drei externen Mitglieder des Hochschulrates der TU Chemnitz sind Prof. Dr. Ludwig Gramlich, von 1992 bis 2016 Professor für Öffentliches Recht und Öffentliches Wirtschaftsrecht an der TU Chemnitz, Dr. Heiko Neukirchner, Bereichsleiter Technology & Innovation der thyssenkrupp Dynamic Components Chemnitz GmbH, sowie Ronald Sieber, Vorstandsvorsitzender SYS TEC electronic AG in Heinsdorfergrund/Vogtland. Aus der Universität sind Prof. Dr. Angelika C. Bullinger-Hoffmann, Inhaberin der Professur Arbeitswissenschaft und Innovationsmanagement, sowie Prof. Dr. Bernadette Malinowski, Inhaberin der Professur Neuere Deutsche und Vergleichende Literaturwissenschaft, in diesem Gremium vertreten.

„Ich freue mich sehr über die Berufung und die Wahl zum Vorsitzenden des Hochschulrates. Ich habe bereits in der ersten Sitzung eine sehr gute Energie und viel gemeinsame Motivation gespürt. Wir wollen als Hochschulrat die Entwicklung der TU Chemnitz eng begleiten und unsere Kompetenzen einbringen. Dem Rektor und dem Rektorat bieten wir eine offene und vertrauensvolle Kommunikation und Zusammenarbeit an. Die TU Chemnitz spielt eine wichtige Rolle bei der Zukunftssicherung des Wirtschaftsstandortes Chemnitz und der angrenzenden Region. Hier liegen Chancen, die unbedingt genutzt werden sollen“, sagt Ralph Burghart.

„Das Rektorat gratuliert den neuen Hochschulratsmitgliedern sehr herzlich zu ihrer Bestellung und wünscht ihnen für ihre verantwortungsvolle Aufgabe viel Erfolg. Ebenso herzlich danken wir den neuen Hochschulratsmitgliedern für ihre Bereitschaft, sich für unsere Universität zu engagieren. Herrn Burghart und Frau Dr. Lorenz gratulieren wir sehr herzlich zu ihrer Wahl zum Vorsitzenden bzw. zur stellvertretenden Vorsitzenden und wünschen ihnen für ihr künftiges Wirken in diesen Funktionen alles erdenklich Gute. Wir freuen uns sehr über das bereits in der ersten Sitzung deutlich gewordene gute Miteinander, die wichtige Expertise unserer Hochschulratsmitglieder sowie eine weitere offene und vertrauensvolle Kommunikation und Kooperation zugunsten unserer Universität“, sagt Prof. Dr. Gerd Strohmeier, Rektor der TU Chemnitz.


Chemnitz, 14.07.2023

Wirtschaftsvertreter im Hochschulrat der TU Chemnitz treten geschlossen zurück

Chemnitz, 14. Juli 2023. Die vom Freistaat Sachsen berufenen externen Mitglieder des Hochschulrates der Technischen Universität Chemnitz treten mit Wirkung zum 1. November 2023 geschlossen zurück. Eine entsprechende Information haben die vier Wirtschaftsvertreter am Freitag, den 14. Juli 2023, über die Geschäftsstelle des Hochschulrates veröffentlicht. Ein vorheriges Schreiben an Staatsminister Sebastian Gemkow ging diesem Schritt voraus.

„Die externen Mitglieder eines Hochschulrates bringen ihre Erfahrungen aus der Wirtschaft, der Industrie und der angewandten Forschung in die zukünftige Ausrichtung einer Universität mit ein“, erklärt Hans-Peter Kemser, President & CEO BMW Manufacturing Hungary Kft. Er ist einer der vier Wirtschaftsexperten, der vom Freistaat Sachsen als externer Hochschulrat für die TU Chemnitz bestellt wurde.

„Leider ist unsere wirtschaftliche Expertise mittlerweile kaum noch gefragt, stattdessen bewegt sich die Kommunikation zwischen den Hochschulgremien hauptsächlich über Anwälte. Wir wollen die TU Chemnitz voranbringen und unser Wissen einbringen. Die juristischen Auseinandersetzungen bringen die Universität nicht weiter, deshalb treten alle externen Mitglieder des Hochschulrates geschlossen zum 1. November 2023 zurück“, so Hans-Peter Kemser.

„Uns liegt eine stabile und erfolgreiche Zukunft der TU Chemnitz am Herzen, deshalb haben wir auch von einem sofortigen Rücktritt im Ergebnis der letzten Sitzung am 5. Juli 2023 abgesehen. Wir halten so die Funktionsfähigkeit des Hochschulrates aufrecht und verschaffen dem Freistaat Sachsen Zeit neue Wirtschaftsexperten zu finden“, fügt Hans-Peter Kemser hinzu. „Wir wünschen der Technischen Universität, ihren Mitgliedern und Angehörigen für die Zukunft alles Gute. Wir hoffen, dass die TU Chemnitz bald wieder auf ihren Erfolgsweg zurückfindet.“

Zu den vier externen Hochschulratsmitgliedern gehören der Vorsitzende des Hochschulrates, Prof. Dr. Reimund Neugebauer (ehem. Präsident der Fraunhofer-Gesellschaft), der stellvertretende Vorsitzende des Hochschulrates, Dr. Michael Kreuzkamp (Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Chemnitz), Hans-Peter Kemser (President & CEO BMW Manufacturing Hungary Kft.) und Rainer Gläß (ehem. Vorstandsvorsitzender der GK Software SE, Schöneck/Vogtland).

Hinweis: Die vier externen Mitglieder des Hochschulrates werden keine weiteren Erklärungen zu den Ereignissen in der TU Chemnitz abgeben.

Das Sächsische Hochschulgesetz schreibt vor, dass sich an jeder Hochschule in Sachsen ein Hochschulrat konstituieren muss. Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Hochschulrates sind im Paragraph 91 des Sächsischen Hochschulgesetzes sowie in der Grundordnung der Hochschule geregelt.

Die Mitglieder des Hochschulrates werden einerseits von der Hochschule benannt und andererseits vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem auch, die Entwicklungsplanung und den Wirtschaftsplanentwurf der Hochschule zu genehmigen. Mindestens einmal im Semester berichtet das Rektorat dem Hochschulrat über die Entwicklung der Haushalts- und Wirtschaftslage.


Dr.-Ing. E. h. Gunnar Grosse am 12.01.2023 verstorben

Chemnitz, 13.01.2023

Mit großem Bedauern musste der Hochschulrat der TU Chemnitz den Tod von Dr. Gunnar Grosse zur Kenntnis nehmen. Gunnar Grosse war von 2010 bis 2021 Mitglied des Hochschulrates, zuvor stand er seit 2004 der TU Chemnitz als Mitglied des Kuratoriums mit Rat und Tat zur Seite. Seine beachtlichen Aufbauleistungen in der Chemnitzer Region sowie sein immenses Engagement für einen durchgängigen Wissenstransfer von der Hochschule in die gesamte IT-Branche wurden 2007 mit der Ehrendoktorwürde der Fakultät für Informatik der TU Chemnitz gewürdigt. Er war an der TU Chemnitz ein immer gern gesehener und hochgeschätzter Gast. Der Hochschulrat wird ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Unser großes Mitgefühl gilt seiner Familie.


Ausblick und Wünsche zum Jahresende - Wahlvorschlag des Hochschulrates im Benehmen mit dem Senat für die Wahl des Rektors der TU Chemnitz erstellt

Böttcherbau im Winter

   Chemnitz, 21.12.2022

Der Abbruch des Rektorwahlverfahrens im vorigen Jahr sowie dessen Neustart in diesem Jahr geschahen in der festen Überzeugung des Hochschulrates, die Weichen für die Zukunft der gesamten TU Chemnitz als Spitzenuniversität mit
nationaler und internationaler Strahlkraft in allen Bereichen zu gestalten. Der Hochschulrat sieht mit einem sich nunmehr abzeichnenden Ende des Rektorwahlverfahrens den Weg in diese Richtung gezeichnet. Gleichwohl hofft der Hochschulrat auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit aller Gremien der Hochschule, damit dieses gemeinsame Ziel – die TU Chemnitz als Spitzenuniversität - erreicht werden kann.

Die Mitglieder des Hochschulrates blicken den aktuellen - mitunter immensen - Herausforderungen im Forschungs- und Bildungssystem zuversichtlich entgegen. Das gemeinsame Streben mit allen Angehörigen der TU Chemnitz für die positive und konstruktive Weiterentwicklung der Universität bei exzellenter Forschung, innovativer Lehre und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit bleibt auch im Jahr 2023 das gemeinschaftliche Ziel.

Der Hochschulrat der TU Chemnitz wünscht allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität ein friedvolles Weihnachtsfest, besinnliche Feiertage sowie einen guten Start ins neue Jahr 2023.


Aktuelles

Hochschulrat schließt sich dem Bekenntnis des Rektorats und des Senats der TU Chemnitz zu einer weltoffenen und demokratischen Stadt Chemnitz an  

Chemnitz, 08.02.2022

Erklärung des Hochschulrats für die Grundwerte einer freien, demokratischen sowie offenen Gesellschaft und gegen Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus

Die Bundesrepublik Deutschland ist mit ihrer freiheitlichen demokratischen Grundordnung auf Vielfalt und Pluralismus angelegt. Sie bietet unserer Gesellschaft und allen, die in der Zukunft Teil unserer Gesellschaft sein werden, Raum und Entfaltungsmöglichkeiten. Dieser Raum bedarf des Schutzes und der Unterstützung.

Die hässliche Fratze des Extremismus ist unabhängig von ihrer politischen Verortung insbesondere im Rechtsextremismus, Linksextremismus, Antisemitismus und Islamismus ein vollkommen inakzeptables aber gleichwohl reales Phänomen. Es muss mit den Mitteln des demokratischen Rechtsstaats bekämpft werden. Extremismus ist ohne Ansehung seiner Erscheinungsformen oder Motivationen eine Gefahr für unser Gemeinwesen.

Vorurteile aufgrund der Herkunft, der Abstammung, der Religion, der Weltanschauung oder der sozialen Zugehörigkeit und der sexuellen Orientierung sowie der Form des Zusammenlebens entstehen durch die artifizielle Konstruktion von Gruppen und grotesken Zuschreibungen eines angeblichen Andersseins oder der böswilligen Behauptung einer Minderwertigkeit. Von solchen Zuschreibungen, Stigmatisierungen und Abwertungen sind Menschen mit und ohne Migrationshintergrund in sehr unterschiedlicher Weise betroffen. Die Verfestigung solcher Stereotypen und die Zuschreibungen als Begründung für diskriminierende oder schädigende Verhaltensweisen und Strukturen sind rassistische Diskriminierungen, die nicht toleriert werden können. Sie müssen bekämpft werden, weil sie die Betroffenen verletzen, einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen und mit Wissenschaft und Lehre unvereinbar sind.

Wir erwarten von allen Mitgliedern, Angehörigen, Funktionsträgern sowie Auftragnehmern der TU Chemnitz, dass Sie sich für eine vielfältige, nichtdiskriminierende und demokratische Gesellschaft einsetzen.

Ein weltoffenes, von Akzeptanz und wechselseitigem Respekt geprägtes Klima und der kulturelle Reichtum einer offenen Gesellschaft in der Mitte Europas sind die Grundlage und das Ziel der Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden unserer Alma Mater und aller, die sie an der TU Chemnitz unterstützen.

Vor diesem Hintergrund teilt der Hochschulrat die Ziele des nachfolgenden Bekenntnisses im Sinne eines Leitgedankens unserer Technischen Universität Chemnitz:

„Die TU Chemnitz als Bildungs- und Forschungseinrichtung bietet Menschen aus der ganzen Welt ein Zuhause und heißt sie herzlich willkommen, unabhängig davon, woher sie kommen, welcher Religion sie angehören, welche sexuelle Orientierung sie haben oder welche Form des Zusammenlebens sie wählen. Aus dieser Überzeugung heraus wünschen wir uns nicht nur auf dem Campus der Universität, sondern auch darüber hinaus ein weltoffenes und von Akzeptanz geprägtes Klima. Daher treten wir Äußerungen und Handlungen, die diesem Anliegen widersprechen, insbesondere rassistischen, rechtsextremen oder gar offen rechtsradikalen Positionen, entschieden entgegen. Wir fordern alle in Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur in der Verantwortung stehenden Menschen mit Nachdruck auf, weiterhin für eine offene und diskriminierungsfreie Gesellschaft zu streiten und für die Grundwerte einer freien, demokratischen und offenen Gesellschaft einzutreten!“


Hochschulrat der TU Chemnitz solidarisiert sich mit der Universität Heidelberg

Chemnitz, 24.01.2022

Der Hochschulrat der Technischen Universität Chemnitz hat mit großer Bestürzung vom Amoklauf auf dem Universitätsgelände der Universität Heidelberg erfahren müssen.
Die Mitglieder des Gremiums solidarisieren sich mit den Menschen vor Ort.
Der Hochschulrat ist schockiert von den grausamen Ereignissen und verurteilt die Tat auf das Schärfste.


Mitglieder des Hochschulrates für Auswahlkommission benannt – Ausblick und Wünsche zum Jahresende

Böttcher-Bau im Winter


Chemnitz, 22.12.2021

Der Hochschulrat der Technischen Universität Chemnitz hat in seiner Sitzung am 15.12.2021 eine weitere Weiche für den Neustart im Rektorwahlverfahren gestellt: Zwei externe Mitglieder des Hochschulrates wurden für die Auswahlkommission benannt. Zusammen mit der bereits im November dieses Jahres beschlossenen Neuausschreibung ist nun der Weg frei für einen ordnungsgemäßen Neuanfang. Die Auswahlkommission als das für die Stellenausschreibung zuständige Organ ist paritätisch mit jeweils zwei Mitgliedern des Senates und zwei Mitgliedern des Hochschulrates besetzt. Der Hochschulrat hat zudem den Senat gebeten, zwei seiner Mitglieder für die Auswahlkommission für Januar 2022 zu benennen, damit das Gremium seine Arbeit aufnehmen kann – die Erstellung der Stellenausschreibung für das Rektoramt. Der Hochschulrat ist zuversichtlich, dass das Auswahlverfahren bei einem konstruktiven Zusammenwirken aller Beteiligten in einem überschaubaren Zeitrahmen durchgeführt werden kann.

Der Hochschulrat der TU Chemnitz wünscht allen Mitgliedern und Angehörigen der Universität ein frohes Fest, besinnliche Feiertage und einen angenehmen sowie gesunden Übergang ins neue Jahr 2022. Die Mitglieder des Hochschulrates blicken den aktuellen Herausforderungen im Forschungs- und Bildungssystem zuversichtlich entgegen und streben gemeinsam mit allen Angehörigen der TU Chemnitz die positive und konstruktive Weiterentwicklung der Universität bei exzellenter Forschung, innovativer Lehre und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit an.


Unbefangenheit ohne Gegenstimme festgestellt

Chemnitz, 11.10.2021

Der Hochschulrat der Technischen Universität Chemnitz hat die gegenüber dem Vorsitzenden des Hochschulrats, Herrn Prof. Dr. Reimund Neugebauer, im Zusammenhang mit dem Auswahlverfahren zur Wahl des Rektors erhobene Behauptung der Befangenheit zurückgewiesen. Der Hochschulrat stellte in seiner Sitzung am 01.10.2021 ohne Gegenstimme fest, dass Herr Prof. Dr. Neugebauer nicht befangen war und als Unbefangener am weiteren Rektorwahlverfahren teilnehmen kann.


Der Hochschulrat in „Uni aktuell“