Ausschreibung Deutschlandstipendium 2026/27
Die Technische Universität Chemnitz vergibt zum Wintersemester 2026/27 (Förderjahr 2026/2027)
Deutschlandstipendien
an Studentinnen und Studenten, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen. Die Stipendien werden jeweils in Höhe von 300 Euro monatlich und zunächst für ein Jahr vergeben. Finanziert werden die Stipendien jeweils zur Hälfte aus Mitteln von Förderinnen und Förderern wie Unternehmen, Stiftungen, Vereinen oder Privatpersonen und aus Mitteln des Bundes.
Für die zu vergebenden Stipendien können sich Studierende aus allen Fakultäten sowie aus dem Zentrum für Lehrkräftebildung und Bildungsforschung (ZLB) bewerben.
Neben den bisher erbrachten fachlichen Leistungen werden bei der Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten auch gesellschaftliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Stipendienprogramm-Gesetzes erhält; es sei denn, sie unterschreitet einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro.
Stipendien bis zur Höhe von 300 Euro werden gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nicht auf BAföG-Leistungen angerechnet.
Das Bewerbungs- und Auswahlverfahren erfolgt in zwei Auswahlrunden.
Bewerbung und Unterlagen für die erste Auswahlrunde
Bewerbungen für die erste Auswahlrunde sind im Zeitraum vom 5. Juni bis 26. Juni 2026 möglich.
Das Online-Bewerbungsportal ist geschlossen. Bewerbungen sind voraussichtlich wieder im Juni 2027 möglich.
Die Vergabekommissionen der Fakultäten bzw. des ZLB treffen ihre Entscheidungen in der ersten Auswahlrunde bis zum 24. Juli 2026 und informieren im Nachgang alle Bewerberinnen und Bewerber.
Bewerbung und Unterlagen für die zweite Auswahlrunde
Für die zweite Auswahlrunde werden die vorausgewählten Bewerberinnen und Bewerber persönlich spätestens am 24. Juli 2026 durch die jeweilige Fakultät bzw. das ZLB informiert und aufgefordert, bis zum 7. August 2026 (Maileingang) folgende Unterlagen per Mail einzureichen:
- Motivationsschreiben (u.a. Darstellung der aktuellen Interessenlage: detaillierte fachliche Interessen, Angaben zu gewünschten Praktika, bereits bestehende Praxiskontakte, Aussagen zur beruflichen Karriereplanung),
- Tabellarischer Lebenslauf,
- Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung,
- Immatrikulationsbescheinigung,
- Notenbescheinigung / Leistungsübersicht,
- Bachelor-Zeugnis (nur bei Bewerberinnen und Bewerbern im Masterstudiengang)
und weitere Unterlagen je nach Anforderung der Fakultät bzw. des ZLB
- Referenzen,
- Praktikums- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweise über sonstige Kenntnisse, Auszeichnungen und Preise,
- Nachweise über außeruniversitäres oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit, gesellschaftliches, soziales, hochschulpolitisches oder politisches Engagement, Mitwirkung in Religionsgemeinschaften, Vereinen oder Verbänden,
- glaubhafte Darstellung besonderer persönlicher oder familiärer Umstände wie Krankheiten und Behinderungen, die Betreuung eigener Kinder, insbesondere als alleinerziehender Elternteil, oder pflegebedürftiger naher Angehöriger, familiäre Herkunft oder ein Migrationshintergrund.
Die Vergabekommissionen der Fakultäten sowie des ZLB treffen ihre endgültigen Entscheidungen über die Vergabeempfehlungen bis zum 18. September 2026.
Stipendienverlängerung:
Stipendiatinnen und Stipendiaten, deren bestehende Bewilligung zum Ende des Sommersemesters 2026 ausläuft und die eine Weiterförderung anstreben, bewerben sich ebenfalls in erster Runde über das Online-Bewerbungsportal. Zeitgleich sind folgende Unterlagen an die Kontaktstelle für das Stipendienprogramm einzureichen:
- Motivationsschreiben (kurzer Selbstbericht über die persönliche Entwicklung im Bewilligungszeitraum bezogen auf das Studium, ggf. unter Schilderung persönlicher oder familiärer Umstände, und über die Entwicklung des Kontaktes zur Förderin bzw. zum Förderer)
- Bescheinigung über die im zurückliegenden Bewilligungszeitraum erreichten Studienleistungen einschließlich der bisher erbrachten Leistungspunkte
- Immatrikulationsbescheinigung
Bewilligung der Stipendien:
Auf der Grundlage der Vergabeempfehlungen der Vergabekommissionen der Fakultäten bzw. des ZLB entscheidet das Rektorat bis zum 9. Oktober 2026 über die Bewilligung der Stipendien.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden in schriftlicher Form durch den Rektor über die Stipendienvergabe informiert und in diesem Zusammenhang zur formgebundenen Angabe der Bankverbindung sowie der steuerlichen Identifikationsnummer aufgefordert.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Kontaktstelle für das Stipendienprogramm der TU Chemnitz oder unter mytuc.org/dtlstip.