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Pressestelle und Crossmedia-Redaktion
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Pressemitteilung vom 06.03.2003

Stellungnahme der Technischen Universität Chemnitz

Stellungnahme der Technischen Universität Chemnitz

Auf Grund der "fragwürdigen" Berichterstattung in der Freien Presse vom 06.03.2003 im Zusammenhang mit der bevorstehenden Rektorwahl an der Technischen Universität Chemnitz sehe ich mich als Vorsitzender des Senats zu folgender Stellungnahme veranlasst:

Der Senat der TU Chemnitz hat in seiner Sitzung am 04.02.2003 gemäß § 94 Abs. 3 Satz 2 des Sächsischen Hochschulgesetzes einen Wahlvorschlag für die Wahl des Rektors erstellt. Dieser Vorschlag kann bis zu drei Kandidaten enthalten. Die Wahl des Rektors erfolgt durch das Konzil der Universität.

Mit diesem Vorschlagsrecht hat der Gesetzgeber dem Senat bewusst ein entscheidendes Gewicht bei der Rektorwahl eingeräumt. Damit ist dem Senat als zentralem Entscheidungsgremium der Universität die Verpflichtung auferlegt, nur solche Kandidaten zu benennen, die er uneingeschränkt für die Wahrnehmung des Rektoramtes für geeignet erachtet.

Zur Vorbereitung dieser Entscheidung hat der Senat am 19.11.2002 eine Rektorfindungskommission eingesetzt. Diese hat eine universitätsinterne Ausschreibung mit Bewerbungsschluss 17.12.2002 veranlasst. Auf diese Ausschreibung sind Bewerbungen von Herrn Prof. Dr. von Borczyskowski und Herrn Prof. Dr. Matthes eingegangen. Die Rektorfindungskommission hat beide Kandidaten in einer ausführlichen Aussprache über ihre Vorstellungen für eine künftige Rektoratsarbeit befragt.

Die Rektorfindungskommission hat dem Senat am 14.01.2003 einen Zwischenbericht über ihre Arbeit erstattet. Gleichzeitig hat der Senat entschieden, beide Bewerber zu der Sitzung am 04.02.2003 zu einer Anhörung und Befragung einzuladen.

Beiden Bewerbern wurde mit der Einladung zu dieser Sitzung mitgeteilt, dass sie Gelegenheit hätten, ihre Vorstellungen über eine künftige Rektoratsarbeit in einem etwa 20-minütigen Vortrag zu entwickeln. Darüber hinaus wurden ihnen, dem Vorschlag der Rektorfindungskommission gemäß, Themenbereiche benannt, die Grundlage der anschließenden Befragung sein würden.

Beide Bewerber wurden in der o.a. Sitzung in alphabetischer Reihenfolge dem abgesprochenen Verfahren gemäß gehört und befragt.

Der Senat hatte sich einmütig darauf verständigt,

1. die Vorstellung im Sinne einer Anhörung durchzuführen, d.h. auf eine ausführliche Diskussion zu verzichten, um jede für die Bewerber und die TU möglicherweise schädliche Polarisierung zu vermeiden,

2. im Anschluss einzeln über jeden Bewerber - wie in Personalangelegenheiten vorgeschrieben: geheim - abzustimmen, ob dieser dem Konzil als Kandidat für die Wahl zum Rektor vorgeschlagen werden solle.

Die Entscheidung des Senats, Herrn Prof. Matthes dem Konzil als Kandidat für das Rektoramt der TU Chemnitz vorzuschlagen, wurde unmittelbar nach der Genehmigung des Sitzungsprotokolls am 04.03.2003 bekannt gegeben.

In Übereinstimmung mit der im Senat vereinbarten Vertraulichkeit und der o.a. Verfahrensweise hält der Senat der TU Chemnitz an der Auffassung fest, dass eine weitere Diskussion weder im Interesse der Bewerber noch der Universität sein kann.

Prof. Dr. Günther Grünthal
Vorsitzender des Senats der Technischen Universität Chemnitz