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Pressemitteilung vom 11.03.2002

Eine "Blanko-Vollmacht" wird nicht unterschrieben

Eine "Blanko-Vollmacht" wird nicht unterschrieben
Hochschulkonsens gelingt nur mit Kompromissbereitschaft aller Vertragspartner

Auf der heutigen Leipziger Sitzung der Landeshochschulkonferenz (LHK) Sachsen wurde der so genannte Hochschulkonsens vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) für gescheitert erklärt. Ungeachtet dessen hat die LHK einstimmig den "in den intensiven Beratungen mit der Staatsregierung erreichten Stand für den Abschluss eines Hochschulkonsenses ... begrüßt". Angesichts einer Reihe noch zu klärender Probleme sah sich die LHK jedoch noch nicht in der Lage, ihren Mitgliedshochschulen die Annahme des jüngsten Entwurfs des Konsens-Papiers zu empfehlen. Die LHK hat die "Staatsregierung daher dringend um Weiterführung der Verhandlungen" gebeten.

Aus Sicht des Chemnitzer Rektors Prof. Dr. Günther Grünthal sei dies jedoch schwierig, denn das SMWK unter Leitung seines Staatsministers Prof. Dr. Hans Joachim Meyer habe weitere Verhandlungen kategorisch abgelehnt und erklärt, dass die von der sächsischen Staatsregierung vorgelegte letzte Version des Vertragstextes nur in seiner Gesamtheit angenommen oder abgelehnt werden könne. Mit der Feststellung des SMWK, dass kein einziges Wort mehr verhandelbar sei, seien auch die letzten Versuche der Chemnitzer Hochschulleitung, den bis dahin möglich scheinenden Konsens doch noch zu retten, aussichtslos geworden.

Bei diesen letzten Kompromissversuchen ging es nicht mehr um Fragen des Stellenabbaues, über deren Modalitäten sich alle sächsischen Hochschulen bereits am 11. Februar 2002 anlässlich einer Sondersitzung der LHK in Chemnitz mit dem SMWK geeinigt hatten. Die Chemnitzer Universitätsleitung forderte mit Zustimmung der anderen Hochschulen die Revision einer erst am 28. Februar von der Staatsregierung in den Vertragsentwurf aufgenommene Formulierung, welche die von den Hochschulen erfolgreich ausgehandelte Planungssicherheit grundsätzlich in Frage stellt: Denn die neue Bestimmung hätte es der Regierung ermöglicht, "Stellenverschiebungen zwischen den Hochschulen als Folge neuer wissenschafts- und hochschulpolitischer Notwendigkeiten" per Erlass des SMWK vorzunehmen, ohne dabei an die Zustimmung der betreffenden Hochschulen gebunden zu sein.

Dies jedoch ist auch für die Leitung der TU Chemnitz unakzeptabel. "Was mit einer derartigen Blanko-Vollmacht der Staatsregierung zugunsten eines oder zu ungunsten eines anderen Standortes möglich wäre, liegt auf der Hand. Jeder Rektor, der diesen Vertragstext unterzeichnet hätte, würde im Ernstfall einer Reduzierung seines eigenen Hochschulstandorts zustimmen", so Grünthal weiter. Dass dabei wenigstens ein - im übrigen im Vertragstext nicht einmal quantifizierter - so genannter "Grundbestand" der betreffenden Hochschulen nicht gefährdet werden sollte, habe das ohnehin vorhandene Misstrauen der Rektoren der sächsischen Hochschulen nur noch verstärkt. Aus Sicht des Chemnitzer Rektors ist ein Konsens der sächsischen Hochschulen mit der Staatsregierung noch immer realisierbar, wenn auch das SMWK bereit ist, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.