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Suchtberatung und -prävention
Für Vorgesetzte und Kollegen/-innen
Suchtberatung und -prävention 

Beratung für Vorgesetzte und Kollegen/-innen

Verantwortung und Fürsorgepflicht von Vorgesetzten:

"Soweit Vorgesetzten konkrete und belastbare Hinweise auf einen Suchtmittelmissbrauch oderauf suchtbedingtes Verhalten von Beschäftigten vorliegen, sind sie verpflichtet, diese darauf anzusprechen. Hinweisen aus dem Kreis der Kolleginnen und Kollegen ist mit der gebotenen Sorgfalt und Verantwortung nachzugehen. Den betroffenen Beschäftigten ist aufzuzeigen, wo sie kompetente Hilfe und Beratung erhalten können.",

vgl. § 6 der Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtgefährdeten oder suchtkranken Beschäftigten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Verfahren bei konkreter Gefährdung der Arbeitssicherheit:

Im FaIle einer Einschränkung der Arbeitsfähigkeit durch Suchtmittelmissbrauch oder suchtbedingtes Verhalten, wodurch eine Gefährdung für die betroffene Person selbst oder andere eintreten könnte, ist unverzüglich die Dienststelle (Dezernat Personal) durch den Vorgesetzten zu informieren und den weiteren Fortgang zu begleiten. 

Unterstützung durch die Ansprechperson für Suchtfragen

Im Bereich der Prävention leistet die Ansprechperson für Suchtfragen Beratung, Information, Aufklärung und Sensibilisierung von Personen des beruflichen Umfeldes und der Vorgesetzten. Bei diagnostizierter Suchtmittelerkrankung und während der Therapie kann eine Beratung und Unterstützung der Vorgesetzten im Umgang mit dem Stufenplan sowie die Begleitung der betroffenen Person im Stufenplan durch die Ansprechperson für Suchtfragen erfolgen.

Stufenplan

Fallen Beschäftigte wegen verminderter Arbeits- und Leistungsfähigkeit oder wegen einer Verletzung von Arbeits- oder Dienstpflichten auf und ist ein Zusammenhang mit Suchtmittelmissbrauch oder suchtbedingtem Verhalten anzunehmen, ist eine mehrstufige Verfahrensweise (sog. Stufenplan) vorgesehen. Die konkreten Maßnahmen bei Suchtmittelmissbrauch oder suchtbedingtem Verhalten finden Sie in § 7 der Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtgefährdeten oder suchtkranken Beschäftigten im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus.

Bereits bei Stufe 1 soll die oder der Vorgesetzte ein vertrauliches Gespräch mit der betroffenen Person führen. Hierbei weist die oder der Vorgesetzte auf beobachtete Auffälligkeiten oder konkretes Fehlverhalten hin und informiert über Hilfsangebote. Das Fehlverhalten wird der betroffenen Person demnach aufgezeigt und sie erhält die Gelegenheit, sich zu den benannten Auffälligkeiten oder dem benannten dienstlichen Fehlverhalten zu äußern und den Verdacht auf Suchtmittelmissbrauch oder suchtbedingtes Verhalten ggf. auszuräumen. Dieses erste vertrauliche Gespräch hat keine arbeits- oder dienstrechtlichen Konsequenzen. Es werden hierüber keine lnformationen weitergegeben und es erfolgt keine Aktennotiz oder Eintragung in die Personalakte. Bereits in Stufe 1 kann die oder der Vorgesetzte die Ansprechperson für Suchtfragen um Beratung und Unterstützung bitten. Bei positivem Verlauf findet nach sechs Wochen nach dem Erstgespräch ein abschließendes Gespräch zwischender betroffenen Person und der oder dem Vorgesetzten statt. Bei negativen Verlauf beginnt Stufe 2 des Stufenplans.

Für weiterführende Informationen melden Sie sich bitte direkt über suchtfragen@tu-chemnitz.de.

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