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Versicherungen

Versicherungen

Auch bei diesem Thema kann dir der StuRa (www.tu-chemnitz.de/stura/fibel/demokratie/student_innenrat/) helfen.

Krankenversicherung

Zu Beginn des Studiums, bei der Immatrikulation, musst du eine Versicherungsbescheinigung deiner Krankenkasse vorlegen, um zu belegen, dass du versichert bist. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten: Wer über die Eltern beitragsfrei familienversichert ist, bleibt dies auch während des Studiums bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Danach musst du dich selbst versichern. Verlängert werden kann die Familienversicherung um alle Pflichtzeiten, also z. B. um die Dauer eines Freiwilligen Sozialen Jahres. Wenn du neben dem Studium arbeitest, solltest du beachten, dass du die Zusatzverdienstgrenzen nicht überschreiten darfst. Für einen Nebenjob liegen diese bei 445 €, für eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) bei 450 € im Monat.

Studentische Krankenversicherung

Studierende unterliegen bis zum Ende des 30. Lebensjahr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Der Beitrag ist gesetzlich festgelegt. Manche Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag - Vergleichen lohnt sich! Die Krankenversicherung beträgt bei allen gesetzlichen Kassen (GKV) monatlich 76,85 € - dazu kommen aber je nach Krankenkasse individuelle Zuschläge und die Pflegeversicherung. Bist du älter als 23 Jahre und hast keine Kinder, erhöht sich die Pflegeversicherung sogar nochmals. Hier ein Beispiel für die Versicherung bei der AOK Plus (Sachsen und Thüringen):

AOK Plus
Zusatzbeitrag 2020: 0,60%
Beitrag KV: 81,36 €
KV & PV: 104,30 €
KV & PV Kinderlose ab 23 Jahre: 106,18 €

Du kannst dich zwischen zwei Zahlungsweisen entscheiden - du kannst den Beitrag semesterweise im Voraus überweisen oder bequem monatlich von deinem Konto abbuchen lassen.

Wichtig, wenn du neben dem Studium jobbst: Die studentische Krankenversicherung gilt nur, wenn du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest! Ausnahmeregelungen gibt es u. a. für Arbeitsverhältnisse in den Semesterferien, kurzfristige Beschäftigungen und Praktika gemäß Studien- oder Prüfungsordnung.

Private Versicherung

Die Alternative zur GKV ist die private Krankenversicherung. Wenn du bislang über die Eltern privat versichert warst und das auch bleiben möchtest, kannst du dich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Ein Wechsel ist hier allerdings nur in den ersten drei Monaten nach deiner Immatrikulation möglich. Diese Entscheidung gilt dann für dein gesamtes Studium. Finanziell ist der Student_innentarif der gesetzlichen Versicherung günstiger. Da die private Krankenversicherung nicht nach dem Solidarprinzip funktioniert, musst du im Falle von chronischen Krankheiten oder anderen gesundheitlichen Risiken unter Umständen mit höheren Beiträgen rechnen.

Allerdings wird dafür ein zusätzlicher Service geboten. Auch hier gilt: Vergleichen lohnt sich!

Freiwillige Versicherung

Wenn du nach Vollendung deines 30. Lebensjahres noch kein eigenes Einkommen hast, du aber nicht mehr in den günstigen Student_innentarif fällst, wird die Versicherung auf jeden Fall teurer. Jedoch gibt es Ausnahmen, unter denen du auch bei einer Überschreitung dieser Grenzen weiterhin studentisch krankenversichert bleiben kannst.

Frag am besten bei deiner Krankenkasse nach. Bei einem Studiengangwechsel oder einem Zweitstudium beginnt die Fachsemesterzählung wieder von vorn. Bei Unklarheiten oder Problemen kannst du dich auch an die Beratung des Referates BAföG und Soziales (www.tu-chemnitz.de/stura/fibel/demokratie/referate/) wenden.

Überblick

  • Keine Einschreibung ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung
  • Familienversicherung gilt bis 25 Jahre (Verlängerung um Pflichtdienstzeiten), monatliche Einkommensgrenze für die Familienversicherung: 445 € bzw. 450 €
  • Studentische Krankenversicherung bis Ablauf des 30. Lebensjahres
  • maximale Arbeitszeit bei abhängiger Beschäftigung pro Woche: 20 Stunden
  • Freiwillige Versicherung: regelmäßig ab dem 30. Lebensjahr

Wichtig für ausländische Studierende: Student_innen aus EU–Staaten, die bereits im Heimatland versichert sind, müssen sich in Deutschland nicht versichern. Mit der europäischen Krankenversicherungskarte kannst du direkt zum Arzt gehen. Studierende aus anderen Ländern müssen sich in Deutschland zu den oben genannten Konditionen versichern.

Auslandskrankenversicherung

Für alle, die ihr Wissen im Rahmen eines Auslandsstudiums erweitern möchten, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung sehr zu empfehlen. Wenn du weiterhin an einer zugelassenen deutschen Hochschule immatrikuliert bist, dann bleibst du in diesem Status auch versichert. Wenn du jedoch ausschließlich an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert bist, besteht möglicherweise eine Versicherungspflicht im Ausland.

Nähere Informationen erhältst du auch bei deiner Krankenversicherung. Für längere Reisen oder studienbedingte Auslandsaufenthalte ist in der Regel noch eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig. Eine normale Auslandsreiseversicherung deckt meistens nur Auslandsaufenthalte von sechs Wochen im Jahr ab, sodass vor längeren Aufenthalten im Ausland die Versicherungsunterlagen genau unter die Lupe genommen werden sollten, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht. Die Auslandsreise- krankenversicherungen kommen in der Regel für den Rücktransport, die Kosten der Arzneimittel und weitere Behandlungen auf.

Weitere Sozialversicherungen

Wenn du neben dem Studium arbeitest, kommst du eventuell auch mit anderen Sozialversicherungen in Kontakt. Zwar fällt für Studis, die weniger als 20 Stunden wöchentlich abhängig beschäftigt sind, keine Arbeitslosenversicherung an, jedoch musst du bei einem Gehalt von mehr als 450 € monatlich Rentenversicherungsbeiträge zahlen.
Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung zahlst du in die Rentenversicherung ein - dies kannst du zwar ablehnen und somit heute ein paar Euro mehr in der Tasche haben, jedoch wirst du das später auf deinem Rentenbescheid merken. Als Student_in bist du zudem über die Uni rund ums Studium unfallversichert. Hast du eine abhängige Beschäftigung, so bist du ebenfalls während deiner Arbeitszeit unfallversichert. Den Beitrag dafür zahlt allein dein Arbeitgeber.

Weitere Versicherungen

Daneben kommen viele Student_innen mit weiteren Versicherungen in Berührung. Die wesentlichen haben wir für dich hier aufgeführt:

Haftpflichtversicherung

Sie ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, gehört aber trotzdem zum Pflichtprogramm, weil sie Schäden abdeckt, die richtig ins Geld gehen können - zum Beispiel wenn dir dein Bierglas aus Versehen auf die Musikanlage im Student_innenclub oder dein Buch in der Bibliothek auf einen fremden Laptop fällt. Auch viele Vermieter_innen verlangen den Nachweis einer Haftpflichtversicherung.

Bis zum Ende der ersten Ausbildung sind Student_innen meist bei den Eltern mitversichert, sofern diese eine Police besitzen. Das gilt aber nicht immer. Solltest du deinen Hauptwohnsitz verlegt haben und somit nicht mehr formal zum Haushalt deiner Eltern gehören, kann es sein, dass du dich selbst versichern musst. Ein Blick ins Kleingedruckte der Vertragsbedingungen schafft hier Klarheit. Selbst versichern ist auch gar nicht so teuer:
Haftpflichtpolicen sind schon ab 40 € im Jahr zu haben. Wer mit seiner_seinem Partner_in zusammenwohnt, kann sich auch einen Vertrag teilen, das macht die Sache noch günstiger. Gegenseitige Haftpflichtschäden sind dann aber ausgeschlossen.

Hausratversicherung

Ob Einbruch, Brand oder Wasserschaden: die Innenausstattung der Studibude ist Gefahren ausgesetzt. Ob diese allerdings so groß sind, dass eine Hausratversicherung angebracht ist, hängt vom Einzelfall ab. Ohne Sorgen sind wieder fast alle, deren Hauptwohnsitz bei den Eltern gemeldet ist. Das Wohnheim- oder WG–Zimmer zählt dann zu deren Haushalt, also greift die elterliche Hausratversicherung, sofern vorhanden. Dies gilt aber meist nur für das Erststudium.

Wer in der eigenen Wohnung residiert, muss sich dann überlegen, ob sich die Investition lohnt. Bei etwas wertvolleren Möbeln und Elektrogeräten kann das durchaus der Fall sein. Die Höhe der Prämie richtet sich im Regelfall aber nicht nach dem Wert des Inventars, sondern nach Größe und Lage der Wohnung. Manche Hausratpolicen decken auch einen möglichen Diebstahl des Fahrrades mit ab. Ob dies die ca. 50 € pro Jahr extra rechtfertigt, musst du selbst entscheiden.

Unfallversicherung

Für alle Aktivitäten, die direkt mit dem Studium in Verbindung stehen, bist du ohne zusätzliche Kosten automatisch über die Uni unfallversichert. Das gilt für Vorlesungen, Seminare, den Weg dort hin und zurück, Uni–Exkursionen und für den Universitätssport. Wenn dir ein „Arbeits- oder Wegeunfall“ zustößt, musst du diesen unter Angabe des Arztes, der dich zuerst behandelt hat, im Sekretariat deiner Fakultät oder an das Büro für Arbeitssicherheit und Umweltschutz (BfAU),

Straße der Nationen 62
Physikbau Raum 123 - A14.123
Tel 0371 / 531 - 34254,

melden.

Bei Sportunfällen muss diese Meldung innerhalb von drei Tagen in der Abteilung Universitätssport geschehen. Für Unfälle in den Sportgruppen des Zentrums für Sport und Gesundheit ist diese selbst zuständig, da die Gruppen extra versichert sind. Diese Unfälle solltest du also immer der_dem Trainer_in o.Ä. melden, die_der sich dann um alles Weitere kümmert. Außerdem hat das StuWe eine Freizeitunfallversicherung abgeschlossen. Auch hier müssen alle ärztlichen Maßnahmen notiert werden, wenn dir ein Unfall zugestoßen sein sollte. Im Schadensfall meldest du dich unverzüglich bei der Sozialberatung im ThW 3, Raum 25, Tel 0371 / 5628 – 620 (www.tu-chemnitz.de/stura/fibel/aemter-beratungsmoeglichkeiten/stuwe/).

Abbildung 4: Baustelle No. 659 (Chemnitz)

Solltest du trotzdem feststellen, dass du nicht ausreichend unfallversichert bist, kannst du dies durch eine eigene Versicherung abdecken; die Preise variieren dabei stark je nach individuellem Risiko. Für einen Jahresbeitrag ab 50 € zahlt die private Unfallversicherung im Schadensfall entweder eine einmalige Summe oder eine monatliche Rente. Die Unfallversicherung greift schon ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent. Auch hier gilt es, die Policen der Eltern zu durchforsten, ob du noch bei ihnen mitversichert bist.

Überblick:

  • Vermeide es, über- oder unterversichert zu sein. Frage dich: „Was ist wirklich sinnvoll? Was brauche ich unbedingt?“
  • Immer die Familienpolicen überprüfen, unter bestimmten Umständen bist du bei deinen Eltern mitversichert, aber: Altersgrenze von meistens 25 Jahren beachten!
  • Versicherungsleistungen sollten den eigenen Bedürfnissen entsprechen, z.B. braucht niemand eine Hausratversicherung mit Abdeckung eines Fahrraddiebstahls, wenn man kein Fahrrad besitzt.
  • Immer günstigere Alternativen checken
  • Beratung einholen

Solltest du noch Fragen oder den Wunsch nach einem persönlichen Gespräch zu diesen oder weiteren Themen haben, kannst du dem Referat BAföG & Soziales (www.tu-chemnitz.de/stura/ fibel/demokratie/referate/) jederzeit eine E-Mail schreiben:

bus@stura.tu-chemnitz.de

oder zu den Sprechstunden vorbei schauen.
Die Termine findest du auf der StuRa-Website.