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Wahlen

Wahlen

Jede Student_in kann sich als Vertreter_in für Organe der studentischen Selbstverwaltung (FSR, StuRa) oder akademischen Selbstverwaltung (Senat, Erweiterter Senat, Fakultätsrat) zur Wahl stellen. Dafür gibt es prinzipiell keine weiteren Voraussetzungen. Das bedeutet, dass man kein Mitglied im Fachschaftsrat sein muss, um für den Student_innenrat zu kandidieren. Jedoch helfen Erfahrungen und Kenntnisse aus verschiedenen Gremien immens weiter. Der StuRa bietet dazu auch Schulungsmöglichkeiten z. B. für die Arbeit in Studienkommissionen oder Prüfungsausschüssen an.

Die Abläufe der Wahlen sind in entsprechenden Ordnungen geregelt. Darunter zählen z. B. die Termine, Bewerbungs- und Anfechtungsfristen sowie die Amtszeiten der Gremienmitglieder. Die Ordnungen findest du auf den Seiten des Wahlamtes für die akademischen Gremien bzw. auf den Seiten des studentischen Wahlausschusses für die studentischen Gremien. Bei der Wahl des Fachschaftsrates wählen alle Student_innen einer Fachschaft die Mitglieder des Fachschaftsrates. Der Fachschaftsrat wiederum wählt die Mitglieder des Student_innenrates aus den Reihen der jeweiligen Fachschaft.

Die Anzahl der StuRa-Mitglieder jeder Fachschaft hängt von deren Größe ab und wird jährlich vor der Wahl vom Wahlausschuss nach den Regeln der Grundordnung festgestellt. Die Vertreter_innen in den Fakultätsrat werden aus den studentischen Mitgliedern der Fakultät nach der Wahlordnung der Hochschule gewählt. Die Wahl in den Senat sowie den Erweiterten Senat ist nicht an die Fakultätszugehörigkeit gebunden. Auch hier kann sich jede_r Student_in zur Wahl stellen. Eine Besonderheit stellen die jeweiligen Wahlausschüsse dar. Um hier Mitglied werden zu können, darfst du nicht für ein anderes Gremium kandidieren. Der Wahlausschuss der Universität wird durch den Senat bestellt. Ihm gehören jeweils zwei Hochschullehrer_innen, akademische, nicht-akademische und studentische Vertreter_innen an. Die_der Kanzler_in ist qua Amt der Wahlleiter der Hochschule. Die studentischen Vertreter_innen werden zwar vom Senat bestellt, der Vorschlag kommt jedoch von den studentischen Senator_innen.

Der Wahlausschuss der Student_innenschaft, bestehend aus der_dem Wahlleiter_in, ihrem_r Stelvertreter_in sowie fünf studentischen Wahlausschussmitgliedern, wird vom Student_innenrat bestellt. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Selbstverwaltung ist es sehr wichtig, dass die Wahlausschüsse arbeitsfähig sind.