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Akademische Gremien und Verwaltung

Akademische Gremien und Verwaltung

Fakultätsebene

Mit ca. 10.000 Student_innen und über 2.000 Angestellten ist die TU Chemnitz zu groß, um alle Entscheidungen und Arbeitsabläufe zentral treffen zu können, sodass es außer der Hochschulebene noch die untergeordneten Fakultäten gibt.

Dekan_in

Die Dekan_innen (je eine_r pro Fakultät) werden auf Vorschlag der Rektor_in vom Fakultätsrat gewählt. Sie sind verantwortlich, dass deine Lehre ordnungsgemäß stattfindet. Sie sind Leiter_innen der Fakultät und mit Aufsichts- und Weisungsrecht ausgestattet. Gleichzeitig vollziehen sie die Beschlüsse der Fakultätsräte, sind diesen gegenüber verantwortlich und führen deren Vorsitz. Die Dekan_innen vertreten ihre Fakultät gegenüber dem Rektorat und vermitteln innerhalb der Fakultät.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist für alle Angelegenheiten der Fakultät zuständig, z. B. für den Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen, Vorschläge zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen, die Sicherung des Lehrangebotes, die Qualitätssicherung der Lehre, die Koordination von Forschungsvorhaben und er stimmt mit dem Rektorat den finanziellen Bedarf ab.

Der Fakultätsrat setzt sich aus studentischen Vertreter_innen, Hochschullehrer_innen, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen, sowie der Gleichstellungsbeauftragten zusammen.

Dabei verfügen die Hochschullehrer_innen über die Mehrheit von einer Stimme. Betreffen die Themen jedoch direkt die Studienorganisation, ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden studentischen Vertreter_innen nötig, um Entscheidungen zu fällen. Beschlüsse der Studienkommission können ebenfalls nur mit Zweidrittelmehrheit überstimmt werden. Weiterhin bestellt der Fakultätsrat für jeden Studiengang eine Studienkommission und einen Prüfungsausschuss und wählt einen oder mehrere Studiendekan_innen, wobei diese mit dem zuständigen Fachschaftsrat zusammenarbeiten müssen.

Studienkommission

Die Studienkommission nimmt eine Sonderstellung unter allen Gremien der Hochschule ein. Nur hier sind Student_innen und eigenständig Lehrende paritätisch vertreten. Oder mit anderen Worten: Ohne die Zustimmung der Student_innen können keine Beschlüsse gefällt werden. In der Studienkommission werden insbesondere die Studieninhalte und die Studienqualität beraten und Qualitätssicherungsmaßnahmen entwickelt.

Außerdem werden die Studien- und Prüfungsordnung erstellt oder geändert.

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist für alle mit Prüfungsangelegenheiten zusammenhängenden Fragen zuständig. Darunter fällt z. B. die Anrechnung von (externen) Prüfungsleistungen oder die Zulassung zu Prüfungen. Der Prüfungsausschuss bestellt weiterhin die Prüfer_innen und Beisitzer_innen. Er regelt außerdem die Anrechnung von Studienzeiten oder Kriterien für das Bestehen und Wiederholen von Prüfungen. Weiterhin kümmert er sich um den Chancenausgleich für in irgendeiner Hinsicht benachteiligte Student_innen. Die Grundlage für die Arbeit ist die Prüfungsordnung des jeweilgen Studiengangs. Der Prüfungsausschuss setzt sich in der Regel aus drei Hochschullehrer_innen, einem akademischen und einem studentischen Mitglied zusammen.

Universitäre Verwaltungsebene

Senat

Der Senat ist das wichtigste aus allen Gruppen zusammengesetzte Entscheidungsgremium der Universität. Hier werden grundsätzliche, d. h. mehr als eine Fakultät betreffende, Entscheidungen zu vielen Bereichen des universitären Lebens getroffen. Dies betrifft z. B. die Schaffung neuer Studiengänge, Stellungnahmen zur Arbeit des Studentenwerks, zum Wirtschaftsplan der Hochschule oder die Wahl / Abwahl der Prorektor_innen. Der Senat besteht aus 17 stimmberechtigten Mitgliedern, den Senator_innen. Momentan sind dies an unserer Hochschule neun Hochschullehrer_innen, drei akademische Mitarbeiter_innen, zwei nicht-akademische Mitarbeiter_innen und drei studentische Vertreter_innen.

Zusätzlich gehören dem Senat die drei Prorektor_innen, die_der Kanzler_in und die Dekan_innen mit beratender Stimme an. Die_der Rektor_in hat ebenfalls nur eine beratende Funktion und hat den Vorsitz der Sitzungen des Senates inne. Auch hier gilt, wie im Fakultätsrat, dass die Hochschullehrer_innen über die Mehrheit von einer Stimme verfügen. Analog zum Fakultätsrat müssen Entscheidungen, die die Studienorganisation betreffen, von der Mehrheit der studentischen Senator_innen getragen werden.

Zur Unterstützung seiner Arbeit kann der Senat (dauerhafte) Kommissionen einrichten. An der TU Chemnitz sind dies die Kommission für Lehre und Studium (KLS) sowie die Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (KFF). In beiden sind studentische Vertreter_innen, akademische Mitarbeiter_innen und Professor_ innen zu finden.

Erweiterter Senat

Der Erweiterte Senat besteht aus den 17 Senator_innen sowie 34 weiteren gewählten Vertreter_innen aus den jeweiligen Gruppen. An der TU Chemnitz sind dabei insgesamt zehn Student_innen Mitglied des Erweiterten Senates. Mit beratender Stimme gehören dem Gremium wiederum die Prorektor_innen, die_der Kanzler_in und die Dekan_innen sowie die_der Rektor_in, die den Vorsitz führt, an. Der Erweiterte Senat hat nur ein sehr kleines Aufgabenspektrum. Er ist zuständig für die Wahl oder Abwahl der Rektor_in sowie Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität.

Da diese Themen nur punktuell auftreten, tritt dieses Gremium nur selten zusammen.

Rektorat

Das Rektorat besteht aus der_dem Rektor_in, den Prorektor_innen und der_dem Kanzler_ in. Die_der Rektor_in leitet die Sitzungen und entscheidet bei Stimmgleichheit. Im SächsHSFG sind dem Rektorat weitreichende Aufgaben zugewiesen, z. B. wird im Entwicklungsplan festgelegt, in welche Richtung sich Forschung und Lehre entwickeln sollen und über die Anzahl und Struktur der Fakultäten bestimmt. Außerdem befasst sich das Rektorat mit grundsätzlichen Personalfragen, der allgemeinen Verwaltung, Strukturplanung, der Einrichtung, Aufhebung und Änderung von Studiengängen oder zentralen Einrichtungen sowie dem Ausstattungsplan der Universität. Die_der Rektor_in ist Repräsentant_in der Universität nach außen und arbeitet dort mit verschiedenen Akteur_innen zusammen. Außerdem hat sie_er die innere Ordnung der Hochschule zu wahren.

Hochschulrat

Der Hochschulrat besteht an der TU Chemnitz aus sieben Mitgliedern. Fünf davon sind externe Vertreter_innen aus Wirtschaft, Politik und Kunst, zwei sind Professor_innen der TU Chemnitz. Der Senat benennt weniger als die Hälfte der Mitglieder des Hochschulrates (darunter die internen Mitglieder); die anderen Mitglieder werden vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst benannt. Der Hochschulrat gibt Empfehlungen zur Profilbildung und Verbesserung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule. Er stellt Grundsätze zur Verteilung der Haushaltsmittel auf und erstellt den Vorschlag für die Wahl der_des Rektors_in im Benehmen mit dem Senat.