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Fachschaftsrat der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften
Hochschulgremien
Fachschaftsrat der Fakultät für Human- und Sozialwissenschaften 
Hochschulgremien

Hochschulgremien

Senat und erweiterter Senat

Der Senat und der erweiterte Senat sind zentrale Gremien der Universität. In beiden sind alle Mitgliedergruppen vertreten, wobei die Hochschullehrer:innen jeweils die Mehrheit haben. Die Studierendenschaft entsendet drei Vertreter:innen in den Senat und sieben Vertreter:innen in den erweiterten Senat.

Zu den Aufgaben des Senats nach § 85 SächsHSG gehören unter anderem:

  • Beschluss der Ordnungen der Universität
  • Wahl und Abwahl der Prorektor:innen
  • Vorschläge für die Berufung von Mitgliedern des Hochschulrates
  • Aufstellung von Grundsätzen für die Evaluation der Lehre

Der erweiterte Senat ist nach § 86 SächsHSG unter anderem für die Wahl und Abwahl der oder des Rektor:in sowie für Beschluss und Änderung der Grundordnung der TU Chemnitz zuständig.

Kommission für Lehre und Studium sowie Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Diese Kommissionen sind ständige Kommissionen des Senates. Sie unterstützen den Senat bei grundlegenden Entscheidungen und beraten insbesondere zu Themen, die über einzelne Fakultäten hinausreichen.

  • Entscheidungen grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Entscheidungen grundsätzlicher Bedeutung in Angelegenheiten von Lehre und Forschung, soweit nicht nur eine Fakultät betroffen ist

Wahlausschuss der Universität

Der Wahlausschuss der Universität legt auf Ersuchen der oder des Kanzler:in Wahltermine fest und entscheidet über Wahlanfechtungen.

Student:innenrat

Jeder Fachschaftsrat entsendet je nach Größe zwei bis fünf Vertreter:innen in den Student:innenrat. Der FSR HSW hat vier Sitze. Der Student:innenrat vertritt die Interessen aller Studierenden der TU Chemnitz.

Zu den Aufgaben nach § 26 Abs. 1 SächsHSG gehören:

  • Wahrnehmung hochschulpolitischer, hochschulinterner, sozialer und kultureller Belange
  • Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studierenden
  • Förderung des freiwilligen Student:innensports
  • Pflege überregionaler und internationaler studentischer Beziehungen
  • Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins

Die eigentliche Arbeit des Student:innenrates findet häufig in Referaten statt. Mehr Informationen gibt es beim Student:innenrat der TU Chemnitz. Wenn ihr Interesse an der Mitarbeit habt, meldet euch gern bei uns.

Wahlausschuss der Student:innenschaft

Der Wahlausschuss der Student:innenschaft besteht aus fünf studentischen Mitgliedern sowie einer Wahlleiterin oder einem Wahlleiter und einer Stellvertretung. Er wird vom Student:innenrat bestellt, überwacht und organisiert die Wahl und entscheidet über Wahlanfechtungen.

Fakultätsrat

Der Fakultätsrat der Fakultät HSW besteht aus elf Mitgliedern: sieben Hochschullehrer:innen, zwei akademischen Mitarbeiter:innen, zwei Student:innen und einer oder einem sonstigen Mitarbeiter:in. Er ist für grundlegende Angelegenheiten von Lehre und Forschung an der Fakultät zuständig.

Zu seinen Aufgaben nach § 93 SächsHSG gehören unter anderem:

  • Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen
  • Planung des Studienangebots
  • Vorschläge für Struktur- und Entwicklungspläne
  • Gewährleistung und Durchführung der Studienfachberatung

Wenn ihr Probleme, Ideen oder Anliegen habt, die im Fakultätsrat angesprochen werden sollten, könnt ihr euch jederzeit an uns wenden.

Studienkommission

Die Studienkommission unterstützt die Studiendekanin oder den Studiendekan bei der Organisation des Studienbetriebs. Sie befasst sich mit Fragen der Studien- und Prüfungsordnungen sowie mit der Qualität der Lehre.

Nach § 96 Abs. 3 SächsHSG ist die Studienkommission vor Entscheidungen des Fakultätsrates in Studienangelegenheiten zu hören. Sie kann Vorschläge zur Weiterentwicklung des Studienangebots erarbeiten.

Prüfungsausschuss

Für jeden Studiengang gibt es einen Prüfungsausschuss. Er besteht in der Regel aus drei Professor:innen und drei Studierenden. Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung und entscheidet in Zweifels- und Ausnahmefällen.