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Betreuungsvereinbarung

Betreuungsvereinbarung

Der Abschluss der Betreuungsvereinbarung ist für alle wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, die auf Qualifikationsstellen beschäftigt werden, verpflichtend.

Die Betreuungsvereinbarung ist zwischen Promovend/in und Betreuerin/in abzuschließen und dem Antrag auf Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung beizufügen.

Hier können Sie die Betreuungsvereinbarung zum Ausfüllen herunterladen.

Diese Betreuungsvereinbarung bezieht sich nicht auf das eigentliche Promotionsverfahren.