Betreuungsvereinbarung
Betreuungsvereinbarung im Rahmen des Promotionsverfahrens
Mit der Promotionsordnung vom 6. März 2025 wurde der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung für alle Promovierenden der Philosophischen Fakultät verpflichtend. Das zugehörige Formular und alle weiteren notwendigen Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt Ansprechpartner & Zulassung.
Betreuungsvereinbarung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses (Qualifikationsstellen)
Für die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Qualifikationstellen ist der Abschluss einer Betreuungsvereinbarung notwendige Voraussetzung für Einstellung und/oder Weiterbeschäftigung. Die Betreuungsvereinbarung muss dem jeweiligen Antrag beigefügt werden.
Hier können Sie die Betreuungsvereinbarung als Anlage für diese Anträge zum Ausfüllen herunterladen.