Neuer Prozess Studiengangentwicklung 2026
Um die bekannten Herausforderungen in der Koordination, im Fristenmanagement und bei der Prozesseffizienz zu lösen, hat der Senat der TU Chemnitz im Januar 2026 einen neuen Prozess zur Studiengangentwicklung beschlossen. Damit wird auch die geplante Digitalisierung der Studiengangsprozesse vorbereitet.
Die zentralen Ziele der Neugestaltung
Die Studiengangentwicklung wird zukünftig durch ein flexibleres, einzelfallbezogenes Fristenmanagement begleitet. Das ermöglicht die frühe Identifikation von Abstimmungsbedarfen und Konflikten und eine bessere Priorisierung in Spitzenzeiten. Ziel des neuen Prozesses ist es auch, eine deutliche Entlastung dezentraler und zentraler Gremien mit zu gewährleisten.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick
1. Vollständiges Dokumentenpaket bereits bei Antragstellung
Alle Anträge auf Einrichtung oder Änderung eines Studiengangs müssen zukünftig ein komplettes, prüffähiges Dokumentenpaket enthalten. Das Dezernat für Akademische und Studentische Angelegenheiten kann dadurch direkt mit der qualifizierten Rechtsprüfung beginnen.
2. Obligatorischer Beratungstermin vor Arbeitsbeginn an den Dokumenten
Bevor die Studiengangentwicklerin bzw. der Studiengangentwickler mit der Ausarbeitung der eigentlichen Studiengangdokumente beginnen, ist ein verpflichtender Beratungstermin bei der Stabsstelle Studienerfolgsmanagementsystem und dem Dezernat für Akademische und Studentische Angelegenheiten wahrzunehmen. Dafür benötigen die Studiengangentwickler und Studiengangentwicklerinnen eine Planungsskizze mit groben Meilensteinen, ersten Vorstellungen zu Studienstruktur, Modulen und Prüfungsformen sowie eine Dokumentation aller bereits bekannten kritischen Punkte und Abstimmungsbedarfe. Die frühzeitige Klärung komplexer Schnittstellen (z. B. mit Prüfungsordnungen anderer Fächer, Kapazitätsfragen, Akkreditierungsauflagen etc) verkürzt den Bearbeitungsprozess für alle Beteiligten. Bei hoher Auslastung des Dezernats Akademische und studentische Angelegenheiten wird eine Priorisierung der Vorhaben anhand bestimmter Kriterien (z.B. Neueinrichtung, Auflagenerfüllung im Rahmen der Akkreditierung) vorgenommen.
Nächste Schritte für Studiengangentwicklerinnen und Studiengangentwickler
1. Melden Sie Ihr Vorhaben (Neueinrichtung / Änderung) möglichst frühzeitig bei der Stabsstelle Studienerfolgsmanagementsystem unter studiengangentwicklung@tu-chemnitz.de
2. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin (frühzeitige Terminvereinbarung empfohlen).
3. Nutzen Sie die aktuelle Checkliste für vollständige Antragsunterlagen.
4. Planen Sie mit den im Beratungstermin vereinbarten individuellen Fristen.

- Leitbild Lehre (Senatsbeschluss vom 03.07.2018)
- Handreichung zum Leitbild Lehre (Senatsbeschluss vom 03.07.2018)
- Dokumente der TU Chemnitz zur Einrichtung von Studiengängen (Seiten Dezernat 1)
- Sächsisches Hochschulgesetz (Sachsen 31.05.2023, Fassung vom 01.01.2025)
- Musterrechtsverordnung MRVO (KMK 2017)
- Sächsische Studienakkreditierungsverordnung (Sachsen 29.05.2019, Fassung vom 07.07.2025)